Planfeststellung
Beschreibung
Die Planfeststellung ist ein förmliches Verwaltungsverfahren zur verbindlichen behördlichen Feststellung eines Planes. Dabei werden alle öffentlich-rechtlichen Beziehungen zwischen dem Träger des Vorhabens und den durch den Plan Betroffenen rechtsgestaltend geregelt. Ohne die Planfeststellung wären bei größeren Vorhaben eine Vielzahl von öffentlich-rechtlichen Verfahren durchzuführen, die eine effiziente und konsistente Planung nahezu unmöglich machen würden.
Insbesondere für den Bau, die Errichtung und Änderung von Bergbahnen, Energiefreileitungen ab 110 kV, Flughäfen und Landeplätzen, Gasversorgungsleitungen über 300 mm, der Deichbau und Gewässerausbau, Eisenbahnstrecken, Bundes- und Landesstraßen ist grundsätzlich ein Planfeststellungsverfahren erforderlich, das in der Regel mit dem Erlass eines Planfeststellungsbeschlusses endet.
Ansprechpartner
Gemeinde Brechen - Bauamt
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Öffnungszeiten
Montag - Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Montag - Mittwoch 13:30 - 15:30 Uhr Donnerstag 13:30 - 18:30 Uhr
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Telefon: 06438 9129-0
Telefax: 06438 9129-50
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Kontaktperson
Alfred Meurer (Amtsleiter)
Fax: 06438 9129-34
E-Mail: alfred.meurer@brechen.de
Internet
Regierungspräsidium Gießen - Dezernat III 33 - Verkehr
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Di. 08:00 - 16:30 Uhr
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Fr. 08:00 - 15:00 Uhr
Kontakt
Telefon: +49 641 303-0(Zentrale)
Telefax: 0641 303-2389
E-Mail: rp-giessen@rpgi.hessen.de
Rechtsgrundlage(n)
- §§ 72 bis 77 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Bauleitplan, Bebauungsplan, Bebauung, Baugesetzbuch, Planfeststellung, vorbereitender Bauleitplan, Bauleitplanentwurf, Straßen, Bauen, Bauberatung, Bauleitplanung, FNP, Standortfrage, Planung, Bauvorhaben, Bauland, Planfeststellungsverfahren, Standort, Stadtentwicklung, B-Plan