Anzeige des Wechsels des Bauleiters Entgegennahme

    Wechsel des Bauleiters anzeigen

    Sie wollen der unteren Bauaufsichtsbehörde den Wechsel des Bauleiters mitteilen?

    Beschreibung

    Der Wechsel des Bauleiters ist anzuzeigen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Zuständig sind die unteren Bauaufsichtsbehörden.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde in Ihrem Landkreis, Ihrer kreisfreien Stadt oder Sonderstatusstadt.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Limburg-Weilburg - Fachdienst Bauen und Naturschutz

    Adresse

    Postanschrift

    Schiede 43

    Postfach

    65549 Limburg a. d. Lahn

    Kontakt

    Telefax: 06431 296-494

    E-Mail: 30.70@limburg-weilburg.de

    Version

    Technisch geändert am 12.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Es werden keine Unterlagen benötigt.

    Voraussetzungen

    Der Bauleiter hat gewechselt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie teilen der zuständigen Baubehörde formlos digital im Bauportal oder analog den Wechsel des Bauleiters mit.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 26.09.2023

    Version

    Technisch geändert am 04.10.2023

    Stichwörter

    Baustelle, Wechsel, Bauleiter, Baugenehmigung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de