Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen GewährungOnline erledigen

    Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen

    Wenn Sie die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen beantragen möchten, dann erfahren Sie hier mehr dazu.

    Beschreibung

    Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, Menschen mit Behinderungen eine individuelle Lebensführung zu ermöglichen und die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern.

    Zu den Leistungen der Eingliederungshilfe gehören insbesondere:

    • Frühförderung und Frühberatung behinderter Kinder und ihrer Eltern
    • Förderung der Integration geistig und körperlich behinderter Kinder in Kindergärten und allgemeinbildenden Schulen
    • Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung
    • Hilfe zur schulischen Ausbildung in einem angemessenen Beruf
    • Hilfe zum Besuch einer Hochschule
    • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
    • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
    • Leistungen im Arbeitsbereich einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen
    • Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft

    Anspruch haben Personen, die nicht nur vorübergehend geistig, seelisch oder körperlich wesentlich behindert sind oder von einer solchen Behinderung bedroht sind. Die Leistungen der Eingliederungshilfe sind gegenüber den Leistungen anderer Sozialleistungsträger/Rehabilitationsträger (z. B. Krankenkasse, Rentenversicherungsträger, Arbeitsagentur, Unfallversicherungsträger) nachrangig.

    Weiterhin müssen Leistungsberechtigte einen Eigenbeitrag aus ihrem Einkommen oder Vermögen zahlen, sofern dieses eine bestimmte Höhe überschreitet. Bestimmte Leistungsgruppen sind von der Heranziehung zu einem Eigenbeitrag allerdings grundsätzlich ausgenommen. Für die Berechnung des Betrages gelten besondere Regelungen.

    Online-Dienst

    Online-Antrag des LWV-Hessen auf Leistungen der Eingliederungshilfe

    Beschreibung

    Stellen Sie den Antrag auf Leistungen der Eingliederungshilfe online. Der LWV Hessen ist für Leistungen der Eingliederungshilfe nach Abschluss der Schulausbildung zuständig. Wenn die Leistungen erstmals nach Erreichen der individuellen Regelaltersgrenze beantragt werden, ist der Landkreis oder die Kreisfreie Stadt, in dessen/deren Bezirk sich die antragstellende Person tatsächlich aufhält, zuständig. Diese Regelung entfällt zum 01.01.2024.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    niedrig

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Für die Gewährung der Eingliederungshilfe ist

    • bis zur Beendigung der Schulausbildung an einer allgemeinen Schule oder einer Förderschule oder
    • wenn die Leistungen erstmals nach Erreichen der individuellen Regelaltersgrenze beantragt werden

    der Landkreis oder die Kreisfreie Stadt zuständig, in dessen/deren Bezirk sich der Empfänger der Hilfe tatsächlich aufhält.  Sie können den Antrag aber auch bei Ihrer Gemeinde abgeben. Diese ist verpflichtet, den Antrag an die zuständige Stelle weiterzuleiten.

    Für Leistungen nach Abschluss der Schulausbildung ist der Landeswohlfahrtverband Hessen zuständig.

    Hinweise für Limburg-Weilburg: Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen

    Die Zuständigkeiten der Sachbearbeiter sind nach Ortschaften gegliedert.

    Aus der nachfolgenden Tabelle können Sie den für Sie zuständigen Sachbearbeiter beim Landkreis Limburg-Weilburg ermitteln.

      Sachbearbeiter

     Zuständigkeiten

    Eingliederungshilfe

    Peter Eck

    • Elz
    • Hadamar
    • Limburg

    Katja Geis

    • Bad Camberg
    • Brechen
    • Dornburg
    • Elbtal
    • Hünfelden
    • Löhnberg
    • Merenberg
    • Selters
    • Waldbrunn 
    • Weilburg
    • Neuwied (Windhofschule Weilburg)
    • Hilfen an Kinder in Pflegefamilien und in besonderen Wohnformen
    • Leistungen an behinderte Menschen nach Erreichen der Regelaltersgrenze (Hilfe in stationären Einrichtungen, Tagesstätten, Betreutes Wohnen)

    Melanie Hardt

    • Beselich
    • Mengerskirchen
    • Weilmünster
    • Limburg (Astrid-Lindgren-Schule) 
    • Limburg (Albert-Schweitzer-Schule)

    Carola Kremer

    • Weinbach
    • Runkel
    • Villmar
    • Limburg (Astrid-Lindgren-Schule)
    • Bad Camberg (Freiherr-von-Schütz-Schule)

    Ute Ehrhardt

    • Grundsatzangelegenheiten
    • Widerspruchsangelegenheiten

    Timo Härtwig

    • Heilpädagoge

    Uwe Riepel

    • Heilpädagogische Leistungen für Kinder im Vorschulalter (Frühförderung)

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Limburg-Weilburg - Fachdienst Hilfe zur Pflege und Eingliederungshilfe

    Adresse

    Postanschrift

    Gartenstraße 1

    Postfach

    65549 Limburg a. d. Lahn

    Kontakt

    Telefax: 06431 296-449

    Kontaktperson

    • Frau Ute Ehrhardt
      Postanschrift

      Gartenstraße 1

      65549 Limburg a. d. Lahn

      Telefon Festnetz: 06431 296-533

      E-Mail: 51.22@limburg-weilburg.de

    • Herr Peter Eck
      Postanschrift

      Gartenstraße 1

      65549 Limburg a. d. Lahn

      E-Mail: 51.22@limburg-weilburg.de

    • Frau Katja Geis
      Postanschrift

      Gartenstraße 1

      65549 Limburg a. d. Lahn

      Telefon Festnetz: 06431 296-329

      E-Mail: 51.22@limburg-weilburg.de

    • Herr Timo Härtwig
      Postanschrift

      Gartenstraße 1

      65549 Limburg a. d. Lahn

      Telefon mobil: 0171 3323198

      E-Mail: 51.22@limburg-weilburg.de

    • Frau Carola Kremer
      Postanschrift

      Gartenstraße 1

      65549 Limburg a. d. Lahn

      Telefon Festnetz: 06431 296-392

      E-Mail: 51.22@limburg-weilburg.de

    • Herr Uwe Riepel
      Postanschrift

      Gartenstraße 1

      65549 Limburg a. d. Lahn

      Telefon Festnetz: 06431 296-463

      E-Mail: 51.22@limburg-weilburg.de

    Formulare

    Antragsformular - Eingliederungshilfe
    Antragsformular - Eingliederungshilfe

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Je nach Sachverhalt benötigen Sie z. B.

    • Nachweis über die Behinderung
    • sämtliche Einkommensnachweise
    • Nachweise über die Kosten der Unterkunft und Vermögensnachweis (Bankauskunft)

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 10.08.2021

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Eingliederungshilfe, Teilhabe, Pflegeleistungen, Integration, Werkstätten für behinderte Menschen, Rehabilitation, Eingliederungshilfe für Behinderte, besondere Wohnformen, Förderung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de