Bildungspaket für bedürftige Kinder (Bildungs- und Teilhabepaket)
Wenn Sie arbeitslos sind und sich weiterbilden möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bildungsgutschein bekommen.
Beschreibung
Ziel des Bildungspaketes ist es, Kindern aus finanziell schwachen Familien die notwendigen Bildungs- und Teilhabeangebote nicht vorzuenthalten. Als Berechtigte Person bzw. als Eltern haben Sie die Möglichkeit, hierfür vom Staat eine finanzielle Förderung in Anspruch zu nehmen Die Förderung betrifft folgende Bereiche:
Bis maximal zum 18. Lebensjahr:
- Die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben, z. B. im Sportverein oder in der Musikschule, wird mit monatlich bis zu EUR 15,00 gefördert.
Bis max. zum 25. Lebensjahr:
- Damit Schülerinnen und Schüler mit den nötigen Lernmaterialien ausgestattet sind, erhalten sie einen Zuschuss für Schulbedarfe in zwei Teilbeträgen zum 1. August/Beginn erstes Schulhalbjahr und zum 1. Februar/Beginn zweites Schulhalbjahr. Die Beträge werden jährlich mit dem gleichen Prozentwert wie der Regelbedarf erhöht..
- Für ergänzende angemessene Lernförderung werden Kosten übernommen, wenn sie neben schulischen Angeboten zusätzlich erforderlich ist. Besondere Voraussetzungen sind zu beachten, den Bedarf muss die Schule bestätigen.
- Für eintägige Ausflüge von Schulen, Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege werden die Kosten in tatsächlicher Höhe erstattet.
- Für mehrtägige Ausflüge von Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege sowie für Klassenfahrten im Rahmen schulrechtlicher Bestimmungen werden die Kosten in tatsächlicher Höhe übernommen.
- Zuschüsse für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung von Schülerinnen und Schülern (falls in schulischer Verantwortung) sowie von Kindern in Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege werden gezahlt.
- Die erforderlichen tatsächlichen Aufwendungen für die Beförderung zur nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsganges (Schülermonatskarten) werden übernommen
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Zuständig sind nach Wohnort bei Berechtigung aufgrund
- Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld nach SGB II in der Regel das örtliche Jobcenter;
- Kinderzuschlag oder Wohngeld die Kreisfreie Stadt bzw. der Landkreis;
- Sozialhilfe nach SGB XII die Kreisfreie Stadt bzw. der Landkreis als Sozialhilfeträger;
- Asylbewerberleistungen nach AsylbLG die Kreisfreie Stadt bzw. der Landkreis.
Eine Liste der örtlich zuständigen Stellen erhalten Sie im Internetauftritt des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration.
- Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
- Anlaufstellen in Hessen(Bundesministerium für Arbeit und Soziales)
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Limburg-Weilburg - Sachgebiet Wohngeld, Bildungs- und Teilhabepaket
Beschreibung
Zuständigkeiten Sachgebiet Wohngeld, Bildungs- und Teilhabepaket
Stand August 2023
FDL Astrid Zeyen
222
337
SGL Simone Huth
201
327
Limburg - A, B, C, D, Linter, Offheim, Staffel, Hadamar K,L
Carolin Brast 51.32.02
Vertretung Rajic
219
527
Limburg- M, N, O, P Dornburg, Selters
Regina Belz 51.32.03
Vertretung Nickel
218
539
Limburg- Q, R, S, T, Bad Camberg
Hadamar U-Z
Ralf Nickel 51.32.04
Vertretung Belz
218
503
Limburg- U-Z Hünfelden, Ahlbach
Jutta Naß 51.32.08
Teilzeit Montag bis Donnerstagvormittag
Vertretung Dernbach, Willkomm
216
468
Brechen, Elbtal, Eschhofen, Runkel
Franziska Dernbach 51.32.08
Teilzeit Montag bis Mittwochvormittag
Vertretung Naß, Willkomm
216
512
Elz,
N.N.
205
Limburg- E, F, G, H, Dietkirchen, Lindenholzhausen
Hadamar M-T
Marcel Willkomm 51.32.09
Teilzeit Montag, Mittwoch, Freitag
Vertretung Dernbach, Naß
216
679
Limburg- I,J,K,L,
Hadamar A-J
Aleksandra Rajic
Teilzeit Montag bis Freitagvormittag
Vertretung Brast
219
776
Dienststelle Weilburg:
Weilburg, Villmar,
Matthias Leber 51.32.06
Vertretung Jopp, Weber
206
5522
Weilmünster, Weinbach
Yvonne Jopp 51.32.07
Teilzeit Freitag bis Dienstagvormittag
Vertretung Weber, Leber
206
5523
Mengerskirchen, Merenberg,Löhnberg, Waldbrunn, Beselich
Annika Weber 51.32.05
Vertretung Jopp, Leber
206
505
Adresse
Postanschrift
Gartenstraße 1
Postfach
65549 Limburg a. d. Lahn
Kontakt
E-Mail: 51.32@limburg-weilburg.de
Formulare
Anlage zum Antragsformular BuT - Bescheinigung über mehrtägige Klassenfahrt - eintägiger Ausflug
Anlage zum Antragsformular BuT - Anmeldung Mittagessen
Anlage zum Antragsformular BuT- Bestätigung Teilhabe soziales und kulturelles Leben
Anlage zum Antragsformular BuT - Bestätigung Lernförderbedarf
Antragsformular - Bildung und Teilhabe
erforderliche Unterlagen
- gegebenenfalls Angabe der Kindergeldnummer
- Nachweis der Bedürftigkeitdurch Bescheid über Kinderzuschlag
- Wohngeld
- gegebenenfalls Rechnungen, Quittungen und sonstige Nachweise
- soweit erforderlich Bescheinigungen der Schule
Die zuständige Stelle informiert Sie über weitere eventuell erforderliche Unterlagen.
Voraussetzungen
Anspruchberechtigt sind Kinder und Jugendliche bis 25 Jahren, die ihre Bildungs- und Teilhabebedarfe nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen oder eigenem Einkommen und Vermögen der Familie decken können und die deshalb einen Anspruch auf
- Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende oder
- Sozialhilfe
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
haben oder deren Familien
- Kinderzuschlag oder
- Wohngeld
beziehen.
Altersobergrenze für Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit: 18 Jahre.
Rechtsgrundlage(n)
- § 6b Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
- §§ 34 f. Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)
- §§ 28 f. Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)
- § 2 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
- § 3 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Verfahrensablauf
Wenn Sie Leistungen nach dem SGB II, SGX II oder AsylbLG beziehen, sind die Leistungen für Bildung und Teilhabe bereits vom Antrag für die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasst. Sofern Sie Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, müssen Sie einen gesonderten Antrag stellen.
Fristen
Ansprüche auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets nach dem Bundeskindergeldgesetz (für Familien mit Kinderzuschlag oder Wohngeld) verjähren 12 Monate nach Ablauf des Kalendermonats, in dem sie entstanden sind.
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration (HMSI) am 26.01.2022
Stichwörter
Mittagessen, Teilhabepaket, Familienkasse, Hort, Teilhabe, Nachhilfe, Kinderzuschlag, Bildung, Schulausflug, Vereinsbeitrag, ALG 2, Schulausstattung, Fahrkosten, Lernförderung, Musikunterricht, Jobcenter, Arbeitslosengeld II, Schulbedarf, Klassenfahrt, Sozialgeld, Bildungspaket, Ausflüge, Sportverein, Mahlzeit, Sozialhilfe, Arbeitslosengeld, Kindergeld, Musikschule, Schülermonatskarte, hartz 4, Mittagsverpflegung, arbeitslos, Fahrtkosten, Hartz IV, Wohngeld, Wohngeldempfänger, Bildungsförderung, Bildungsleistung, ALG II