Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Bewilligung

    Bildungspaket für bedürftige Kinder (Bildungs- und Teilhabepaket)

    Wenn Sie arbeitslos sind und sich weiterbilden möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bildungsgutschein bekommen.

    Beschreibung

    Ziel des Bildungspaketes ist es, Kindern aus finanziell schwachen Familien die notwendigen Bildungs- und Teilhabeangebote nicht vorzuenthalten. Als Berechtigte Person bzw. als Eltern haben Sie die Möglichkeit, hierfür vom Staat eine finanzielle Förderung in Anspruch zu nehmen Die Förderung betrifft folgende Bereiche:
     
     Bis maximal zum 18. Lebensjahr:

    • Die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben, z. B. im Sportverein oder in der Musikschule, wird mit monatlich bis zu EUR 15,00 gefördert.

    Bis max. zum 25. Lebensjahr:

    • Damit Schülerinnen und Schüler mit den nötigen Lernmaterialien ausgestattet sind, erhalten sie einen Zuschuss für Schulbedarfe in zwei Teilbeträgen zum 1. August/Beginn erstes Schulhalbjahr und zum 1. Februar/Beginn zweites Schulhalbjahr. Die Beträge werden jährlich mit dem gleichen Prozentwert wie der Regelbedarf erhöht..
    • Für ergänzende angemessene Lernförderung werden Kosten übernommen, wenn sie neben schulischen Angeboten zusätzlich erforderlich ist. Besondere Voraussetzungen sind zu beachten, den Bedarf muss die Schule bestätigen.
    • Für eintägige Ausflüge von Schulen, Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege werden die Kosten in tatsächlicher Höhe erstattet.
    • Für mehrtägige Ausflüge von Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege sowie für Klassenfahrten im Rahmen schulrechtlicher Bestimmungen werden die Kosten in tatsächlicher Höhe übernommen.
    • Zuschüsse für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung von Schülerinnen und Schülern (falls in schulischer Verantwortung) sowie von Kindern in Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege werden gezahlt.
    • Die erforderlichen tatsächlichen Aufwendungen für die Beförderung zur nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsganges (Schülermonatskarten) werden übernommen

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Zuständig sind nach Wohnort bei Berechtigung aufgrund

    • Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld nach SGB II in der Regel das örtliche Jobcenter;
    • Kinderzuschlag oder Wohngeld die Kreisfreie Stadt bzw. der Landkreis;
    • Sozialhilfe nach SGB XII die Kreisfreie Stadt bzw. der Landkreis als Sozialhilfeträger;
    • Asylbewerberleistungen nach AsylbLG die Kreisfreie Stadt bzw. der Landkreis.

    Eine Liste der örtlich zuständigen Stellen erhalten Sie im Internetauftritt des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Limburg-Weilburg - Sachgebiet Wohngeld, Bildungs- und Teilhabepaket

    Beschreibung

    Zuständigkeiten Sachgebiet Wohngeld, Bildungs- und Teilhabepaket

    Stand August  2023        

    FDL Astrid Zeyen

    222

    337

    SGL Simone Huth

    201

    327

    Limburg - A, B, C, D, Linter, Offheim, Staffel, Hadamar K,L

    Carolin Brast 51.32.02

    Vertretung Rajic

    219

    527

    Limburg- M, N, O, P Dornburg, Selters

    Regina Belz 51.32.03

    Vertretung Nickel

    218

    539

    Limburg- Q, R, S, T, Bad Camberg

    Hadamar U-Z

    Ralf Nickel  51.32.04

    Vertretung Belz

    218

    503

    Limburg- U-Z Hünfelden, Ahlbach

    Jutta Naß 51.32.08

    Teilzeit Montag bis Donnerstagvormittag

    Vertretung Dernbach, Willkomm

    216

    468

    Brechen, Elbtal, Eschhofen, Runkel

    Franziska Dernbach 51.32.08

    Teilzeit Montag bis Mittwochvormittag

    Vertretung Naß, Willkomm

    216

    512

    Elz, 

    N.N.

    205

    Limburg- E, F, G, H, Dietkirchen, Lindenholzhausen

    Hadamar  M-T

    Marcel Willkomm 51.32.09

    Teilzeit Montag, Mittwoch, Freitag

    Vertretung Dernbach, Naß

    216

    679

    Limburg- I,J,K,L, 

    Hadamar A-J

    Aleksandra Rajic

    Teilzeit Montag bis Freitagvormittag 

    Vertretung Brast

    219

    776

    Dienststelle Weilburg:

    Weilburg, Villmar, 

    Matthias Leber 51.32.06

    Vertretung Jopp, Weber

    206

    5522

    Weilmünster, Weinbach

    Yvonne Jopp 51.32.07

    Teilzeit Freitag bis Dienstagvormittag

    Vertretung Weber, Leber

    206

    5523

    Mengerskirchen, Merenberg,Löhnberg, Waldbrunn, Beselich

    Annika Weber 51.32.05

    Vertretung Jopp, Leber

    206

    505

    Adresse

    Postanschrift

    Gartenstraße 1

    Postfach

    65549 Limburg a. d. Lahn

    Kontakt

    E-Mail: 51.32@limburg-weilburg.de

    Formulare

    Anlage zum Antragsformular BuT - Bescheinigung über mehrtägige Klassenfahrt - eintägiger Ausflug
    Anlage zum Antragsformular BuT - Bescheinigung über mehrtägige Klassenfahrt - eintägiger Ausflug
    Anlage zum Antragsformular BuT - Anmeldung Mittagessen
    Anlage zum Antragsformular BuT - Anmeldung Mittagessen
    Anlage zum Antragsformular BuT- Bestätigung Teilhabe soziales und kulturelles Leben
    Anlage zum Antragsformular BuT- Bestätigung Teilhabe soziales und kulturelles Leben
    Anlage zum Antragsformular BuT - Bestätigung Lernförderbedarf
    Anlage zum Antragsformular BuT - Bestätigung Lernförderbedarf
    Antragsformular - Bildung und Teilhabe
    Antragsformular - Bildung und Teilhabe

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • gegebenenfalls Angabe der Kindergeldnummer
      • Nachweis der Bedürftigkeitdurch Bescheid über Kinderzuschlag
      • Wohngeld
    • gegebenenfalls Rechnungen, Quittungen und sonstige Nachweise
    • soweit erforderlich Bescheinigungen der Schule

    Die zuständige Stelle informiert Sie über weitere eventuell erforderliche Unterlagen.

    Voraussetzungen

    Anspruchberechtigt sind Kinder und Jugendliche bis 25 Jahren, die ihre Bildungs- und Teilhabebedarfe nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen oder eigenem Einkommen und Vermögen der Familie decken können und die deshalb einen Anspruch auf 

    • Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende oder 
    • Sozialhilfe
    • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 

    haben oder deren Familien 

    • Kinderzuschlag oder
    • Wohngeld

    beziehen.

    Altersobergrenze für Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit: 18 Jahre.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie Leistungen nach dem SGB II, SGX II oder AsylbLG beziehen, sind die Leistungen für Bildung und Teilhabe bereits vom Antrag für die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasst. Sofern Sie Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, müssen Sie einen gesonderten Antrag stellen.  

    Fristen

    Ansprüche auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets nach dem Bundeskindergeldgesetz (für Familien mit Kinderzuschlag oder Wohngeld) verjähren 12 Monate nach Ablauf des Kalendermonats, in dem sie entstanden sind.

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration (HMSI) am 26.01.2022

    Version

    Technisch geändert am 27.02.2024

    Stichwörter

    Mittagessen, Teilhabepaket, Familienkasse, Hort, Teilhabe, Nachhilfe, Kinderzuschlag, Bildung, Schulausflug, Vereinsbeitrag, ALG 2, Schulausstattung, Fahrkosten, Lernförderung, Musikunterricht, Jobcenter, Arbeitslosengeld II, Schulbedarf, Klassenfahrt, Sozialgeld, Bildungspaket, Ausflüge, Sportverein, Mahlzeit, Sozialhilfe, Arbeitslosengeld, Kindergeld, Musikschule, Schülermonatskarte, hartz 4, Mittagsverpflegung, arbeitslos, Fahrtkosten, Hartz IV, Wohngeld, Wohngeldempfänger, Bildungsförderung, Bildungsleistung, ALG II

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de