Störung der Straßenbeleuchtung Behebung

    Straßenbeleuchtung: Störung melden

    Beschreibung

    Wenn Sie beobachten, dass die öffentliche Straßenbeleuchtung ausgefallen ist, können Sie dies der örtlichen Störungsstelle melden. Bitte geben Sie dabei an

    • den genauen Standort (Ort/Ortsteil, Straße, Hausnummer) und
    • die Nummer der Straßenbeleuchtung (befindet sich auf dem Mast).

    Auch bei allen anderen Störungen, wie etwa beschädigte oder entwendete Straßenbeleuchtung, ist die Störungsstelle der richtige Ansprechpartner.

    Hinweise für Wetzlar: Straßenbeleuchtung: Störung melden

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Der örtliche Entstör- oder Bereitschaftsdienst für Straßenbeleuchtung.

    Tipp:

    In den meisten Fällen genügt es, die Störung bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung zu melden. In jedem Fall erfahren Sie dort, wer für Störungen an der öffentlichen Beleuchtung zuständig ist.

    Ansprechpartner

    Stadt Wetzlar - Tiefbauamt

    Aktuelles

    Beschreibung

    Das Tiefbauamt schafft mit seiner Planung, dem Bau und der Unterhaltung von öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen und Entwässerungseinrichtungen die Voraussetzungen für eine funktionierende Stadtstruktur. Hierzu gehören alle öffentlichen Straßen, Wege und Plätze einschließlich Verkehrslenkung, Beleuchtung und "Möblierung" sowie Brücken und Fußgängerunterführungen.
    Die Entwässerungseinrichtungen umfassen Kanäle, Rückhaltebecken, Pumpwerke, Auslaufbauwerke und sonstige Anlagen einschließlich der Anlagen zur Straßenentwässerung.

    Unter der Leitung von Sven-Torben Tropp (Amtsleiter) erhalten Sie in den Sachgebieten kompetente Hilfe.

    Darüber hinaus plant, baut und betreibt das Tiefbauamt die Sammelkanäle, Sonderbauwerke und die Kläranlage Steindorf für den Abwasserverband Wetzlar-Aßlar.
    In Abstimmung – insbesondere mit dem Amt für Umwelt- und Naturschutz – untersteht dem Tiefbauamt auch die Aufgabe des Gewässerschutzbeauftragten und der Bereich Planung, Bau- und Unterhaltung wasserbautechnischer Anlagen an und in Bächen und Flüssen.

    Last but not least...
    werden durch das Tiefbauamt bei Bauanträgen die Entwässerungsanträge geprüft und genehmigt, Anschlusskanäle (Kanalhausanschlüsse) im öffentlichen Bereich geplant und gebaut sowie die satzungsgemäßen Erschließungsbeiträge, Abwasserbeiträge, Kostenerstattungsbeträge und Kostenerstattungen für Anschlusskanäle (Hausanschlusskosten) abgerechnet.
    Sondernutzungen für Eingriffe in den öffentlichen Verkehrsraum werden über Gestattungsverträge genehmigt und betreut.

    Zudem werden im Tiefbauamt Ihre Daten der gesplitteten Abwassergebühr verwaltet.

    Straßenbau- und unterhaltung

    Der Neubau, die laufende Unterhaltung sowie die grundhafte Erneuerung der Straßen inklusive den dazugehörigen Planungen bilden einen Großteil der Tätigkeiten des Tiefbauamtes.

    Im „Team“ des Tiefbauamtes werden die genannten Aufgaben von kompetenten Fachleuten der verschiedenen Spezialgebiete wahrgenommen. Das Team beantwortet gerne Ihre Fragen und nimmt Hinweise und Anregungen entgegen um sie – soweit möglich – zu berücksichtigen.


    Kanalbau- und unterhaltung

    Planung, Bau, Überwachung und Unterhaltung aller Abwasserkanäle und deren Sonderbauwerke gehören ebenfalls zu den wesentlichen Aufgaben des Tiefbauamtes.

    Auch hierfür stehen Ihnen im Tiefbauamt fachkundige und kompetente Mitarbeiter zur Verfügung, die gerne Ihre Fragen beantworten, Hinweise und Anregungen entgegennehmen und wo nötig und möglich Maßnahmen veranlassen.

    Wasserbau und Hochwasserschutz

    Der Wasserbau umfasst alle Maßnahmen, die entweder die Nutzbarmachung oder den Schutz vor Auswirkungen des Wassers erzielen. In der Stadt Wetzlar ist dies überwiegend der Siedlungswasserbau, d. h. alle Bauten zur Wasserver- und entsorgung sowie den Gewässerausbau.

    Zum Gewässerausbau zählen auch die verschiedenen Maßnahmen des Hochwasserschutzes, wie z.B. der Bau und die Unterhaltung der Hochwasserschutzanlagen oder auch die Renaturierung und Wiederherstellung verschiedener Auen und Bachläufe.

    Beiträge und Grundstücksangelegenheiten

    Für die Erschließung von Baugebieten werden Erschließungs- und Abwasserbeiträge, Kostenerstattungen für Anschlusskanäle (Kanalanschlusskosten) sowie Kostenerstattungsbeträge erhoben. Die Kosten für die erstmalige Herstellung bzw. Erneuerung eines Anschlusskanales (Kanalanschlusses) werden auf den Grundstückseigentümer umgelegt. Schriftliche Auskünfte werden gegen Gebühr erteilt.

    Weiterhin werden die für die Baugenehmigung erforderlichen Entwässerungsanträge geprüft und genehmigt.

    Sonstiges

    Sondernutzungen für Eingriffe in den öffentlichen Verkehrsraum werden über Gestattungsverträge genehmigt und betreut. 

    Alle Fragen zu Störungen an den Parkscheinautomaten sowie zu der Regulierung der verursachten Schäden (Unfälle) im öffentlichen Straßenraum (Straßenbeleuchtung, Verkehrszeichen, Schutzplanken etc.) werden ebenfalls durch das Tiefbauamt beantwortet.

    Adresse

    Hausanschrift

    Öffnungszeiten

    Termine nach vorheriger Vereinbarung

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 01.07.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 04.12.2012

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Straßenbeleuchtungsstörung, Straßenlampen, Laternen, Straßenbeleuchtung, Verkehrssicherheit, Lampen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English