Landschaftsschutz
Beschreibung
Der Landschaftsschutz umfasst alle Maßnahmen zum besonderen Schutz und zur Pflege von Natur und Landschaft eines bestimmten Gebietes.
Ziele sind die Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der
- Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes,
- Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter,
- Vielfalt, Eigenart oder Schönheit des Landschaftsbildes,
- besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft,
- besonderen Bedeutung für die Erholung.
Um Landschaften zu schützen, können bestimmte Teile zu Landschaftsschutzgebieten erklärt werden. In diesen Landschaftsschutzgebieten sind alle Handlungen verboten, die den Charakter des Gebietes verändern, das Landschaftsbild oder die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes beeinträchtigen oder dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen.
Landschaftsschutzgebiete werden ausgewiesen, um den naturraumtypischen Gebietscharakter zu erhalten oder wiederherzustellen und auch für die Nutzung durch künftige Generationen zu sichern.
Hinweise für Wetzlar: Landschaftsschutz (IES:Wetzlar)
- LandschaftsschutzKeine weiteren Hinweise vorhanden
Zuständigkeit
Für die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten sind die Oberen Naturschutzbehörden zuständig. Ansprechpartner der Bürgerinnen und Bürger sind die Unteren Naturschutzbehörden bei den Kreisverwaltungen bzw. den Magistraten der Kreisfreien Städte. Nähere Informationen erfragen Sie bitte dort.
Ansprechpartner
Stadt Wetzlar - Amt für Umwelt und Naturschutz
Aktuelles
Beschreibung
Adresse
Postanschrift
Ernst-Leitz-Straße 30
35578 Wetzlar
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag:
08:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 15:30 Uhr
Freitag:
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Termine sind nach Vereinbarung auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich.
Kontakt
E-Mail: umwelt-naturschutz@wetzlar.de
Kontaktperson
Frau Petra Krischke
Frau Laura Jung
Internet
Stadt Wetzlar - Untere Naturschutzbehörde
Aktuelles
Beschreibung
Adresse
Postanschrift
Ernst-Leitz-Straße 30
35578 Wetzlar
Öffnungszeiten
Montag und Donnerstag:
08:30 - 12:00 Uhr
14:00 - 16:00 Uhr
Freitag:
08:30 - 12:00 Uhr
Termine sind nach Vereinbarung auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich.
Sollte Ihr Anliegen ein Grundstück außerhalb von Wetzlar betreffen, ist die Untere Naturschutzbehörde (UNB) des Lahn-Dill-Kreises für Sie zuständig. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an: https://www.lahn-dill-kreis.de/buergerservice/bauen-umwelt/umwelt/
Kontakt
Telefon: 06441 993903
Telefon: 06441 993908
Telefax: 06441 993904
E-Mail: umwelt-naturschutz@wetzlar.de
Kontaktperson
Frau Petra Krischke
Frau Laura Jung
Internet
Regierungspräsidium Gießen - Abteilung V - Ländlicher Raum, Forsten, Natur- und Verbraucherschutz
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Wetzlar, Schanzenfeldstraße
Linien:- Bus: Linie Stadtbus Wetzlar Nr. 12
- Haltestelle: Wetzlar, Spilburg
Linien:- Bus: Linie Stadtbus Wetzlar Nr. 11
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 16:30 Uhr
Di. 08:00 - 16:30 Uhr
Mi. 08:00 - 16:30 Uhr
Do. 08:00 - 16:30 Uhr
Fr. 08:00 - 15:00 Uhr
Kontakt
Telefon: +49 641 303-0(Zentrale)
Telefax: +49 641 303-2197
E-Mail: pressestelle@rpgi.hessen.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- § 26 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) LandschaftsschutzgebieteKeine weiteren Hinweise vorhanden
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Naturschutz, Landschaftsschutz, Landschaftsplanung, Natur, HMUKLV, Schutzgebiet, Naturschutzgebiet