Fischereischein Ausstellung

    Fischereischein

    Beschreibung

    Wer die Fischerei ausüben will, braucht einen Fischereischein. Diesen stellt die zuständige Fischereibehörde auf Antrag aus, vorausgesetzt, man hat eine staatliche oder staatlich anerkannte Fischerprüfung bestanden oder es liegen Tatbestände vor, die eine Ablegung der Fischerprüfung entbehrlich machen.

    Falls Sie nicht Inhaber des Fischereirechts im jeweiligen Gewässer sind, benötigen Sie für das Angeln an einem Gewässer zusätzlich einen Erlaubnisschein des Fischereirechtsinhabers bzw. des Fischereipächters des Gewässers.

    Hinweise für Wetzlar: Fischereischein (IES:Wetzlar)

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Zuständig für die Ausstellung des Fischereischeines und des Jugendfischereischeines ist

    1. für Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Lande Hessen haben, der Gemeindevorstand der Gemeinde, in der der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat,
    2. für Personen, die außerhalb des Landes Hessen ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, der Gemeindevorstand der Gemeinde, in der der Antragsteller den Fischfang mit der Handangel ausüben will.

    Ansprechpartner

    Stadt Wetzlar - Stadtbüro

    Aktuelles

    Beschreibung

    Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung über www.wetzlar.de/termine möglich.

    Termine werden angeboten in der Zeit von Mo-Do. 8:00 – 16:00 und Fr. 8:00 – 18:00 Uhr

    Folgende Anliegen können am Schnellschalter ohne Termin erledigt werden (hierfür ziehen Sie im Foyer des Rathauses ein Ticket):

    • Abholung Personalausweis oder Reisepass
    • Antrag Führungszeugnis / Gewerbezentralregisterauskunft (auch online beim Bundesamt für Justiz möglich)
    • Meldebescheinigungen / Melderegisterauskünfte (auch online Online-Rathaus möglich)
    • Setzen / Aktivieren Ausweis-PIN

    Dieser Schnellschalter (gilt nur für das Stadtbüro im Rathaus und nicht für die Stadtteilbüros) ist Mo – Fr von 08.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr besetzt.

    Das Stadtbüro im Erdgeschoss des Neuen Rathauses stellt Ihnen ein umfangreiches Dienstleistungsangebot der Stadt zentral zur Verfügung und bietet neben kurzen Wegen auch ausgedehnte Öffnungszeiten.

    Die Stadtteilbüros in den Wetzlarer Stadtteilen sind mit dem Stadtbüro organisatorisch verbunden und wickeln neben den stadtteilspezifischen Aufgaben die gleichen Dienstleistungen ab. Diese vorteilhafte Verknüpfung ermöglicht es Ihnen, Ihre Wünsche und Anliegen als Bewohner der Wetzlarer Kernstadt auch in den Stadtteilbüros vorzutragen und umgekehrt.      

    In der Regel werden Ihre Anliegen bei uns abschließend bearbeitet und sind nur mit einer kurzen Wartezeit verbunden.

    Adresse

    Postanschrift

    Ernst-Leitz-Straße 30

    35578 Wetzlar

    Öffnungszeiten

    Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Telefon: 06441 115

    Telefax: 06441 993244

    E-Mail: stadtbuero@wetzlar.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 25.09.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Wetzlar - Stadtteilbüro Nauborn

    Aktuelles

    Beschreibung

    Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung über www.wetzlar.de/termin e möglich.

    Adresse

    Postanschrift

    Schulgasse 7

    35580 Wetzlar

    Öffnungszeiten

    Montag: 12:00 – 18:00 Uhr
    Dienstag: geschlossen
    Mittwoch: 08:00 – 16:00 Uhr
    Donnerstag: geschlossen
    Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr

    Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung über www.wetzlar.de/termin e möglich.

    Kontakt

    Telefon: 06441 92084

    Telefax: 06441 92085

    E-Mail: stadtteilbuero-nauborn@wetzlar.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 10.07.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Wetzlar - Stadtteilbüro Steindorf

    Aktuelles

    Beschreibung

    Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung über www.wetzlar.de/termin e möglich.

    Adresse

    Postanschrift

    Schulstraße 2

    35579 Wetzlar

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 – 12:00 Uhr
    Dienstag: 14:00 – 18:00 Uhr
    Mittwoch: 08:00 – 12:00 Uhr
    Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr
    Freitag: geschlossen

    Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung über www.wetzlar.de/termin e möglich.

    Kontakt

    Telefon: 06441 92074

    Telefax: 06441 92075

    E-Mail: stadtteilbuero-steindorf@wetzlar.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 10.07.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Wetzlar - Stadtteilbüro Blasbach/Hermannstein

    Aktuelles

    Beschreibung

    Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung über www.wetzlar.de/termin e möglich.

    Adresse

    Postanschrift

    Blasbacher Straße 12

    35586 Wetzlar

    Öffnungszeiten

    Montag: 12:00 – 18:00 Uhr
    Dienstag: 08:00 – 12:00 Uhr
    Mittwoch: 07:30 – 12:00 Uhr
    Donnerstag: 07:30 – 12:00 Uhr
    Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr

    Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung über www.wetzlar.de/termine möglich.

    Kontakt

    Telefon: 06441 993280

    Telefon: 06441 993281

    Telefax: 06441 993284

    E-Mail: stadtteilbuero-hermannstein@wetzlar.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Der Zugang ist nicht barrierefrei erreichbar.

    Version

    Technisch geändert am 10.07.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Wetzlar - Stadtteilbüro Naunheim

    Aktuelles

    Beschreibung

    Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung über www.wetzlar.de/termin e möglich.

    Adresse

    Postanschrift

    Schulplatz 2

    35584 Wetzlar

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 – 12:00 Uhr
    Dienstag: 08:00 – 12:00 Uhr, 14:00 – 18:00 Uhr
    Mittwoch: 08:00 – 12:00 Uhr
    Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr, 13:00 – 16:00 Uhr
    Freitag: geschlossen

    Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung über www.wetzlar.de/termine möglich.

    Kontakt

    Telefon: 06441 93047

    Telefax: 06441 93048

    E-Mail: stadtteilbuero-naunheim@wetzlar.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 15.09.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Wetzlar - Stadtteilbüro Münchholzhausen

    Aktuelles

    Beschreibung

    Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung über www.wetzlar.de/termin e möglich.

    Adresse

    Postanschrift

    Rechtenbacher Straße 2

    35581 Wetzlar

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 – 13:00 Uhr, 14:00 – 16:00 Uhr
    Dienstag: geschlossen
    Mittwoch: 10:00 – 14:00 Uhr, 15:00 – 18:00 Uhr
    Donnerstag: geschlossen
    Freitag: 07:30 – 14:00 Uhr

    Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung über www.wetzlar.de/termine möglich.

    Kontakt

    Telefon: 06441 97143

    Telefax: 06441 97144

    E-Mail: stadtteilbuero-muenchholzhausen@wetzlar.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Der Zugang ist nicht barrierefrei erreichbar.

    Version

    Technisch geändert am 10.07.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Wetzlar - Stadtteilbüro Dutenhofen

    Aktuelles

    Beschreibung

    Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung über www.wetzlar.de/termin e möglich.

    Adresse

    Postanschrift

    Zum Seifengraben 12

    35582 Wetzlar

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 – 12:00 Uhr
    Dienstag: 07:30 – 12:00 Uhr
    Mittwoch: 08:00 – 12:00 Uhr
    Donnerstag: 14:00 – 18:00 Uhr
    Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr

    Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung über www.wetzlar.de/termine möglich.

    Kontakt

    Telefon: 0641 920227

    Telefax: 0641 920228

    E-Mail: stadtteilbuero-dutenhofen@wetzlar.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Der Zugang ist nicht barrierefrei erreichbar.

    Version

    Technisch geändert am 10.07.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Wetzlar - Stadtteilbüro Garbenheim

    Aktuelles

    Beschreibung

    Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung über www.wetzlar.de/termin e möglich.

    Adresse

    Postanschrift

    Backhausstraße 3

    35583 Wetzlar

    Öffnungszeiten

    Montag: geschlossen
    Dienstag: 12:00 – 16:00 Uhr
    Mittwoch: geschlossen
    Donnerstags: 07:30 – 13:00 Uhr, 14:00 – 16:00 Uhr
    Freitag: geschlossen

    Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung über www.wetzlar.de/termin e möglich.

    Kontakt

    Telefon: 06441 946126

    Telefax: 06441 946127

    E-Mail: stadtteilbuero-garbenheim@wetzlar.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Der Zugang ist nicht barrierefrei erreichbar.

    Version

    Technisch geändert am 10.07.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Prüfungszeugnis einer bestandenen staatlichen oder staatlich anerkannten Fischerprüfung

    oder
    Nachweis einer abgeschlossenen Berufs- oder Meisterausbildung als Fischer

    oder

     Nachweis der laufenden Ausbildung als Fischer

    oder

    Nachweis einer für den Staats-, Gemeinde- oder Privatforstdienst vorgeschriebenen Ausbildung mit der erfolgreichen Ablegung einer Prüfung in Fischereikunde

    oder

    Nachweis einer wissenschaftlichen Ausbildung auf dem Gebiet der Fischerei

    oder

    Nachweis, dass aus gesundheitlichen Gründen eine Prüfung nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand abgelegt werden kann

    oder

    bei Personen, die im Inland keinen Wohnsitz haben oder dem Diplomatischen Corps angehören: Ausländischer Fischereischein (in diesem Fall kann für 3 aufeinanderfolgende Monate ein Ausländerfischereischein erteilt werden, der verlängert werden kann)

    • Passbild

    Hinweise für Wetzlar: Fischereischein (IES:Wetzlar)

    Für WETZLAR gilt:

    Bei der Erstausstellung des Fischereischeines ist die Beantragung eines Führungszeugnisses erforderlich, wenn die Fischereiprüfung länger als zwei Jahre zurückliegt.

    • Prüfungszeugnis einer bestandenen staatlichen oder staatlich anerkannten Fischerprüfung

    oder Nachweis einer abgeschlossenen Berufs- oder Meisterausbildung als Fischer

    oder Nachweis der laufenden Ausbildung als Fischer

    oder Nachweis einer für den Staats-, Gemeinde- oder Privatforstdienst vorgeschriebenen Ausbildung mit der erfolgreichen Ablegung einer Prüfung in Fischereikunde

    oder Nachweis einer wissenschaftlichen Ausbildung auf dem Gebiet der Fischerei

    oder Nachweis, dass aus gesundheitlichen Gründen eine Prüfung nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand abgelegt werden kann

    oder bei Personen, die im Inland keinen Wohnsitz haben oder dem Diplomatischen Corps angehören: Ausländischer Fischereischein (in diesem Fall kann für 3 aufeinanderfolgende Monate ein Ausländerfischereischein erteilt werden, der verlängert werden kann)

    • Passbild

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Verwaltungsgebühr in EUR

    Fischereiabgabe in EUR

    Jahresfischereischein oder Sonderfischereischein

    10

    7,50

    Fünfjahresfischereischein oder Fünfjahressonderfischereischein

    18

    27,00

    Zehnjahresfischereischein oder Sonderzehnjahresfischereischein

    36

    50,00

    Jugendfischereischein
    (1 Jahr)

    4

    3,50

    Jugendfischereischein
    (5 Jahre)

    6

    17,00

    Ausländerfischereischein

    5

    7,50

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 30.09.2013

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Fisch, Binnenfischerei, Angeln, Fischerschein, Fischer, Fischerei, HMUKLV, Fischen, Angelgenehmigung, Angelerlaubnis, Fischereischein, Sportangler, Angelschein, Angelkarte

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English