Anzeige einer Geburt EntgegennahmeOnline erledigen

    Geburten, Geburtsanmeldung

    Beschreibung

     Die Geburt eines Kindes muss beim Standesamt angezeigt werden.

     Anzeigepflichtige


    Die Anzeigepflicht trifft bei Geburten in Krankenhäusern und sonstigen Einrichtungen der Geburtshilfen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige einer Geburt in nachstehender Reihenfolge verpflichtet:

    • jeder Elternteil des Kindes, wenn er sorgeberechtigt ist,
    • jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist. (Hierzu gehören insbesondere Hebammen und Ärzte.)

    Hinweise für Wetzlar: Voranzeige Geburt

    Online-Dienst

    Voranzeige Geburt beantragen

    ID: L100001_399301039

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Basisregistrierung

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Wenn die Klinik die Anzeige nicht vornimmt, muss die Geburt eines Kindes bei dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich es geboren wurde, angezeigt werden.

    Ansprechpartner

    Stadt Wetzlar - Standesamt

    Aktuelles

    Beschreibung

    *Neu*: Online-Terminvereinbarungen im Standesamt: Vorsprachen finden ab sofort mit Termin statt. Bitte buchen Sie ihren Termin online hier: 

    Online-Terminvereinbarung | Wetzlar

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauser Gasse 17

    35578 Wetzlar

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Vorsprachen finden ab sofort mit Termin statt. Bitte buchen Sie ihren Termin online hier: 

    Link zur Online-Terminvereinbarung:

    Online-Terminvereinbarung | Wetzlar

    Kontakt

    Telefon: 06441 115

    Telefax: 06441 993404

    E-Mail: standesamt@wetzlar.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 23.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Zur Anzeige der Geburt eines Kindes sind folgende Unterlagen erforderlich:

    • Sind die Eltern des Kindes miteinander verheiratet: ihre Geburtsurkunden und die Eheurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister.
    • Sind die Eltern des Kindes nicht miteinander verheiratet: die Geburtsurkunde der Mutter und, falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde, die Erklärungen hierüber und die Geburtsurkunde des Vaters sowie gegebenenfalls die Sorgeerklärungen.
    • Personalausweis oder Reisepass der Eltern

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Geburt muss binnen einer Woche angezeigt werden.

    Kosten

    Hinweise für Wetzlar: Voranzeige Geburt

    Die Urkunden für das Kindergeld, für das Elterngeld und für die Krankenkasse sind gebührenfrei!

    • Die erste Geburtsurkunde kostet 12€ und jede weitere, die im selben Arbeitsgang erstellt wird 6€.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen erhalten Sie im Hessen-Finder unter der Leistungsbeschreibung "Geburtsurkunde"
     

    Bitte beachten Sie außerdem das unten verlinkte Informationsblatt bei Geburt eines Kindes - Berücksichtigung beim Lohnsteuerabzug.
     

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 28.05.2019

    Version

    Technisch geändert am 13.03.2024

    Stichwörter

    Geburtsurkunde, Frühgeburt, Bescheinigung Geburt, Urkunde (Geburtsurkunde), Standesamt, Mehrlingsgeburt, Geburtsanzeige, Anonyme Geburt, Internationale Geburtsurkunde, Geburt, Geburtsbeurkundung, Antrag Geburtsurkunde, Geburten, mehrsprachige Geburtsurkunde, Geburtsanmeldung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de