abgeschleppte Fahrzeuge Herausgabe

    Abgeschlepptes Fahrzeug abholen

    Wenn Ihr Fahrzeug abgeschleppt wurde, dann können Sie es wieder abholen.

    Beschreibung

    Ein bereits abgeschlepptes Fahrzeug können Sie auch wieder auslösen. Hierzu wenden Sie sich an die entsprechende Gemeinde- oder Stadtverwaltung oder an die zuständigen Polizeidienststelle, um den Abstellort Ihres Fahrzeugs in Erfahrung zu bringen.

    Zur Vermeidung weiterer Kosten für die Verwahrung sollten Sie Ihr Fahrzeug schnellstmöglich abholen.

    Hinweise für Wetzlar: Abgeschlepptes Fahrzeug abholen

    Für WETZLAR gilt:

    Kontakt

    1. Ansprechpartner: Einsatzleitung der Stadtpolizei
      Erreichbarkeit: montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr; freitags von 8 bis 13 Uhr
      Telefonnummer: 06441/99-3230
    2. Ansprechpartner: Polizeistation Wetzlar
      Erreichbarkeit: rund um die Uhr
      Telefonnummer: 06441/99180

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an Ihre Stadt bzw. Gemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Stadt Wetzlar - Stadtpolizei

    Aktuelles

    Beschreibung

    Die Stadtpolizei wird in kommunaler Selbstverwaltung der Stadt Wetzlar geführt. Sie ist kommunales Vollzugsorgan für die gefahrenabwehrrechtlichen Aufgaben, die den städtischen Gefahrenabwehrbehörden (Verwaltungs- und Ordnungsbehörden) per Gesetz oder Verordnung übertragen wurden.

    Im Rahmen dieser originären Aufgabenwahrnehmung werden Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abgewehrt sowie Ordnungswidrigkeiten und Straftaten (im Erstzugriff) verfolgt.

    Des Weiteren übt die Stadtpolizei das Hausrecht für die städtischen Liegenschaften aus.

    Weitere Einzelheiten zu den Aufgaben und Befugnissen der Stadtpolizei können Sie in der Rubrik „Downloads/Links“ einsehen.

    In dringenden Fällen der Gefahrenabwehr sowie bei der Feststellung von Straftaten wenden Sie sich bitte direkt an die Einsatzleitstelle der Polizei unter der Rufnummer 110 oder an die Wache der Polizeistation Wetzlar unter der Rufnummer 06441/918-110.

    Adresse

    Hausanschrift

    Ernst-Leitz-Straße 30

    35578 Wetzlar

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Nur nach Terminvereinbarung.

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass, Passer-satzpapiere für ausländische Staatsangehörige)
    • Zulassungsbescheinigung Teil 1

    Voraussetzungen

    Ihr Fahrzeug wurde abgeschleppt und sichergestellt.

    Kosten

    Für den Abschleppvorgang entstehen in der Regel Kosten.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung

    Version

    Technisch geändert am 03.01.2023

    Stichwörter

    Dauerparker, Autoknast, Kfz-Verwahrplatz, Falschparker abschleppen, Falsch abgestellte Fahrzeuge, Fahrzeug-Verwahrplatz

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de