abgeschleppte Fahrzeuge Informationserteilung

    Abgeschlepptes Fahrzeug Auskunft erhalten

    Ihr Auto wurde behördlich abgeschleppt. Hier erfahren Sie mehr zum weiteren Fortgang.

    Beschreibung

    Das Abschleppen von falsch geparkten Fahrzeugen wird auch als "Umsetzung" bezeichnet. Fahrzeuge werden abgeschleppt, wenn konkrete Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung entstehen und dadurch insbesondere Verkehrsgefährdungen oder -behinderungen zu befürchten sind.  

    Hinweise für Wetzlar: Abgeschlepptes Fahrzeug Auskunft erhalten

    Für WETZLAR gilt:

    Kontakte

    1. Ansprechpartner: Einsatzleitung der Stadtpolizei
      Erreichbarkeit: montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr; freitags von 8 bis 13 Uhr
      Telefonnummer: 06441/99-3230
    2. Ansprechpartner: Polizeistation Wetzlar
      Erreichbarkeit: rund um die Uhr
      Telefonnummer: 06441/99180

    Zuständigkeit

    Um den neuen Standort Ihres Fahrzeugs in Erfahrung zu bringen, wenden Sie sich an Ihre Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung. 

    Ansprechpartner

    Stadt Wetzlar - Stadtpolizei

    Aktuelles

    Beschreibung

    Die Stadtpolizei wird in kommunaler Selbstverwaltung der Stadt Wetzlar geführt. Sie ist kommunales Vollzugsorgan für die gefahrenabwehrrechtlichen Aufgaben, die den städtischen Gefahrenabwehrbehörden (Verwaltungs- und Ordnungsbehörden) per Gesetz oder Verordnung übertragen wurden.

    Im Rahmen dieser originären Aufgabenwahrnehmung werden Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abgewehrt sowie Ordnungswidrigkeiten und Straftaten (im Erstzugriff) verfolgt.

    Des Weiteren übt die Stadtpolizei das Hausrecht für die städtischen Liegenschaften aus.

    Weitere Einzelheiten zu den Aufgaben und Befugnissen der Stadtpolizei können Sie in der Rubrik „Downloads/Links“ einsehen.

    In dringenden Fällen der Gefahrenabwehr sowie bei der Feststellung von Straftaten wenden Sie sich bitte direkt an die Einsatzleitstelle der Polizei unter der Rufnummer 110 oder an die Wache der Polizeistation Wetzlar unter der Rufnummer 06441/918-110.

    Adresse

    Hausanschrift

    Ernst-Leitz-Straße 30

    35578 Wetzlar

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Nur nach Terminvereinbarung.

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Identitätsnachweis

    Voraussetzungen

    Ihr Fahrzeug wurde abgeschleppt.

    Kosten

    In der Regel fallen für das Abschleppen eines Fahrzeugs Kosten an. Diese variieren.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung

    Version

    Technisch geändert am 03.01.2023

    Stichwörter

    Abschleppen, Kfz, Fahrzeug, Umsetzung, Versetzung, Motorrad, Kraftfahrzeug, Kfz-Umsetzung, Verbringung, Diebstahl, Transporter, Unfall, Pkw, Falschparker, Entfernung von Fahrzeugen, Auto, Halteverbot, Haltestelle, Busspur

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de