Jugendgerichtshilfe

    Jugendhilfe im Strafverfahren

    Beschreibung

    Wenn junge Menschen im Alter von 14 - 18 Jahren oder junge Erwachsene bis 21 Jahre mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind, können sie und ihre Eltern sich an die Jugendhilfe im Strafverfahren wenden.

    Die Jugendhilfe im Strafverfahren gehört zu den gesetzlichen Aufgaben des Jugendamtes. Sie ist in den gesamten Ablauf des Jugendgerichtsverfahrens eingebunden. Dabei begleitet sie die jungen straffälligen Menschen, unterstützt aber auch die Jugendgerichte und die Jugendstaatsanwaltschaft durch Berichte, Stellungnahmen und Entscheidungshilfen. Bei allen Überlegungen steht die persönliche Lebenssituation des jungen Menschen im Vordergrund.

    Aufgaben der Jugendhilfe im Strafverfahren:
    Zu den vielfältigen Aufgaben der Jugendhilfe im Strafverfahren gehören insbesondere:

    Information und Beratung

    • über den Ablauf des Jugendgerichtsverfahrens,
    • die möglichen Folgen der Straftat,
    • Datenschutz und Vertrauensschutz,
    • verschiedene Hilfsangebote nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz,
    • bei Problemen und Schwierigkeiten in
      • Schule, Beruf und Ausbildung,
      • Familie und Wohnen,
      • Freizeit sowie bei
      • Schulden;

    Berichterstattung an die Staatsanwaltschaft und das Jugendgericht (jeweils unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit) in schriftlicher Form über

    • die persönliche Lebensgeschichte und Lebenssituation,
    • Zukunftsperspektiven,
    • Hintergründe der Straftaten,
    • Jugendhilfemaßnahmen;

    Unterstützung

    • des jungen Menschen während des Jugendgerichtsverfahrens,
    • des Jugendgerichts bei der Entscheidungsfindung;

    Betreuung

    • in der Untersuchungshaft und während der Strafhaft;

    Vermittlung und Begleitung von

    • Jugendhilfemaßnahmen, wie ambulante Erziehungshilfe und betreutes Wohnen.

    Hinweise für Wetzlar: Jugendhilfe in Strafsachen (IES:Wetzlar)

    Für WETZLAR gilt:

    Für Jugendliche und junge Erwachsene:

    Information und Beratung über

    • den Ablauf des Jugendgerichtsverfahrens
    • die möglichen Folgen der Straftat
    • Hilfen zur Erziehung 

    Unterstützung

    • im Jugendgerichtsverfahren
    • bei Problemen und Schwierigkeiten in
      • Schule, Beruf und Ausbildung
      • Familie und Wohnen
      • Freizeit
      • Schulden 

    Berichterstattung an die Staatsanwaltschaft und das Jugendgericht über

    • die persönliche Biografie und Lebenssituation
    • Zukunftsperspektiven
    • Hintergründe der Straftaten
    • Jugendhilfemaßnahmen
    • Überwachung von Auflagen und Weisungen 

    Für Eltern:

    • Informationen über das Strafverfahren
    • Informationen über mögliche Folgen der Straftat
    • Aufklärung über Hilfen zu Erziehung zur Überwindung von erzieherischen Schwierigkeiten

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an das Jugendamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Stadt Wetzlar - Jugendamt

    Aktuelles

    Beschreibung

    Adresse

    Hausanschrift

    Karl-Kellner-Ring 35

    35576 Wetzlar

    Öffnungszeiten

    Montag, Mittwoch und Freitag:
    8 bis 12 Uhr

    Dienstag und Donnerstag: 
    8 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

    sowie nach vorheriger Vereinbarung

    Telefonische Erreichbarkeit: 
    Montag bis Freitag: 8 bis 16 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Weitere Informationen

    Barrierefreier Zugang zum Erdgeschoss, dort gibt es auch eine barrierefreie Toilette. Die anderen Stockwerke sind nicht barrierefrei.

    Version

    Technisch geändert am 22.07.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Wetzlar - Abteilung Soziale Dienste

    Aktuelles

    Beschreibung

    Adresse

    Hausanschrift

    Karl-Kellner-Ring 35

    35576 Wetzlar

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 09.11.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Welche Unterlagen benötigt werden, wird mit Ihnen individuell festgelegt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Folgende Angebote werden im Rahmen der Jugendhilfe von Ihrer zuständigen Stelle selbst durchgeführt oder vermittelt:

    • Täter-Opfer-Ausgleich
    • sozialer Trainingskurs
    • Einzelfallbetreuung
    • Verkehrsseminar
    • Beratungsangebote
    • Haftentscheidungshilfe:
      • Abklären der momentanen Lebenssituation
      • Verständigung der nächste Angehörigen
      • Suche nach Haftalternativen im Rahmen der Jugendhilfe
      • Vermeidung von Untersuchungshaft
               

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 06.04.2023

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Heranwachsende, junge Straftäter, Jugendliche, Strafverfahren, Jugendgerichtshelfer, Jugendamt, Diversion, Jugendhilfe, Jugendgerichtshilfe, Jugendgerichtshelferin, Jugendgerichtsgesetz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English