Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung AuskunftssperreOnline erledigen

    Melderegister - Eintragen einer Auskunftssperre

    Wenn Sie eine Auskunftssperre im Melderegister eintragen lassen wollen, müssen Sie schutzwürdige Interessen glaubhaft machen.

    Beschreibung

    Eine Auskunftssperre im Melderegister wird nur unter strengen Voraussetzungen eingetragen.

    Hierzu müssen Sie glaubhaft machen, dass Ihnen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen entstehen kann. 

    Hinweise für Wetzlar: Melderegister - Eintragen einer Auskunftssperre

    Für WETZLAR gilt:

    Nach dem Hessischen Meldegesetz (HMG) wird den Einwohnerinnen und Einwohnern die Möglichkeit der Eintragung einer oder mehrerer Auskunfts-/Übermittlungssperren im Melderegister eingeräumt.

    1. Auskunftssperren auf Antrag von Betroffenen
    Auskunftssperren dieser Art werden nur auf schriftlichen Antrag eingetragen, wenn Betroffene der Meldebehörde gegenüber das Vorliegen von Tatsachen glaubhaft gemacht haben, die die Annahme rechtfertigen, dass ihnen oder einer anderen Person hieraus eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange erwachsen kann. Die Auskunftssperre endet mit Ablauf des dritten auf die Eintragung folgenden Kalenderjahres. Sie kann auf Antrag verlängert werden (§ 34 Abs. 5 und 6 HMG).

    2. Gesetzliche Auskunftssperren bei
         -   Einsicht in einen Eintrag im Geburten- oder Familienbuch nach § 61 Abs. 2 bis 4 des
             Personenstandsgesetzes (§ 34 Abs. 7 Nr. 1 HMG),
         -   Anbahnung eines Adoptionspflegeverhältnisses (§ 34 Abs. 7 Nr. 2 HMG).

    3. Übermittlungssperren gegenüber
         -   öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaftenüber Daten von Familienangehörigen der Mitglieder, die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören (§ 32 Abs. 2 HMG),
         -   der Erteilung von Auskünften aus dem Melderegister über das Internet (§ 34a Abs. 2 HMG),
         -   Parteien, anderen Trägern von Wahlvorschlägen und Wählergruppen sowie Träger für Abstimmungen, Bürger- und Volksbegehren (§ 35 Abs. 1 und 2 HMG),
         -   Mitgliedern gewählter staatlicher oder kommunaler Vertretungskörperschaften, Presse und Rundfunk wegen Daten über Alters- und Ehejubiläen von Einwohnerinnen und Einwohnern (§ 35 Abs. 3 HMG),
         -   Adressbuchverlagen wegen Auskunft über Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschriften sämtlicher Einwohnerinnen und Einwohner, die das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben (§ 35 Abs. 4 HMG).

    Betroffene haben das Recht, der Weitergabe ihrer Daten zu widersprechen. Ein formloser Antrag an die zuständige Meldebehörde (Stadtbüro) ist ausreichend.

    Online-Dienst

    Antrag auf Einrichtung einer Übermittlungssperre

    ID: L100001_398624296

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Basisregistrierung

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    die Meldebehörde Ihres Wohnortes

    Zuständigkeit

    die Meldebehörde Ihres Wohnortes

    Ansprechpartner

    Stadt Wetzlar - Stadtbüro

    Aktuelles

    Beschreibung

    Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung über www.wetzlar.de/termine möglich.

    Termine werden angeboten in der Zeit von Mo-Do. 8:00 – 16:00 und Fr. 8:00 – 18:00 Uhr

    Folgende Anliegen können am Schnellschalter ohne Termin erledigt werden (hierfür ziehen Sie im Foyer des Rathauses ein Ticket):

    • Abholung Personalausweis oder Reisepass
    • Antrag Führungszeugnis / Gewerbezentralregisterauskunft (auch online beim Bundesamt für Justiz möglich)
    • Meldebescheinigungen / Melderegisterauskünfte (auch online Online-Rathaus möglich)
    • Setzen / Aktivieren Ausweis-PIN

    Dieser Schnellschalter (gilt nur für das Stadtbüro im Rathaus und nicht für die Stadtteilbüros) ist Mo – Fr von 08.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr besetzt.

    Das Stadtbüro im Erdgeschoss des Neuen Rathauses stellt Ihnen ein umfangreiches Dienstleistungsangebot der Stadt zentral zur Verfügung und bietet neben kurzen Wegen auch ausgedehnte Öffnungszeiten.

    Die Stadtteilbüros in den Wetzlarer Stadtteilen sind mit dem Stadtbüro organisatorisch verbunden und wickeln neben den stadtteilspezifischen Aufgaben die gleichen Dienstleistungen ab. Diese vorteilhafte Verknüpfung ermöglicht es Ihnen, Ihre Wünsche und Anliegen als Bewohner der Wetzlarer Kernstadt auch in den Stadtteilbüros vorzutragen und umgekehrt.      

    In der Regel werden Ihre Anliegen bei uns abschließend bearbeitet und sind nur mit einer kurzen Wartezeit verbunden.

    Adresse

    Hausanschrift

    Ernst-Leitz-Straße 30

    35578 Wetzlar

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Telefon: 06441 115

    Telefax: 06441 993244

    E-Mail: stadtbuero@wetzlar.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 17.04.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Wetzlar - Stadtteilbüro Nauborn

    Aktuelles

    Beschreibung

    Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung über www.wetzlar.de/termin e möglich.

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulgasse 7

    35580 Wetzlar

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 12:00 – 18:00 Uhr
    Dienstag: geschlossen
    Mittwoch: 08:00 – 16:00 Uhr
    Donnerstag: geschlossen
    Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr

    Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung über www.wetzlar.de/termine möglich.

    Kontakt

    Telefon: 06441 115

    Telefax: 06441 92085

    E-Mail: stadtteilbuero-nauborn@wetzlar.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 28.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Wetzlar - Stadtteilbüro Steindorf

    Aktuelles

    Beschreibung

    Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung über www.wetzlar.de/termin e möglich.

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulstraße 2

    35579 Wetzlar

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 – 12:00 Uhr
    Dienstag: 14:00 – 18:00 Uhr
    Mittwoch: 08:00 – 12:00 Uhr
    Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr
    Freitag: geschlossen

    Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung über www.wetzlar.de/termine möglich.

    Kontakt

    Telefon: 06441 115

    Telefax: 06441 92075

    E-Mail: stadtteilbuero-steindorf@wetzlar.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 28.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Wetzlar - Stadtteilbüro Münchholzhausen

    Aktuelles

    Beschreibung

    Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung über www.wetzlar.de/termin e möglich.

    Adresse

    Hausanschrift

    Rechtenbacher Straße 2

    35581 Wetzlar

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 – 13:00 Uhr, 14:00 – 16:00 Uhr
    Dienstag: geschlossen
    Mittwoch: 10:00 – 14:00 Uhr, 15:00 – 18:00 Uhr
    Donnerstag: geschlossen
    Freitag: 07:30 – 14:00 Uhr

    Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung über www.wetzlar.de/termine möglich.

    Kontakt

    Telefon: 06441 115

    Telefax: 06441 97144

    E-Mail: stadtteilbuero-muenchholzhausen@wetzlar.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Der Zugang ist nicht barrierefrei erreichbar.

    Version

    Technisch geändert am 28.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Wetzlar - Stadtteilbüro Naunheim

    Aktuelles

    Beschreibung

    Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung über www.wetzlar.de/termin e möglich.

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulplatz 2

    35584 Wetzlar

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten:
    Montag: 08:00 – 13:00 Uhr, 14:00 – 16:00 Uhr
    Dienstag: 10:00 – 13:00 Uhr, 14:00 – 18:00 Uhr
    Mittwoch: 08:00 – 13:00 Uhr
    Donnerstag: 08:00 – 13:00 Uhr, 14:00 – 16:00 Uhr
    Freitag: geschlossen

    Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung über www.wetzlar.de/termine möglich.

    Kontakt

    Telefon: 06441 115

    Telefax: 06441 93048

    E-Mail: stadtteilbuero-naunheim@wetzlar.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 28.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Wetzlar - Stadtteilbüro Blasbach/Hermannstein

    Aktuelles

    Beschreibung

    Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung über www.wetzlar.de/termin e möglich.

    Adresse

    Hausanschrift

    Blasbacher Straße 12

    35586 Wetzlar

    Öffnungszeiten

    Montag: 12:00 – 18:00 Uhr
    Dienstag: 08:00 – 12:00 Uhr
    Mittwoch: 07:30 – 12:00 Uhr
    Donnerstag: 07:30 – 12:00 Uhr
    Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr

    Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung über www.wetzlar.de/termine möglich.

    Kontakt

    Telefon: 06441 115

    Telefax: 06441 993284

    E-Mail: stadtteilbuero-hermannstein@wetzlar.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Der Zugang ist nicht barrierefrei erreichbar.

    Version

    Technisch geändert am 28.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Wetzlar - Stadtteilbüro Garbenheim

    Aktuelles

    Beschreibung

    Das Stadtteilbüro Garbenheim ist wegen Umzugs ab Dienstag, 23. April 2024, vorübergehend geschlossen. Voraussichtliche Wiedereröffnung in der neuen Adresse, Kreisstraße 94, ist Anfang Juni. 

    Adresse

    Hausanschrift

    Backhausstraße 3

    35583 Wetzlar

    Öffnungszeiten

    Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung über www.wetzlar.de/termine möglich.

    Montag: geschlossen
    Dienstag: 12:00 – 16:00 Uhr
    Mittwoch: geschlossen
    Donnerstag: 07:30 – 13:00 Uhr, 14:00 – 16:00 Uhr
    Freitag: geschlossen

    Kontakt

    Telefon: 06441 115

    Telefax: 06441 946127

    E-Mail: stadtteilbuero-garbenheim@wetzlar.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Der Zugang ist nicht barrierefrei erreichbar.

    Version

    Technisch geändert am 17.04.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Wetzlar - Stadtteilbüro Dutenhofen

    Aktuelles

    Beschreibung

    Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung über www.wetzlar.de/termine möglich.

    Adresse

    Hausanschrift

    Zum Seifengraben 12

    35582 Wetzlar

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten:
    Montag: geschlossen
    Dienstag: 07:30 – 12:00 Uhr
    Mittwoch: 08:00 – 12:00 Uhr
    Donnerstag: 14:00 – 18:00 Uhr
    Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr

    Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung über www.wetzlar.de/termine möglich.

    Kontakt

    Telefon: 06441 115

    Telefax: 0641 920228

    E-Mail: stadtteilbuero-dutenhofen@wetzlar.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Der Zugang ist nicht barrierefrei erreichbar.

    Version

    Technisch geändert am 28.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • ggf. Nachweise für die Gefährdung

    Formulare

    Es ist in der Regel ein formloser Antrag nötig.

    Voraussetzungen

    • Für eine Auskunftssperre müssen Sie triftige Gründe, die eine Gefährdung Ihrer oder anderer Personen deutlich machen, gegenüber der örtlichen Meldebehörde glaub-haft machen.
    • Eine Überprüfung Ihrer Angaben muss die von Ihnen angeführte Gefahr bestätigen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Es empfiehlt sich, dass Sie vor der Beantragung mit der zuständigen Stelle Kontakt aufnehmen und sich informieren, ob eine Sperre in Ihrem Fall in Betracht kommt.

    Die Auskunftssperre wird auf Antrag eingetragen. Mit der Antragsabgabe müssen Sie Tatsachen darlegen und glaubhaft machen, weshalb Ihnen durch eine Auskunftserteilung eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange entstehen kann. Der Antrag kann schriftlich oder persönlich durch Vorsprache in der Behörde gestellt werden.

    Anschließend werden Ihre Angaben durch die zuständige Stelle überprüft. Ergibt sich aus dieser Überprüfung, dass die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, so wird im Melderegister eine Auskunftssperre für 2 Jahre vermerkt, die sich auf alle Arten der Melderegisterauskunft an Privatpersonen und nicht öffentliche Stellen bezieht.

    Die Sperre gilt nur für die Wohnung, für die sie beantragt wurde.

    Sie können die Auskunftssperre nach Ablauf der Zeit verlängern lassen.

    Fristen

    Die Auskunftssperre endet nach 2 Jahren und kann auf Antrag verlängert werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 10.12.2020

    Version

    Technisch geändert am 18.03.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de