Abfallgebühr Festsetzung

    Abfallgebühren

    Sie sind Pächter, Haus- oder Grundstücksbesitzer? Dann müssen Sie Müllgebühren bezahlen.

    Beschreibung

    Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtungen zur Abfallentsorgung erheben die Entsorgungsträger (die Kreisangehörigen Gemeinden, die Kreisfreien Städte und die Landkreise) Gebühren zur Deckung der damit verbundenen Kosten nach den Vorschriften des Gesetzes über kommunale Abgaben.

    Zu den über die Abfallgebühr zu deckenden Aufwendungen gehören insbesondere die Kosten für:

    • Einsammeln, Befördern und Entsorgen von Abfällen aus Haushalten sowie von Beseitigungsabfällen aus Gewerbebetrieben, sonstigen wirtschaftlichen Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen,
    • die Vermarktung verwertbarer Stoffe,
    • die Abfallberatung,
    • Planung, Errichtung, Betrieb, Nachsorge, Rekultivierung und Renaturierung von Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen und
    • die Bildung von Rücklagen für die vorhersehbaren späteren Kosten der Stilllegung und Nachsorge bei Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen.

    Mit dem Gebührenmaßstab sollen wirksame Anreize zur Vermeidung und Verwertung geschaffen werden.

    Hinweise für Wetzlar: Müllabfuhrgebühren (IES:Wetzlar)

    Für WETZLAR gilt:

    Bei Änderungen des Müllgefäßbestandes ist die Stadtreinigung Wetzlar zu informieren.
    Weitere Informationen zur Stadtreinigung finden Sie  hier.

    Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtungen zur Abfallentsorgung erheben die Entsorgungsträger (die kreisangehörigen Gemeinden, die Kreisfreien Städte und die Landkreise) Gebühren zur Deckung der damit verbundenen Kosten nach den Vorschriften des Gesetzes über kommunale Abgaben.

    Zu den über die Abfallgebühr zu deckenden Aufwendungen gehören insbesondere die Kosten für:

    • Einsammeln, Befördern und Entsorgen von Abfällen aus Haushalten sowie von Beseitigungsabfällen aus Gewerbebetrieben, sonstigen wirtschaftlichen Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen,
    • die Vermarktung verwertbarer Stoffe,
    • die Abfallberatung,
    • Planung, Errichtung, Betrieb, Nachsorge, Rekultivierung und Renaturierung von Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen und
    • die Bildung von Rücklagen für die vorhersehbaren späteren Kosten der Stilllegung und Nachsorge bei Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen.

    Mit dem Gebührenmaßstab sollen wirksame Anreize zur Vermeidung und Verwertung geschaffen werden.

    Spezielle Hinweise für - Gemeinde Wetzlar

    Bei Änderungen des Müllgefäßbestandes ist die Stadtreinigung Wetzlar zu informieren. Weitere Informationen zur Stadtreinigung finden Sie auf der Internetseite der Stadt Wetzlar.

    Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtungen zur Abfallentsorgung erheben die Entsorgungsträger (die kreisangehörigen Gemeinden, die kreisfreien Städte und die Landkreise) Gebühren zur Deckung der damit verbundenen Kosten nach den Vorschriften des Gesetzes über kommunale Abgaben.

    Zu den über die Abfallgebühr zu deckenden Aufwendungen gehören insbesondere die Kosten für:

    • Einsammeln, Befördern und Entsorgen von Abfällen aus Haushalten sowie von Beseitigungsabfällen aus Gewerbebetrieben, sonstigen wirtschaftlichen Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen
    • die Vermarktung verwertbarer Stoffe
    • die Abfallberatung
    • Planung, Errichtung, Betrieb, Nachsorge, Rekultivierung und Renaturierung von Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen und
    • die Bildung von Rücklagen für die vorhersehbaren späteren Kosten der Stilllegung und Nachsorge bei Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen.

    Mit dem Gebührenmaßstab sollen wirksame Anreize zur Vermeidung und Verwertung geschaffen werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Einzelheiten zur Gebührenbemessung finden Sie in der Abfallgebührensatzung Ihrer Gemeinde, Ihres Landkreises oder Ihrer Kreisfreien Stadt. Auskünfte erteilen ebenfalls die beauftragten Abfallentsorgungsbetriebe.

    Ansprechpartner

    Stadt Wetzlar - Kassen- und Steueramt

    Aktuelles

    Beschreibung

    Aufgabenbereiche:

    Kasse

    • Entgegennahme aller Einnahmen
    • Mahnung rückständiger Forderungen
    • Leistung von Zahlungen

    Steuerabteilung

    Festsetzung von:


    Weitere Informationen und unsere Bankverbindung erhalten Sie hier:

    Adresse

    Hausanschrift

    Ernst-Leitz-Straße 30

    35578 Wetzlar

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag + Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
    Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
    Donnerstag 14:00 - 17:00 Uhr
    Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Termine sind nach Vereinbarung auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich.

    Kontakt

    Telefon: 06441 992101

    Telefax: 06441 992104

    E-Mail: kassen-steueramt@wetzlar.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 11.04.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Wetzlar - Team Grundbesitzabgaben

    Aktuelles

    Beschreibung

    Adresse

    Hausanschrift

    Ernst-Leitz-Straße 30

    35578 Wetzlar

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag + Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
    Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
    Donnerstag 14:00 - 17:00 Uhr
    Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06441 992125

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 16.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Wetzlar: Müllabfuhrgebühren (IES:Wetzlar)

    Für WETZLAR gilt:

    SEPA-Lastschriftmandat

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Wetzlar: Müllabfuhrgebühren (IES:Wetzlar)

    Abfall- und Gebührensatzung , Abgabenordnung

    Kosten

    Hinweise für Wetzlar: Müllabfuhrgebühren (IES:Wetzlar)

    Für WETZLAR gilt:

    siehe Abfall- und Gebührensatzung

    Hinweise (Besonderheiten)

    Als Dienstleistung für die Entsorgungspflichtigen haben das Umweltministerium und das für Gebührenrecht zuständige Innenministerium in Zusammenarbeit mit den kommunalen Spitzenverbänden Mustersatzungen entwickelt, die in der Folge von einer Vielzahl der Hessischen Entsorgungsträger für die Entwicklung eigener Gebührensatzungen herangezogen wurden. Es bleibt aber den jeweiligen Kommunalen Organen vorbehalten, diese nach eigenen Gesichtpunkten und unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten anzupassen oder zu verändern.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz , Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 24.09.2013

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Müll, Abfallgebühr, kommunale Abgaben, Entsorgung, Abfall, HMUKLV, Abfallpreise, Müllgebühr, Müllpreise, Müllgebühren

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English