Hundesteuer AnmeldungOnline erledigen

    Hundesteuer - Hund anmelden

    Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund in seiner Wohnsitzgemeinde anzumelden. Aus der Anmeldung ergibt sich die Hundesteuer.

    Beschreibung

    Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann von den Gemeinden nach kommunalem Satzungsrecht für das Halten von Hunden erhoben werden.

    Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.

    Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt.

    Hinweise für Wetzlar: Hundesteuer - Hund anmelden

    Für WETZLAR gilt:

    Die Mitarbeiter des Kassen- und Steueramtes sind für die Feststellung und Erhebung der Hundesteuer zuständig. Sie können auch ihren Hund über den unten stehenden Link im Bereich Downloads/Links online anmelden oder das unten stehende Formular ausdrucken, ausfüllen und per Post an uns senden. Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer und wird entgegen der weitläufigen Meinung nicht erhoben, um die Beseitigung der Hinterlassenschaften zu finanzieren. Grundsätzlich sind alle Hunde, die in Wetzlar gehalten werden, steuerpflichtig. Die Steuerpflicht beginnt mit dem 1. Tag des Monats in dem der Hund in einem Haushalt aufgenommen wird. Bei Hunden, die durch Geburt von einer gehaltenen Hündin zuwachsen, beginnt die Steuerpflicht mit dem 1. Tag des Monats, in dem der Welpe 3 Monate alt wird.

    Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Hundehaltung beendet wird (Tod oder Verkauf des Hundes, Umzug in eine andere Stadt / Gemeinde). Spätestens zwei Wochen nach Tod, Verkauf des Hundes oder überörtlichem Umzug muss eine Abmeldung beim Kassen- und Steueramt erfolgen. Die Hundesteuermarke ist der Abmeldung beizufügen. Die Hundesteuermarke wird bei Anmeldung des Hundes/der Hunde ausgehändigt oder mit dem Hundesteuerbescheid zugesandt. Sie ist am Halsband des Hundes zu befestigen und stets zu tragen. Bei Verlust oder Unbrauchbarkeit der Hundesteuermarke wird eine Ersatzmarke gegen eine Gebühr von 5,00 € ausgehändigt. Sie erhalten diese beim Team Steuern des Kassen- und Steueramtes.

    Online-Dienst

    Hundesteuer: Hund anmelden

    ID: L100001_373684548

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    niedrig

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Stadt Wetzlar - Kassen- und Steueramt

    Aktuelles

    Beschreibung

    Aufgabenbereiche:

    Kasse

    • Entgegennahme aller Einnahmen
    • Mahnung rückständiger Forderungen
    • Leistung von Zahlungen

    Steuerabteilung

    Festsetzung von:


    Weitere Informationen und unsere Bankverbindung erhalten Sie hier:

    Adresse

    Hausanschrift

    Ernst-Leitz-Straße 30

    35578 Wetzlar

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag + Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
    Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
    Donnerstag 14:00 - 17:00 Uhr
    Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Termine sind nach Vereinbarung auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich.

    Kontakt

    Telefon: 06441 992101

    Telefax: 06441 992104

    E-Mail: kassen-steueramt@wetzlar.de

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Version

    Technisch geändert am 11.04.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Wetzlar - Team Steuern

    Aktuelles

    Beschreibung

    Adresse

    Hausanschrift

    Ernst-Leitz-Straße 30

    35578 Wetzlar

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Version

    Technisch geändert am 20.12.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Voraussetzungen

    Halter eines Hundes ist derjenige, der einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushaltsangehörigen aufgenommen hat.

     Die kommunale Satzung sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,

    • wenn der Hund in den Haushalt aufgenommen wird,
    • bei Zuzug mit Hund,
    • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als 2 Monaten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Gesetz über kommunale Abgaben (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

    Hinweise für Wetzlar: Hundesteuer - Hund anmelden

    Hundesteuersatzung, Abgabenordnung

    Verfahrensablauf

    Sie können in der Regel Ihren Hund persönlich durch Vorsprache oder schriftlich bei der zuständigen Stelle anmelden. Für die Anmeldung können Sie das Formular "Anmeldung zur Hundesteuer" verwenden. Dieses Formular erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internet-Seite zum Download bereit.

    Hinweis: Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Gemeinde.

    Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt oder am Halsband befestigt werden.

    Fristen

    Die Anmeldung muss unverzüglich erfolgen, nachdem Sie den Hund erworben haben oder Sie in die Gemeinde gezogen sind. Die Hundesteuersatzungen sehen in der Regel eine Anmeldefrist von 14 Tagen vor.

    Kosten

    Die Höhe der Hundesteuer wird von den Gemeinden in der örtlichen Gebührensatzung festgelegt und ist je nach Gemeinde unterschiedlich. Die Steuer kann sich für den zweiten und jeden weiteren Hund oder für bestimmte Rassen wesentlich erhöhen. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.

    Hinweise für Wetzlar: Hundesteuer - Hund anmelden

    Die Hundesteuer ist am 15. August eines Jahres für das gesamte laufende Kalenderjahr fällig und beträgt ab 01.01.2013 jährlich:

    Erster Hund  =  60,00 Euro

    Zweiter Hund  =  84,00 Euro

    Dritter Hund und jeder weitere Hund  =  108,00 Euro

    Gefährliche Hunde  =  360,00 Euro

    Hundesteuerersatzmarke  =  5,00 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Das Halten von zum Beispiel Blinden- oder Behindertenbegleithunden, Diensthunden, Herdengebrauchshunden sowie Hunden von Forstbediensteten und bestätigten Jagdaufsehern kann von der Steuer befreit sein.

    Bitte erkundigen Sie sich über die genauen Details in Ihrer Gemeinde.

    Dies gilt nicht, wenn es sich um einen gefährlichen Hund handelt.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 31.03.2020

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Hundeabmeldung, Hund Anmeldung, Hundeanmeldung, Hund, kommunale Steuer, Haustier, Hundesteuer, Hunde anmelden, Gemeindesteuern, Hunde abmelden

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de