Meldebescheinigung
Wenn Sie eine Meldebescheinigung benötigen, dann können Sie diese bei der zuständigen Stelle beantragen.
Beschreibung
Die Meldebehörde der Stadt beziehungsweise Gemeinde bei der Sie mit Hauptwohnung gemeldet sind, stellt Ihnen auf Antrag eine schriftliche oder elektronische Meldebescheinigung aus.
Dafür bedarf es der Angabe des Familiennamens , des Vornamens, des Geburtsdatums sowie der Anschrift der derzeitigen Haupt- oder alleinigen Wohnung.
Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung, Sie beinhaltet mindestens die in § 18 Abs. 1 BMG genannten folgenden Daten:
Familienname, Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens , Doktorgrad, Geburtsdatum, derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung.
Auf Antrag können diese Daten um die in § 18 Abs. 2 BMG genannten ergänzt und damit eine erweiterte Meldebescheinigung ausgestellt werden. In dem Fall, dass Sie nicht selbst bei der Meldebehörde vorsprechen oder sich sonst an diese wenden können darf diese die Meldebescheinigung nur gegen Vorlage einer Vollmacht übergeben oder sie wird Ihnen postalisch oder elektronisch zugestellt.
Sie wird zum Beispiel im Rahmen einer Eheschließung benötigt. Ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger müssen sie bei Passangelegenheiten ihren Konsulaten vorlegen.
Hinweise für Wetzlar: Aufenthalts-/Meldebescheinigung beantragen
Für WETZLAR gilt:
Die Meldebehörde der Stadt bzw. Gemeinde bei der Sie mit Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind, stellt Ihnen auf Wunsch eine Melde- oder Aufenthaltsbescheinigung aus.
Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung, d.h., sie beinhaltet lediglich, wer, wo gemeldet ist. Einzelheiten wie zum Beispiel Konfession oder Familienstand werden nicht aufgeführt. Bescheinigungen für andere Personen können nur der betreffenden Person selbst schriftlich zugestellt oder gegen Vorlage einer Vollmacht übergeben werden.
Online-Dienste
Beantragung einer erweiterten Meldebescheinigung
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
niedrig
Beantragung einer Meldebescheinigung
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
niedrig
Zuständigkeit
An die Meldebehörde (früher allgemein bekannt als Einwohnermeldeamt) Ihrer Gemeinde beziehungsweise Stadt.
Ansprechpartner
Stadt Wetzlar - Stadtbüro
Aktuelles
Beschreibung
Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung über www.wetzlar.de/termine möglich.
Termine werden angeboten in der Zeit von Mo-Do. 8:00 – 16:00 und Fr. 8:00 – 18:00 Uhr
Folgende Anliegen können am Schnellschalter ohne Termin erledigt werden (hierfür ziehen Sie im Foyer des Rathauses ein Ticket):
- Abholung Personalausweis oder Reisepass
- Antrag Führungszeugnis / Gewerbezentralregisterauskunft (auch online beim Bundesamt für Justiz möglich)
- Meldebescheinigungen / Melderegisterauskünfte (auch online Online-Rathaus möglich)
- Setzen / Aktivieren Ausweis-PIN
Dieser Schnellschalter (gilt nur für das Stadtbüro im Rathaus und nicht für die Stadtteilbüros) ist Mo – Fr von 08.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr besetzt.
Das Stadtbüro im Erdgeschoss des Neuen Rathauses stellt Ihnen ein umfangreiches Dienstleistungsangebot der Stadt zentral zur Verfügung und bietet neben kurzen Wegen auch ausgedehnte Öffnungszeiten.
Die Stadtteilbüros in den Wetzlarer Stadtteilen sind mit dem Stadtbüro organisatorisch verbunden und wickeln neben den stadtteilspezifischen Aufgaben die gleichen Dienstleistungen ab. Diese vorteilhafte Verknüpfung ermöglicht es Ihnen, Ihre Wünsche und Anliegen als Bewohner der Wetzlarer Kernstadt auch in den Stadtteilbüros vorzutragen und umgekehrt.
In der Regel werden Ihre Anliegen bei uns abschließend bearbeitet und sind nur mit einer kurzen Wartezeit verbunden.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Telefon: 06441 115
Telefax: 06441 993244
E-Mail: stadtbuero@wetzlar.de
Kontaktperson
Stadtbüro
Internet
Stadt Wetzlar - Stadtteilbüro Nauborn
Aktuelles
Beschreibung
Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung über www.wetzlar.de/termin e möglich.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 12:00 – 18:00 Uhr
Dienstag: geschlossen
Mittwoch: 08:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag: geschlossen
Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr
Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung über www.wetzlar.de/termine möglich.
Kontakt
Telefon: 06441 115
Telefax: 06441 92085
E-Mail: stadtteilbuero-nauborn@wetzlar.de
Internet
Stadt Wetzlar - Stadtteilbüro Steindorf
Aktuelles
Beschreibung
Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung über www.wetzlar.de/termin e möglich.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 – 12:00 Uhr
Dienstag: 14:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr
Freitag: geschlossen
Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung über www.wetzlar.de/termine möglich.
Kontakt
Telefon: 06441 115
Telefax: 06441 92075
E-Mail: stadtteilbuero-steindorf@wetzlar.de
Internet
Stadt Wetzlar - Stadtteilbüro Münchholzhausen
Aktuelles
Beschreibung
Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung über www.wetzlar.de/termin e möglich.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 – 13:00 Uhr, 14:00 – 16:00 Uhr
Dienstag: geschlossen
Mittwoch: 10:00 – 14:00 Uhr, 15:00 – 18:00 Uhr
Donnerstag: geschlossen
Freitag: 07:30 – 14:00 Uhr
Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung über www.wetzlar.de/termine möglich.
Kontakt
Telefon: 06441 115
Telefax: 06441 97144
E-Mail: stadtteilbuero-muenchholzhausen@wetzlar.de
Internet
Weitere Informationen
Stadt Wetzlar - Stadtteilbüro Dutenhofen
Aktuelles
Beschreibung
Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung über www.wetzlar.de/termine möglich.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten:
Montag: geschlossen
Dienstag: 07:30 – 12:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 – 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr
Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung über www.wetzlar.de/termine möglich.
Kontakt
Telefon: 06441 115
Telefax: 0641 920228
E-Mail: stadtteilbuero-dutenhofen@wetzlar.de
Internet
Weitere Informationen
Stadt Wetzlar - Stadtteilbüro Garbenheim
Aktuelles
Beschreibung
Das Stadtteilbüro Garbenheim ist wegen Umzugs ab Dienstag, 23. April 2024, vorübergehend geschlossen. Voraussichtliche Wiedereröffnung in der neuen Adresse, Kreisstraße 94, ist Anfang Juni.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung über www.wetzlar.de/termine möglich.
Montag: geschlossen
Dienstag: 12:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 07:30 – 13:00 Uhr, 14:00 – 16:00 Uhr
Freitag: geschlossen
Kontakt
Telefon: 06441 115
Telefax: 06441 946127
E-Mail: stadtteilbuero-garbenheim@wetzlar.de
Internet
Weitere Informationen
Stadt Wetzlar - Stadtteilbüro Naunheim
Aktuelles
Beschreibung
Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung über www.wetzlar.de/termin e möglich.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten:
Montag: 08:00 – 13:00 Uhr, 14:00 – 16:00 Uhr
Dienstag: 10:00 – 13:00 Uhr, 14:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 – 13:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 – 13:00 Uhr, 14:00 – 16:00 Uhr
Freitag: geschlossen
Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung über www.wetzlar.de/termine möglich.
Kontakt
Telefon: 06441 115
Telefax: 06441 93048
E-Mail: stadtteilbuero-naunheim@wetzlar.de
Internet
Stadt Wetzlar - Stadtteilbüro Blasbach/Hermannstein
Aktuelles
Beschreibung
Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung über www.wetzlar.de/termin e möglich.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 12:00 – 18:00 Uhr
Dienstag: 08:00 – 12:00 Uhr
Mittwoch: 07:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag: 07:30 – 12:00 Uhr
Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr
Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung über www.wetzlar.de/termine möglich.
Kontakt
Telefon: 06441 115
Telefax: 06441 993284
E-Mail: stadtteilbuero-hermannstein@wetzlar.de
Internet
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass und gegebenenfalls Vollmacht
Formulare
keine Formvorgaben
Voraussetzungen
Meldebescheinigungen sind bei der Meldebehörde persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.
Rechtsgrundlage(n)
Anlage 1 zur Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Sport
- § 18 Bundesmeldegesetz (BMG)
- Anlage 1 zur Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Sport
Kosten
Es werden Gebühren nach Nr. 42 (Einwohnermeldewesen) des Verwaltungskostenverzeichnisses zur "Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Sport" erhoben.
Die elektronische Meldebescheinigung wird gebührenfrei erteilt.
Hinweise für Wetzlar: Aufenthalts-/Meldebescheinigung beantragen
Für WETZLAR gilt:
10 Euro
Die Gebühren können bar oder mit EC-Karte (Stadtbüro) entrichtet werden.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 14.07.2022
Stichwörter
Meldebescheinigung, Wohnen, beantragen, Niederlassungsbescheinigung, Aufenthaltsbescheinigung, Wohnsitzbescheinigung, Wohnsitz bescheinigen, Aufenthaltserlaubnis, Wohnung, Wohnsitzbestätigung