Wohnsitz Abmeldung

    Wohnung Abmeldung

    Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.

    Beschreibung

    Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.

    Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung.

    Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes

    Zuständigkeit

    die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes

    Ansprechpartner

    Stadt Solms - Abteilung Bürgerbüro

    Adresse

    Postanschrift

    Oberndorfer Straße 20

    Postfach

    35606 Solms

    Öffnungszeiten

    Montag bis Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
    Montag bis Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr
    Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
    Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: buergerbuero@solms.de

    Kontaktperson

    • Frau Marie-Theres Burzel
      Postanschrift

      Oberndorfer Straße 20

      35606 Solms

      Telefon Festnetz: 06442 910-22

      E-Mail: m.burzel@solms.de

    • Bürgerbüro
      Postanschrift

      Oberndorfer Straße 20

      35606 Solms

      Telefon Festnetz: 06442 9100

      E-Mail: buergerbuero@solms.de

    • Frau Bärbel Eitz
      Postanschrift

      Oberndorfer Straße 20

      35606 Solms

      Telefon Festnetz: 06442 910-20

      E-Mail: b.eitz@solms.de

    • Frau Yvonne Huber
      Postanschrift

      Oberndorfer Straße 20

      35606 Solms

      Telefon Festnetz: 06442 910-23

      E-Mail: y.huber@solms.de

    • Frau Susanne Strauß
      Postanschrift

      Oberndorfer Straße 20

      35606 Solms

      Telefon Festnetz: 06442 910-24

      E-Mail: s.strauss@solms.de

    • Frau Sonia Uhl-Roventa
      Postanschrift

      Oberndorfer Straße 20

      35606 Solms

      Telefon Festnetz: 06442 910-25

      E-Mail: s.uhl-roventa@solms.de

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Voraussetzungen

    Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung bei der Meldebehörde abzumelden. Sie können die Abmeldung aber auch bereits in der Woche vor dem Auszug aus der Wohnung vornehmen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Dr. Laier, RL VII2 BMI

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 30.09.2021

    Version

    Technisch geändert am 08.03.2024

    Stichwörter

    Wohnungsabmeldung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de