Eheschließung Vollzug

    Eheschließung Vollzug

    Zwei Personen die die Ehe miteinander eingehen wollen, werden im Rahmen der standesamtlichen Eheschließung/Trauung, durch einen/e Standesbeamt*in miteinander verheiratet. Die Trauung erfolgt an einem dafür, durch die zuständige Behörde gewidmeten (vorgeschrieben) Ort.

    Beschreibung

    Für das Eingehen einer Ehe, ist die standesamtliche Trauung im deutschen Rechtsbereich erforderlich.

    Bei der Prüfung der sogenannten Ehefähigkeit von ausländischen Eheschließenden (Ehefähigkeitszeugnis des Heimatstaates) kommt es darauf an, ob sich aus dem jeweiligen Heimatrecht des ausländischen Partners gesetzliche Ehehindernisse ergeben. Durch diese Prüfung soll vermieden werden, dass in Deutschland eine Ehe geschlossen wird, die im Heimatstaat des Eheschließenden unwirksam oderaufhebbar ist.

    Die Vornahme der Eheschließung erfolgt im Rahmen der standesamtlichen Eheschließung zweier Personen, durch eine Standesbeamtin oder einen Standesbeamten.

    Einzige Ausnahme bildet die Eheschließung zweier Ausländern vor einer von der Regierung des Heimatstaates ordnungsgemäß ermächtigten Trauungsperson in der nach dem Recht dieses Staates vorgeschriebenen Form, insofern einer der Verlobten Angehöriger dieses Staates ist.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Stadt Solms - Abteilung Standesamt

    Adresse

    Postanschrift

    Oberndorfer Straße 20

    Postfach

    35606 Solms

    Öffnungszeiten

    Montag bis Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr
    Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
    Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
    Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: standesamt@solms.de

    Kontaktperson

    • Frau Marie-Theres Burzel
      Postanschrift

      Oberndorfer Straße 20

      35606 Solms

      Telefon Festnetz: 06442 910-22

      E-Mail: m.burzel@solms.de

    • Frau Karola Kotowicz
      Postanschrift

      Oberndorfer Straße 20

      35606 Solms

      Telefon Festnetz: 06442 910-12

      E-Mail: stadtverwaltung@solms.de

    • Frau Petra Kühn
      Postanschrift

      Oberndorfer Straße 20

      35606 Solms

      Telefon Festnetz: 06442 910-21

      E-Mail: p.kuehn@solms.de

    • Standesamt
      Postanschrift

      Oberndorfer Straße 20

      35606 Solms

      E-Mail: standesamt@solms.de

    • Frau Susanne Strauß
      Postanschrift

      Oberndorfer Straße 20

      35606 Solms

      Telefon Festnetz: 06442 910-24

      E-Mail: s.strauss@solms.de

    Version

    Technisch geändert am 23.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis zur Identität (Personalausweis, Reisepass, oder geeignetes Ausweisdokument)

    Hinweise für Solms: Eheschließung Vollzug

    Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:

    • wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und Ihre erste Ehe eingehen: 
      • gültiger Personalausweis oder Reisepass
      • Erweiterte Meldebescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als 4 Wochen)
    • wenn Ihre Geburt im Inland beurkundet wurde: 
      • aktueller beglaubigter Auszug aus dem (elektronischen) Geburtenregister oder aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch (in Papierform) vom Standesamt des Geburtsortes
    • wenn Ihre Geburt im Ausland beurkundet wurde: 
      • aktuelle Geburtsurkunde
    • wenn Sie bereits verheiratet waren oder in einer Lebenspartnerschaft lebten, benötigen Sie zusätzlich: 
      • Eheurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil oder
      • Nachweise über die Begründung und die Auflösung der Lebenspartnerschaft oder
    • wenn Ihr früherer Partner inzwischen verstorben ist: 
      •  die Eheurkunde oder
      •  den Nachweis über die Begründung der Lebenspartnerschaft sowie
      •  die Sterbeurkunde des früheren Partners
    • erfolgte Ihre Scheidung im Ausland, sollten Sie sich vorab beim Standesamt erkundigen, ob ein Anerkennungsverfahren erforderlich ist. Bitte bringen Sie hierzu mit: 
      •  alle Heiratsurkunden
      •  alle rechtskräftigen Scheidungsurteile (mit Tatbestand und Entscheidungsgründen)
      •  eine vollständige Übersetzung durch einen im Inland vereidigten Urkundenübersetzer
    • wenn Sie mit Ihrem zukünftigen Ehepartner gemeinsame Kinder haben oder aus Vorehen für Kinder sorgeberechtigt sind, benötigen Sie zusätzlich: 
      •  Geburtsurkunden der Kinder
    • bei einem Partner aus dem Ausland sind erforderlich: 
      •  gültiger Personalausweis/Reisepass oder anderer mit Lichtbild versehener Identifikationsnachweis
      •  Nachweis der Staatsangehörigkeit, wenn sich diese nicht aus dem Personalausweis oder Reisepass ergibt
      •  Erweiterte Meldebescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als 4 Wochen)
      •  Geburtsurkunde
      •  ggf. Ehefähigkeitszeugnis
      •  Fremdsprachige Urkunden

    Hinweise:

    Für Partner aus Staaten, in denen keine Ehefähigkeitszeugnisse ausgestellt werden, empfiehlt sich eine Beratung im Standesamt über die Befreiung von der Pflicht, ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen zu müssen. Diese wird vom Präsidenten des Oberlandesgerichts erteilt. Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin nimmt den Antrag auf und leitet ihn weiter.

    Zu fremdsprachigen Urkunden benötigt das Standesamt grundsätzlich lückenlose Übersetzungen in die deutsche Sprache, gefertigt von einem in Deutschland öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer. Ausländische Urkunden bedürfen häufig auch einer Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde. In einem solchen Fall wird Sie das Standesamt darauf aufmerksam machen.

    • weitere Unterlagen: 
      • Das Standesamt kann unter Umständen weitere Unterlagen nachfordern, wie etwa die Einbürgerungsurkunde.

    Formulare

    Keine

    Voraussetzungen

    • Anmeldung der beabsichtigten Eheschließung
    • Bei fehlenden Sprachkenntnissen ist auf Veranlassung der Eheschließenden eine dolmetschende Person mitzubringen.
    • Die Eheschließenden müssen Ehemündig sein.
    • Die Eheschließenden müssen Geschäftsfähigkeit (speziell natürlich Geschäftsfähig Ehegeschäftsfähig sein.
    • Die Eheschließenden müssen persönlich Anwesend sein
    • Der Ehe darf nach deutschem Recht, kein Ehehindernis, entgegenstehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Vor der Eheschließung sind die Eheschließenden zu befragen, ob sich seit der Anmeldung der Eheschließung Änderungen in ihren die Ehevoraussetzungen betreffenden tatsächlichen Verhältnissen ergeben haben und ob sie einen Ehenamen bestimmen wollen.

    Die Eheschließung soll in einer der Bedeutung der Ehe entsprechenden würdigen Form vorgenommen werden. Trauzeugen sind dabei nach deutschem Recht nicht mehr zwingend vorgeschrieben, können aber nach wie vor beteiligt werden.

    Die Trauung erfolgt an einem dafür, durch die zuständige Behörde gewidmeten (vorgeschrieben) Ort.

    Die rechtmäßige Eheschließung setzt die Geschäftsfähigkeit der Eheschließenden voraus; diese werden durch die Standesbeamtin oder den Standesbeamten geprüft wird. Die Erklärungen der Eheschließenden, die Ehe miteinander eingehen zu wollen, sind von der Standesbeamtin oder dem Standesbeamten im Anschluss an die Eheschließung in einer Niederschrift zu beurkunden. Die Niederschrift muss alle im Eheregister zu beurkundenden Angaben enthalten. Sie ist von den Ehegatten, den Zeugen und der Standesbeamtin/dem Standesbeamten zu unterschreiben.

    Kosten

    während der allgemeinen Öffnungszeiten und innerhalb der Amtsräume, sofern die Gemeinde durch Satzung keine abweichende Gebühr festgesetzt hat.: Gebühr 47.00 EUR

    Hinweise für Solms: Eheschließung Vollzug

    Prüfung der Ehevoraussetzung - zwischen 50,00€ und 150,00€

    Eheschließung in den Amtsräumen

    -während den Öffnungszeiten = 47,00€

    -außerhalb der Öffnungszeiten = 71,00€

    Eheschließung außerhalb der Amtsräume

    -während den Öffnungszeiten = 100,00€

    -außerhalb der Öffnungszeiten = 150,00€

    Ort der Eheschließung (Mietkosten)

    -Heimatmuseum = 50,00€

    -Kloster Altenberg im Sommer = 100,00€

    -Kloster Altenberg im Winter = 130,00

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 20.10.2022

    Version

    Technisch geändert am 21.12.2023

    Stichwörter

    Hochzeit, Eheschließung, Die Ehe schließen, Trauung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de