Reisepass, vorläufiger
Beschreibung
Ein vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass wird nur in besonderen Einzelfällen ausgestellt, beispielsweise wenn ein Pass sofort benötigt wird und die Ausstellung eines regulären Passes nicht bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist.
Der vorläufige Reisepass besitzt eine Gültigkeit von maximal einem Jahr. Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Stadt Solms - Abteilung Bürgerbüro
Adresse
Postanschrift
Oberndorfer Straße 20
Postfach
35606 Solms
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Montag bis Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: buergerbuero@solms.de
Kontaktperson
Frau Marie-Theres Burzel
Postanschrift
Oberndorfer Straße 20
35606 Solms
Telefon Festnetz: 06442 910-22
E-Mail: m.burzel@solms.de
Frau Susanne Bernart
Postanschrift
Oberndorfer Straße 20
35606 Solms
Telefon Festnetz: 06442 910-25
E-Mail: s.bernart@solms.de
Bürgerbüro
Postanschrift
Oberndorfer Straße 20
35606 Solms
Telefon Festnetz: 06442 9100
E-Mail: buergerbuero@solms.de
Frau Bärbel Eitz
Frau Yvonne Huber
Frau Petra Kühn
Frau Susanne Strauß
Postanschrift
Oberndorfer Straße 20
35606 Solms
Telefon Festnetz: 06442 910-24
E-Mail: s.strauss@solms.de
Frau Sonia Uhl-Roventa
Postanschrift
Oberndorfer Straße 20
35606 Solms
Telefon Festnetz: 06442 910-25
E-Mail: s.uhl-roventa@solms.de
erforderliche Unterlagen
- Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Reisepass und/oder z.B. der Personalausweis
und/oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde)
zum Nachweis der Identität der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.
- Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35 mm, Hochformat ohne Rand).
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
26,00€
Die Gebühr ist zu verdoppeln, wenn die Amtshandlung auf Veranlassung der antragstellenden Person außerhalb der Dienstzeit oder bei einer nicht zuständigen Behörde erfolgt.
Hinweise (Besonderheiten)
Der vorläufige Reisepass berechtigt nicht zur visumfreien Einreise in die USA im Rahmen des "Visa-Waiver-Programms". Weitere Informationen zu den Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige erhalten Sie unter www.auswaertiges-amt.de.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Pass, Vorläufiger Reisepass, Ausweis, Reisepass, Reiseausweis