Gaststättengewerbe GestattungOnline erledigen

    Gaststättengewerbe: Vorübergehender Betrieb aus besonderem Anlass

    Beschreibung

    Wer aus besonderem Anlass (z. B. Volksfest, Musikveranstaltung) kurzfristig einen Gaststättenbetrieb (Ausschankwagen, Bierzelt usw.) aufnehmen möchte, hat dies spätestens 4 Wochen vor Beginn der zuständigen Behörde schriftlich anzuzeigen. Der besondere Anlass darf jedoch nicht lediglich in der gastronomischen Tätigkeit selbst liegen.

    In der Anzeige sind

    • der Name und Vorname des Gewerbetreibenden mit ladungsfähiger Anschrift,
    • Ort und Zeitraum der Ausübung des Gaststättengewerbes,
    • die zur Verabreichung vorgesehenen Speisen und Getränke sowie
    • die voraussichtlich zu erwartende Besucherzahl

    anzugeben.

    Sofern die Veranstaltung in Räumen stattfindet, sind gegebenenfalls baurechtliche Vorschriften zu beachten.

    Online-Dienst

    Dienstleisterportal Hessen

    ID: L100001_356446182

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    niedrig

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Gaststättenbehörde der betroffenen Gemeinde bzw. Stadt.

    Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln. Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.

    Ansprechpartner

    Stadt Solms - Abteilung Bürgerbüro

    Adresse

    Postanschrift

    Oberndorfer Straße 20

    Postfach

    35606 Solms

    Öffnungszeiten

    Montag bis Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
    Montag bis Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr
    Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
    Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: buergerbuero@solms.de

    Kontaktperson

    • Frau Marie-Theres Burzel
      Postanschrift

      Oberndorfer Straße 20

      35606 Solms

      Telefon Festnetz: 06442 910-22

      E-Mail: m.burzel@solms.de

    • Frau Susanne Bernart
      Postanschrift

      Oberndorfer Straße 20

      35606 Solms

      Telefon Festnetz: 06442 910-25

      E-Mail: s.bernart@solms.de

    • Bürgerbüro
      Postanschrift

      Oberndorfer Straße 20

      35606 Solms

      Telefon Festnetz: 06442 9100

      E-Mail: buergerbuero@solms.de

    • Frau Bärbel Eitz
      Postanschrift

      Oberndorfer Straße 20

      35606 Solms

      Telefon Festnetz: 06442 910-20

      E-Mail: b.eitz@solms.de

    • Frau Yvonne Huber
      Postanschrift

      Oberndorfer Straße 20

      35606 Solms

      Telefon Festnetz: 06442 910-23

      E-Mail: y.huber@solms.de

    • Frau Susanne Strauß
      Postanschrift

      Oberndorfer Straße 20

      35606 Solms

      Telefon Festnetz: 06442 910-24

      E-Mail: s.strauss@solms.de

    • Frau Sonia Uhl-Roventa
      Postanschrift

      Oberndorfer Straße 20

      35606 Solms

      Telefon Festnetz: 06442 910-25

      E-Mail: s.uhl-roventa@solms.de

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (VwKostO-MWEVL). Ihre Höhe beträgt mindestens:

    Gebühr ab 11.00 EUR bis 66.00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Anzeige über den vorübergehenden Betrieb eines Gaststättengewerbes wird der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde, der zuständigen unteren Lebensmittelüberwachungsbehörde, der Finanzbehörde sowie der Polizeibehörde übermittelt.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Mnisterium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 01.02.2013

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Gaststätte, Volksfest, Musikfest, vorübergehende Erlaubnis, Bierzelt, Ausschank, Gaststättengewerbe, Ausschankwagen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de