Verkehrsraumeinschränkung ErlaubnisOnline erledigen

    Verkehrsraumeinschränkung - Genehmigung

    Beschreibung

    Für jede Maßnahme, die eine Einschränkung und Sondernutzung öffentlichen Verkehrsraumes beansprucht, ist eine Genehmigung einzuholen.

    Sofern der Fahrzeugverkehr von der Verkehrsraumeinschränkung betroffen ist, ist neben der Genehmigung der Sondernutzung des in Anspruch genommenen Straßenraums in der Regel auch eine verkehrsbehördliche Anordnung für die verkehrliche Absicherung der Verkehrsraumeinschränkung einzuholen. Für die Straßenverkehrsbehördliche Anordnung der notwendigen verkehrlichen Maßnahmen ist der Straßenverkehrsbehörde ein Verkehrszeichenplan vorzulegen, es sei denn, es besteht ein geeigneter Regelplan, oder die Arbeiten sind nur von kurzer Dauer und geringem Umfang der Arbeitsstelle, und die Arbeiten sich nur unwesentlich auf den Straßenverkehr auswirken. Die Absicherung von Arbeitsstellen im Straßenraum erfolgt nach den Festlegungen der Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA).

    Online-Dienste

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    Zuständigkeit

    Ihren schriftlichen Antrag stellen Sie in der Regel an das zuständige Straßen- und Tiefbauamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt. Dort erfahren Sie auch, welche Unterlagen oder Nachweise Sie im Einzelnen vorzulegen haben.

    Vorab sollten Sie sich beim Bau- oder Ordnungsamt Ihrer Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung erkundigen, in welche Genehmigungszuständigkeit Ihr Vorhaben einzuordnen ist.

    Ansprechpartner

    Lahn-Dill-Kreis - 15.1 Kommunal- und Finanzaufsicht

    Adresse

    Hausanschrift

    Karl-Kellner-Ring 51

    35576 Wetzlar

    Parkmöglichkeiten

    Anzahl der Stellplätze: 20
    Gebührenfrei

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag - Mittwoch
    07:30 - 12:30 Uhr
    Donnerstag
    07:30 - 12:30 Uhr und
    13:30 - 18:00 Uhr
    Freitag
    07:30 - 12:30 Uhr
    oder nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon: 06441 407-2001

    Telefax: 06441 407-1051

    E-Mail: aufsichts-kreisordnungsbehoerden@lahn-dill-kreis.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2021

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gemeinde Schöffengrund - Ordnungswesen

    Adresse

    Postanschrift

    Neukirchener Straße 5

    35641 Schöffengrund

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten

    montags: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 15:30 Uhr 

    dienstags: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 15:30 Uhr 

    mittwochs: geschlossen 

    donnerstags: 08:00 - 12:00 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr 

    freitags: 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06445 9244-0

    Telefax: 06445 9244-66

    E-Mail: ordnungsamt@schoeffengrund.de

    Version

    Technisch geändert am 22.02.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gemeinde Schöffengrund - öffentliche Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Postanschrift

    Neukirchener Straße 5

    35641 Schöffengrund

    Öffnungszeiten

    Montag und Dienstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr Mittwochs ist die Verwaltung für den Bürgerbetrieb geschlossen. Termine nur nach Vereinbarung! Donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr Freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06445 9244-16

    Telefax: 06445 9244-66

    E-Mail: ordnugnsamt@schoeffengrund.de

    Version

    Technisch geändert am 15.09.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gemeinde Schöffengrund - Ordnungsbehördenbezirk

    Adresse

    Postanschrift

    Neukirchener Straße 5

    35641 Schöffengrund

    Öffnungszeiten

    Montag und Dienstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr.

    Mittwochs ist die Verwaltung für den Bürgerbetrieb geschlossen. Termine nur nach Vereinbarung! 

    Donnerstags von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06445 9244-28

    Telefax: 06445 9244-66

    E-Mail: ordnungspolizei@schoeffengrund.de

    Version

    Technisch geändert am 15.02.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Es fallen Gebühren für die Genehmigung der Sondernutzung sowie ggf. die Anordnung der verkehrslenkenden Maßnahmen an.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Genehmigung, Autobahnbaustelle, Straßenfest, Veranstaltungen, Poller, Sondernutzungen, Baustellen-Informationssystem, Verkehrsraumeinschränkung, Beschilderung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English