Gewerberegister, Auskunft
Beschreibung
Das Gewerberegister ein Verzeichnis der örtlichen Gewerbebetriebe wird von den Kommunalverwaltungen geführt. Für die An-, Um- und Abmeldung eines Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle besteht Anzeigepflicht.
Die Übermittlung der einfachen Auskunft beinhaltet die 3 Grunddaten Name/Firma, Anschrift und Tätigkeit des Gewerbetreibenden und wird auf Anfrage ohne weitere Prüfungen übermittelt.
An nichtöffentliche Stellen (z.B. Privatpersonen) können erweiterte Auskunftsdaten, wie private Wohnanschrift, Geburtsdatum, Tätigkeitsbeginn und ggf. -ende, unter der Voraussetzung übermittelt werden, dass der Auskunftsbegehrende ein rechtliches Interesse glaubhaft macht (§ 14 Abs. 8 GewO). Bei der Glaubhaftmachung wird neben dem schlüssigen Vortrag des Auskunftsbegehrenden (Angaben warum erweiterte Daten z.B. Wohnanschrift benötigt werden usw.) noch die Vorlage einschlägiger Dokumente (z.B. Kaufvertrag, Mahnung) verlangt.
Online-Dienst
Zuständigkeit
Wenden Sie sich bitte an die Gemeinde-/Stadtverwaltung am Sitz des Gewerbebetriebes
Ansprechpartner
Gemeinde Mittenaar - Einwohnermeldeamt, Ordnungsamt, Gewerbeamt, KFZ-Zulassung
Adresse
Postanschrift
Leipziger Straße 1
35756 Mittenaar
Postanschrift
Postfach 30
35754 Mittenaar
Öffnungszeiten
Mo. 08:30 - 12:30 u. 13:30 - 18:00 Uhr Di. - Do. 08:30 - 12:30 u. 13:30 - 15:30 Uhr Fr. 08:30 - 12:00 Uhr
Kontaktperson
Frau Natascha Bott
Postfachadresse
Postfach 30
35754 Mittenaar
Postanschrift
Leipziger Straße 1
35756 Mittenaar
Fax: 02772 9650-50
Telefon Festnetz: 02772 9650-21
E-Mail: natascha.bott@mittenaar.de
Frau Bettina Panz
Postfachadresse
Postfach 30
35754 Mittenaar
Postanschrift
Leipziger Straße 1
35756 Mittenaar
Telefon Festnetz: 02772 9650-13
Fax: 02772 9650-50
E-Mail: bettina.panz@mittenaar.de
Weitere Informationen
Einwohnermeldeamt, Gewerbeamt, Ordnungsamt, KFZ-Zulassung
Rechtsgrundlage(n)
- § 14 der GewerbeordnungKeine weiteren Hinweise vorhanden
- Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (VwKostO-MWEVL)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Kosten
Die Gebühr für die Auskunft aus dem Gewerberegister beträgt in der Regel zwischen 10,00 Euro und 30,50 Euro; soweit Nachforschungen durch den Außendienst erforderlich werden, bemisst sich die Gebührenhöhe nach dem Zeitaufwand.
Bei Auskünften über einen bestimmbaren Personenkreis, der sog. Gruppenauskunft, beträgt die Gebühr in der Regel je Person zwischen 7,50 Euro - 15,00 Euro, mindestens allerdings 76,50 Euro.
Hinweise für Mittenaar: Gewerberegister, Auskunft
Die Gebühr beträgt 20,00 €
Hinweise (Besonderheiten)
Das Gewerberegister ist kein öffentliches Register. Es genießt als solches keinen öffentlichen Glauben wie etwa das Handelsregister.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Gewerberegister, anmelden, Auskunft Gewerberegister, Anzeigepflichten, Gewerbe, Register (Gewerbe), Gewerberegisterauskunft, Ummelden, Abmelden