Straßenbeleuchtung: Störung melden
Beschreibung
Wenn Sie beobachten, dass die öffentliche Straßenbeleuchtung ausgefallen ist, können Sie dies der örtlichen Störungsstelle melden. Bitte geben Sie dabei an
- den genauen Standort (Ort/Ortsteil, Straße, Hausnummer) und
- die Nummer der Straßenbeleuchtung (befindet sich auf dem Mast).
Auch bei allen anderen Störungen, wie etwa beschädigte oder entwendete Straßenbeleuchtung, ist die Störungsstelle der richtige Ansprechpartner.
Online-Dienst
Straßenbeleuchtung - Störung melden
Online erledigen
Vertrauensniveau
unbestimmt
Zuständigkeit
Der örtliche Entstör- oder Bereitschaftsdienst für Straßenbeleuchtung.
Tipp:
In den meisten Fällen genügt es, die Störung bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung zu melden. In jedem Fall erfahren Sie dort, wer für Störungen an der öffentlichen Beleuchtung zuständig ist.
Ansprechpartner
Gemeinde Mittenaar
Adresse
Postanschrift
Leipziger Straße 1
35756 Mittenaar
Postanschrift
Postfach 30
35754 Mittenaar
Öffnungszeiten
Mo. 08:30 - 12:30 u. 13:30 - 18:00 Uhr Di. - Do. 08:30 - 12:30 u. 13:30 - 15:30 Uhr Fr. 08:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 02772 9650-0
Telefax: 02772 9650-50
E-Mail: sekretariat@mittenaar.de
Gemeinde Mittenaar - Bauamt
Adresse
Postanschrift
Leipziger Straße 1
35756 Mittenaar
Postanschrift
Postfach 30
35754 Mittenaar
Weitere Informationen
Planen, Bauen, Wohnen, Umwelt, Gewässer
Gemeinde Mittenaar - Sekretariat
Adresse
Postanschrift
Leipziger Straße 1
35756 Mittenaar
Postanschrift
Postfach 30
35754 Mittenaar
Weitere Informationen
Sekretariat und Vorzimmer des Bürgermeisters, Vereine, Ehrungen, Tourismus
Rechtsgrundlage(n)
- Hessisches Straßengesetz (HStrG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Kosten
Keine
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 04.12.2012
Stichwörter
Straßenbeleuchtungsstörung, Verkehrssicherheit, Laternen, Straßenbeleuchtung, Straßenlampen, Lampen