Verkehrsüberwachung
Beschreibung
Das deutsche Verkehrsrecht setzt sich aus einer Vielzahl unterschiedlicher Gesetze zusammen. Die wichtigsten Gesetze des Verkehrsrechts sind das Straßenverkehrsgesetz (StVG) und, auf dieser Rechtsgrundlage aufbauend, die Straßenverkehrsordnung (StVO), die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO), die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) und die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Gemeinsam regeln sie die persönlichen Voraussetzungen für die Teilnahme am Straßenverkehr, wichtige Verhaltensvorschriften, notwendige Fahrzeugstandards und die Beförderung von Personen und Sachen auf den verschiedenen Verkehrswegen. Die Maßnahmen der Verkehrsüberwachung leisten ihren Beitrag zur Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr. Verkehrskontrollen beispielsweise sind ein Teil der Verkehrsüberwachung. Diese Aufgaben werden durch die Polizei und die Hilfspolizeibeamten der Städte und Gemeinden übernommen. Die Überwachung des ruhenden Verkehrs liegt in der Verantwortung der Städte und Gemeinden und der Polizei.
Weiterführende Informationen erhalten Sie im Internetauftritt des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur unter "Straßenverkehrs-Ordnung".
- Straßenverkehrsgesetz (StVG)(Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz)
- Verordnung über die Zulassung von Personen m Straßenverkehr (FeV)
- Straßenverkehrs - Zulassungs - Ordnung (StVZO)
- Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (FZV)
- Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- StVO-Novelle(Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur)
Ansprechpartner
Gemeinde Lahnau
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Gemeindeverwaltung Lahnau
Anzahl der Stellplätze: 15
Gebührenfrei
Behindertenparkplatz: Gemeindeverwaltung Lahnau
Anzahl der Stellplätze: 4
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Gemeindeverwaltung Lahnau
Linien:- Bus: Linie 24
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 08.00 - 12.00 Uhr, 14.00 - 15.30 Uhr Dienstag: 08.00 - 12.00 Uhr, 14.00 - 15.30 Uhr Mittwoch: Keine Sprechzeit Donnerstag: 08.00 - 12.00 Uhr, 14.00 - 17.30 Uhr Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06441 9644-0
Telefax: 06441 9644-44
E-Mail: gemeinde@lahnau.de
Internet
Weitere Informationen
Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
Gemeinde Lahnau - Ordnungs- und Gewerbeamt
Adresse
Postanschrift
Rathausplatz 1 - 5
35633 Lahnau
(Haus Nr. 1)
Öffnungszeiten
Montag: 08.00 - 12.00 Uhr, 14.00 - 15.30 Uhr Dienstag: 08.00 - 12.00 Uhr, 14.00 - 15.30 Uhr Mittwoch: Keine Sprechzeit Donnerstag: 08.00 - 12.00 Uhr, 14.00 - 17.30 Uhr Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06441 9644-22
E-Mail: ordnungsamt@lahnau.de
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
VÜ, Verkehrskontrolle, Radar, Ordnungswidrigkeiten, Straßenverkehrsgesetz, Strafverfolgung, Verkehrsüberwachung, Verkehrsstau