Anzeige einer Hausgeburt

    Anzeige einer Hausgeburt

    Beschreibung

    Die Geburt eines Kindes muss der zuständigen Stelle, in deren Zuständigkeitsbereich es geboren wurde, angezeigt werden.

    Zur Anzeige einer Hausgeburt sind in nachstehender Reihenfolge verpflichtet:

    • jeder Elternteil des Kindes, wenn er sorgeberechtigt ist,
    • jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    das Standesamt des Geburtsortes

    Ansprechpartner

    Gemeinde Hüttenberg - Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Frankfurter Straße 49-51

    35625 Hüttenberg

    (Das Gemeindeverwaltung befindet sich im OT Rechtenbach.)

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: hinter dem Bürgerhaus, Im Saales
    Anzahl der Stellplätze: 20
    Gebührenfrei

    Behindertenparkplatz: vor dem Haupteingang der Gemeindeverwaltung
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Groß-Rechtenbach
      Linien:
      • Bus: Linie 312

    Aufzug vorhanden

    Kontakt

    Telefon: 06441 7006-0

    Telefax: 06441 7006-10

    E-Mail: info@huettenberg.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 19.01.2022

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • bei miteinander verheirateten Eltern
      • Geburtsurkunden der Eltern und die Eheurkunde
      • oder ein beglaubigter Abdruck aus dem Eheregister
    • bei nicht miteinander verheirateten Eltern
    • Geburtsurkunde der Mutter
    • falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde:
      • Erklärungen über die Vaterschaftsanerkennung
      • Geburtsurkunde des Vaters
      • ggf. die Sorgeerklärungen
    • Personalausweis, Reisepass oder ein anerkanntes Passersatzpapier der Eltern
    • Bei mündlicher Anzeige eine von einer Ärztin oder einem Arzt oder einer Hebamme oder einem Entbindungspfleger ausgestellte Bescheinigung über die Geburt, soweit sie bei der Geburt zugegen waren.

    Eine Eheurkunde ist auch vorzulegen, wenn die Ehe aufgelöst ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Gebührenfrei

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 05.01.2017

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Klapperstorch, Bescheinigung Geburt, Geburt, Standesamtsangelegenheit, Vater, Geburtsurkunde, Geburtsbeurkundung, Geburtstag, Geburtsanzeige, Kind, Standesamt, Geburten, Sohn, Entbindung, Tochter, Urkunde (Geburtsurkunde), Anmeldung, Kindesanmeldung, Antrag Geburtsurkunde, Nachwuchs, Schwangerschaft, Mutter, Standesamtsangelegenheiten, Baby, Frühgeburt, Standesamt, Geburtsanmeldung, Urkunde

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de