Wohngeld
Beschreibung
Wenn das Einkommen Ihres privaten Haushalts nicht ausreicht, um selbst die Kosten für Ihren Wohnraum zu tragen, können Sie einen Rechtsanspruch auf Wohngeld haben. Wohngeld wird für Mieter als Mietzuschuss, für Inhaber von Wohneigentum (Eigenheim, Eigentumswohnung) als Lastenzuschuss gewährt.
Achtung:
Das Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Gezahlt wird ab dem 1. des Monats, in dem der Antrag gestellt worden ist.
Maßgebend für die Höhe des Wohngeldes sind die Familiengröße, das Familieneinkommen und die Höhe der zu berücksichtigenden Miete bzw. Belastung. Die wohngeldfähige Miete umfasst die kalten Betriebskosten (sog. Brutto-Kaltmiete), nicht jedoch Umlagen für Heizung und Warmwasser.
Ausgeschlossen von der Wohngeldzahlung sind u. a. Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II und SGB XII, wenn bei deren Berechnung bereits Unterkunftskosten eingerechnet sind.
Hinweise für Hohenahr: Wohngeld
Neues Wohngeld 2023: Kreis-Sozialamt ermutigt zur Antragstellung
Mit der Wohngeld-Reform 2023 sind mehr Haushalte förderberechtigt, zum anderen steigen auch die Fördersummen. Laut dem hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen wird das Wohngeld mit einem Anstieg von etwa 180 Euro im Monat auf rund 370 Euro im Monat fast verdoppelt.
Antragsberechtigt sind sowohl Mieterinnen und Mieter als auch Eigentümerinnen und Eigentümer. Das Entscheidende sei das Einkommen der Haushalte.
Online-Dienste
Antrag für den Bezug von Wohngeld - Lastenzuschuss
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Basisregistrierung
Antrag für den Bezug von Wohngeld - Mietzuschuss
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Basisregistrierung
Zuständigkeit
An die Wohngeldstelle Ihrer Kreisfreien Stadt oder Ihres Landkreises. In den Städten Bad Homburg vor der Höhe, Fulda, Hanau, Marburg, Rüsselsheim und Wetzlar wenden Sie sich bitte anstatt an den Landkreis an die Wohngeldstelle vor Ort.
Eine Liste der Wohngeldstellen in Hessen erhalten Sie als Download (pdf) auf der Seite des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung. Dort finden Sie auch den Link zu einem (unverbindlichen) Online-Wohngeldrechner.
- Wohngeld(Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen)
Hinweise für Hohenahr: Wohngeld
Bevor Menschen ihren Antrag auf Wohngeld stellen, wird zunächst die Kontaktaufnahme, telefonisch oder per E-Mail, zu den Mitarbeitenden des Kreis-Sozialamtes empfohlen um zu prüfen, ob eine Berechtigung besteht.
Unter www.lahn-dill-kreis.de/wohngeld gibt es weitere Informationen zur Reform "Wohngeld Plus", die im Januar 2023 in Kraft getreten ist. Dort sind auch die für die Wohnorte zuständigen Ansprechpersonen zu finden.
Das Team des Bürgerbüros Hohenahr nimmt Ihre Anträge gerne entgegen, überprüft diese und veranlasst die Weiterleitung an die Wohngeldstelle in Wetzlar.
Ansprechpartner
Gemeinde Hohenahr - Bürgerbüro, DGH's, Friedhofsamt, KFZ, Soziales
Beschreibung
Fachdienst 12
Adresse
Postanschrift
Rathausplatz 6
Postfach
35644 Hohenahr
Postanschrift
Postfach 1153
35642 Hohenahr
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 13:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Das Bürgerbüro ist zu den genannten Öffnungszeiten für Sie erreichbar. Wenn Sie jedoch sichergehen möchten, eine bestimmte Ansprechpartnerin im Rathaus anzutreffen, empfehlen wir eine vorherige telefonische Rücksprache.
Kontakt
Telefon: 06446 9230-10
Telefon: 06446 9230-11
Telefon: 06446 9230-12
Telefax: 06446 9230-49
E-Mail: buergerbuero@hohenahr.de
Kontaktperson
Frau Cornelia Schäck
Postanschrift
Rathausplatz 6
35644 Hohenahr
Postfachadresse
Postfach 1153
35642 Hohenahr
Fax: 06446 9230-910
Telefon Festnetz: 06446 9230-10
E-Mail: c.schaeck@hohenahr.de
Frau Kerstin Rinn
Postanschrift
Rathausplatz 6
35644 Hohenahr
Postfachadresse
Postfach 1153
35642 Hohenahr
Telefon Festnetz: 06446 9230-12
Fax: 06446 9230-912
E-Mail: k.rinn@hohenahr.de
Frau Sabine Erler
Postanschrift
Rathausplatz 6
35644 Hohenahr
Postfachadresse
Postfach 1153
35642 Hohenahr
Telefon Festnetz: 06446 9230-11
Fax: 06446 9230-911
E-Mail: s.erler@hohenahr.de
Weitere Informationen
DGH's; Fischereischeine; Friedhofsverwaltung; Führungszeugnisse/Gewerbezentralregisterauszüge; Melde- und Passamt; KFZ; Soziales
Lahn-Dill-Kreis - 41.1 Grundsicherung
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Anzahl der Stellplätze: 20
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Haltestelle: Freibad
Linien:- Bus: Linie 10, 11, 12, 12 a, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 120, 125, 170, 185, 312
- Haltestelle: Haltestelle: Buderusplatz
Linien:- Bus: Linie 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 18, 120, 170, 185, 312
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Anzahl der Stellplätze: 20
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Haltestelle: Freibad
Linien:- Bus: Linie 10, 11, 12, 12 a, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 120, 125, 170, 185, 312
- Haltestelle: Haltestelle: Buderusplatz
Linien:- Bus: Linie 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 18, 120, 170, 185, 312
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 1940
35529 Wetzlar
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Montag - Mittwoch
07:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag
07:30 - 12:30 Uhr und
13:30 - 18:00 Uhr
Freitag
07:30 - 12:30 Uhr
oder nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon: 06441 407-1401
E-Mail: wohngeld@lahn-dill-kreis.de(Verwaltungsstandort Wetzlar)
E-Mail: wohngeld-dill@lahn-dill-kreis.de(Verwaltungsstandort Dillenburg)
E-Mail: sozialamt@lahn-dill-kreis.dee
Internet
- Homepage der Kreisverwaltung Lahn-Dill
- Digitaler BriefkastenHierüber können Sie uns Nachrichten und Unterlagen sicher zusenden.
erforderliche Unterlagen
Antragsformulare sowie Informationen über die von Ihnen zu erbringenden Nachweise zum Einkommen und zur Miete oder Belastung erhalten Sie bei Ihrer Wohngeldstelle.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Ausführliche Informationen erhalten Sie in der vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen unter "Wohngeld" veröffentlichten Internetseite.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 10.07.2013
Stichwörter
Wohngeldhöhe, Mietzuschuss, Wohngeldstelle, Wohnbeihilfe, Wohnung, Wohngeldbescheid, Wohnungsamt, Wohngeld, Wohngeldgesetz