Gehwegüberfahrten Änderung

    Änderung Gehwegüberfahrt beantragen

    Ihre Grundstückszufahrt bedarf einer Änderung? Diese ist bei der zuständigen Straßenbaubehörde zu beantragen.   

    Beschreibung

    Sie sind Eigentümer oder Eigentümerin eines Grundstücks innerhalb der Ortslage. Es gibt bereits eine Zufahrt zu Ihrem Grundstück, um Ihre Garage oder Ihren Kfz-Stellplatz von der Straße aus mit einem Kraftfahrzeug anzufahren. Diese soll nun geändert werden. Diese ist bei der zuständigen Straßenbaubehörde zu beantragen.

    Im Regelfall werden Bordsteinabsenkungen oder sonstige Anpassungen der Straße durch die zuständige Straßenbaubehörde selbst oder einem von ihr beauftragten Unternehmen geändert. Im Ausnahmefall können diese mit Zustimmung der zuständigen Straßenbaubehörde auch durch ein vom Anlieger selbst beauftragtes Unternehmen hergestellt werden. Hierzu gibt Ihnen Ihre Stadt oder Gemeinde Auskunft.

    Sämtliche Kosten für die Änderungen an der Straße müssen Sie selbst tragen. Dies gilt auch für die Verwaltungskosten, die ggf. von der zuständigen Straßenbaubehörde festgesetzt werden.
     

    zuständige Stelle

    Straßenbaubehörde

    Ansprechpartner

    Fachdienst - Öffentliche Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 39

    35745 Herborn

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: weitere Parkplätze befinden sich im Umkreis des Rathauses

    Behindertenparkplatz: Direkt vom dem Eingang des Rathauses
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Parkmöglichkeiten vor dem Rathaus im Bereich der Turmstraße
    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    • Stadtverwaltung

      Montag bis Freitag:
      08:00 - 12:00 Uhr

      Montag und Dienstag:
      13:00 - 16:00 Uhr

      Mittwoch:
      07:00 - 08:00 Uhr (nur mit Termin)

      Donnerstag:
      13:00 - 18:00 Uhr

    • Barkasse

      Montag:
      08:00 bis 12:00 Uhr

      Donnerstag:
      08:00 bis 12:00 Uhr und
      13:00 - 16:00 Uhr

      Um Wartezeiten zu vermeiden bitten wir darum, im Vorfeld des Besuchs online, einen Termin zu vereinbaren.

    Kontakt

    Telefon: 02772 708-0

    Telefax: 02772 708-9400

    E-Mail: info@herborn.de

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Magistrat der Stadt Herborn

    Empfänger: Magistrat der Stadt Herborn

    IBAN: DE86 5165 0045 0000 0336 47

    BIC: HELADEF1DIL

    Bankinstitut: Sparkasse Dillenburg

    Stichwörter

    Ordnungsamt

    Version

    Technisch geändert am 12.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag des Grundstückseigentümers oder der Grundstückseigentümerin mit maßstäblicher Planskizze
    • ggf. erforderlich: geeigneter Nachweis der Eigentümerstellung (Grundbuchauszug oder Notarvertrag) 
    • bei Antragstellung durch Bevollmächtigten: Vollmacht des Grundstückseigentümers oder Grundstückseigentümerin.
    • ggf. weitere Unterlagen erforderlich, wie Fotos oder Auszüge aus dem Liegenschaftskataster
    • zu den erforderlichen Unterlagen berät Sie die zuständige Behörde
       

    Voraussetzungen

    Der Antragstellende muss gleichzeitig der Eigentümer oder die Eigentümerin des anliegenden Grundstücks sein. Hierfür ist ggf. ein geeigneter Nachweis (Grundbuchauszug oder Notarvertrag) erforderlich. 
    Sie verfügen alternativ über eine Vollmacht des Grundstückseigentümers oder der Grundstückseigentümerin.
     

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht
       

    Verfahrensablauf

    Sie beantragen die bauliche Änderung der Straße mit allen erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Straßenbaubehörde. Sobald der Antrag vorliegt, wird geprüft, ob der Antrag vollständig ist. Wenn noch erforderliche Unterlagen fehlen, erhalten Sie eine Mitteilung der zuständigen Behörde. Ggf. ist auch ein Vor-Ort-Termin notwendig. Es wird dann geprüft, ob Gründe gegen die Änderung der Straße sprechen. Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie eine Entscheidung.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer des Antrags und der baulichen Änderungen an der Straße sind einzelfallabhängig.

    Kosten

    Es entstehen Verwaltungskosten und Kosten für die Änderungen an der Straße.

    Die Verwaltungskosten und die Änderungskosten sind abhängig von der Größe und Beschaffenheit der Änderungen an der öffentlichen Straße. Sie werden Ihnen von der zuständigen Straßenbaubehörde mitgeteilt.

    Alle Kosten müssen vom Anlieger getragen werden.
     

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 26.10.2023

    Version

    Technisch geändert am 07.11.2023

    Stichwörter

    Bordsteinabsenkung, Grundstückszufahrt, Gehwegüberfahrt

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de