Wählerverzeichnis zur Europawahl Eintragung von in Deutschland lebenden Deutschen

    Wählerverzeichnis zur Europawahl Eintragung von in Deutschland lebenden Deutschen

    Für die Europawahl werden Sie als Deutsche oder Deutscher von Amts wegen oder auf Antrag ins Wählerverzeichnis aufgenommen.

    Beschreibung

    Wenn Sie als Deutsche oder Deutscher in Deutschland leben und an der Europawahl teilnehmen möchten, müssen Sie zunächst ins Wählerverzeichnis eingetragen werden oder einen Wahlschein haben. Die Eintragung in das Wählerverzeichnis geschieht entweder automatisch von Amts wegen oder Sie müssen hierfür einen Antrag stellen.

    Zuständigkeit

    Zuständig ist die Gemeinde- oder Stadtverwaltung Ihres Wohnortes (Hauptwohnung).

    Ansprechpartner

    Fachdienst - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 39

    35745 Herborn

    (Der Eingang zum Bürgerbüro befindet sich zwischen Alt- und Neubau des Rathauses von der Turmstraße kommend unter der Vebindungsbrücke der beiden Gebäude im Rathauswinkel.)

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: weitere Parkplätze befinden sich im Umkreis des Rathauses

    Behindertenparkplatz: Direkt vom dem Eingang des Rathauses
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Parkmöglichkeiten vor dem Rathaus im Bereich der Turmstraße
    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 08.00 - 16.00 Uhr
    Dienstag: 08.00 - 16.00 Uhr
    Mittwoch: 07.00 - 12:00 Uhr *
    Donnerstag: 08.00 - 18.00 Uhr
    Freitag: 08.00 - 12:00 Uhr

    * zwischen 07.00 und 08.00 Uhr nur nach vorheriger Terminvereinbarung

    Grundsätzlich empfehlen wir eine online Terminvereinbarung , um längere Wartezeiten zu vermeiden.

    Bitte beachten Sie, dass alle Kfz-Dienstleistungen ausschließlich nur mit vorheriger Terminvereinbarung für Herborner Bürger/innen möglich sind.

    Kontakt

    Telefon: 02772 708-331

    Telefax: 02772 708-9400

    E-Mail: buergerbuero@herborn.de

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Magistrat der Stadt Herborn

    Empfänger: Magistrat der Stadt Herborn

    IBAN: DE86 5165 0045 0000 0336 47

    BIC: HELADEF1DIL

    Bankinstitut: Sparkasse Dillenburg

    Stichwörter

    Anmelden, Anmeldung, Einwohner, Einwohnerbüro, Einwohnermeldeamt, Fundbüro, KFZ Zulassungssstelle, Kfz-Zulassungsstelle, Meldeamt, Meldeamt-Passwesen, Meldewesen, Passamt, Pässe, Zulassungsstelle, Zulassungsstelle KFZ

    Version

    Technisch geändert am 06.05.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Ein Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis ist schriftlich bis spätestens zum 21. Tage vor der Wahl zu stellen. Er muss den

    • Familiennamen,
    • die Vornamen,
    • das Geburtsdatum,
    • die genaue Anschrift enthalten.
    • Der Antrag muss zudem persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein.

    Voraussetzungen

    Deutsche Wahlberechtigte werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen, wenn sie am 42. Tag vor der Wahl,

    • für eine Wohnung, bei mehreren Wohnungen für ihre Hauptwohnung,
      • als Kapitän beziehungsweise Kapitänin oder
      • als Besatzungsmitglied eines Seeschiffes unter deutscher Flagge oder
      • als Binnenschiffer oder Binnenschifferin eines im deutschen Schiffsregister eingetragenen Binnenschiffes oder
      • für eine Justizvollzugsanstalt oder einer ähnlichen Einrichtung in Deutschland

    gemeldet sind.

    Auf Antrag werden deutsche Wahlberechtigte in das Wählerverzeichnis aufgenommen,
    wenn sie

    • ohne eine Wohnung innezuhaben sich in der Bundesrepublik Deutschland gewöhnlich aufhalten oder
    • sich in einer Justizvollzugsanstalt befinden, ohne dass eine Eintragung von Amts wegen erfolgt ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sofern Sie nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis aufgenommen werden können, erfolgt eine Eintragung wie folgt:

    • Sie stellen spätestens bis zum  21. Tag vor der Wahl einen schriftlichen Antrag bei der für Sie zuständigen Gemeinde.
    • Die Behörde entscheidet über den Antrag und versendet eine Wahlbenachrichtigung oder einen ablehnenden Bescheid.

    Fristen

    Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis ist schriftlich bis spätestens zum 21. Tage vor der Wahl bei der zuständigen Behörde zu stellen.

    Bearbeitungsdauer

    etwa 2 Wochen

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen zum Thema Wahlen finden Sie unter

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 11.10.2021

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Wählerin, Inlandsdeutscher, Europawahl, Wahlen, Wähler, Wahl, Wählerverzeichnis, Inlandsdeutsche, Wahlberechtigte

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de