Ehrenamtliche Tätigkeit / Ehrenamtliche Tätigkeit FörderungOnline erledigen

    Ehrenamts-Card Hessen (E-Card)

    Beschreibung

    Bürgerschaftliches Engagement ist für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft von zentraler Bedeutung. Ohne die Mitwirkung seiner Bürgerinnen und Bürger wäre der Staat nicht in der Lage, die gesellschaftlichen Herausforderungen der Gegenwart und der Zukunft zu lösen.
    Viele Menschen in Hessen engagieren sich ehrenamtlich, die Möglichkeiten und Einsatzfelder sind so vielfältig wie die Interessen und Fähigkeiten der Menschen: Ob im Sport, im Jugend- oder Seniorenbereich, bei der Feuerwehr, bei freiwilligen sozialen Diensten, in der Kirchgemeinde, in Chören oder Kunstvereinen, bei Initiativen im Umwelt- oder Tierschutz: Ehrenamtliche und gemeinnützige Arbeit von Gleichgesinnten ist für unser Gemeinwohl ebenso wichtig wie unersetzlich.
    Das verdient Anerkennung!
    Deshalb hat die Hessische Landesregierung gemeinsam mit den Landkreisen sowie den kreisfreien und den Sonderstatus-Städten die Ehrenamts-Card als Zeichen des Dankes und der Wertschätzung gegenüber all denen eingeführt, die sich in besonderer Weise für die Gesellschaft engagieren.

    Inhaber der Ehrenamts-Card können in ganz Hessen eine Fülle von attraktiven Vergünstigungen in Anspruch nehmen. Dazu gehören Veranstaltungen aus Spitzensport und Kultur ebenso wie Kinos, Museen, Volkshochschulkurse, Schwimmbäder und andere Freizeiteinrichtungen. Neben dauerhaften Vergünstigungen werden auch immer wieder attraktive Sonderaktionen, Gewinnspiele und Freikarten angeboten.

    Online-Dienst

    E-Card/Ehrenamts-Card (Beantragung)

    ID: L100001_377968851

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    niedrig

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die Ehrenamts-Card können Sie bei der Verwaltung der Landkreise, kreisfreien Städte oder der Sonderstatusstädte beantragen.  Ansprechpartner bzw. Ansprechpartnerinnen, die Ihnen die Ehrenamts-Card ausstellen und Ihre Fragen beantworten, finden Sie im Internetauftritt zur Ehrenamts-Card.
     

    Hinweise für Herborn: Ehrenamts-Card Hessen (E-Card)

    Die Ausstellung einer Ehrenamts-Card kann über dieses Link  https://portal-civ.ekom21.de/civ.public/start.html?oe=00.00.HBN.FB1.FD1&mode=cc&cc_key=Ehrenamtskarte online beantragt werden.

    Sie haben auch die Möglichkeit den Antrag auszudrucken, auszufüllen und per Post an:

    Magistrat der Stadt Herborn
    Fachdienst Allgemeine Verwaltung
    Hauptstraße 39
    35745 Herborn

    oder per E-Mail an:

    info@herborn.de

    zu senden.

    Ansprechpartner

    Lahn-Dill-Kreis - 20 Stabsstelle Sport, Kultur und Ehrenamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Karl-Kellner-Ring 51

    35576 Wetzlar

    Parkmöglichkeiten

    Anzahl der Stellplätze: 20
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Haltestelle: Freibad
      Linien:
      • Bus: Linie 10, 11, 12, 12 a, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 120, 125, 170, 185, 312
    • Haltestelle: Haltestelle: Buderusplatz
      Linien:
      • Bus: Linie 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 18, 120, 170, 185, 312

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Karl-Kellner-Ring 51

    Postfach 1940

    35529 Wetzlar

    Öffnungszeiten

    Montag - Mittwoch
    07:30 - 12:30 Uhr
    Donnerstag
    07:30 - 12:30 Uhr und
    13:30 - 18:00 Uhr
    Freitag
    07:30 - 12:30 Uhr
    oder nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon: 06441 407-1867

    Telefax: 06441 407-1050

    E-Mail: tim.kessler@lahn-dill-kreis.de

    E-Mail: ehrenamt@lahn-dill-kreis.de

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    KA Lahn-Dill-Kreis

    Empfänger: KA Lahn-Dill-Kreis

    IBAN: DE04 5155 0035 0000 0000 59

    BIC:

    Bankinstitut: Sparkasse Wetzlar

    Version

    Technisch geändert am 07.12.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Fachdienst - Allgemeine Verwaltung und Gebäudeservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 39

    35745 Herborn

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: weitere Parkplätze befinden sich im Umkreis des Rathauses

    Behindertenparkplatz: Direkt vom dem Eingang des Rathauses
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Parkmöglichkeiten vor dem Rathaus im Bereich der Turmstraße
    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: VLD
      Linien:
      • Bus: Linie Linie 403 - Haltestelle Leonhardsturm
      • Bus: Linie Linie 500 - Haltestelle Leonhardsturm
      • Bus: Linie Linie 502 - Haltestelle Leonhardsturm
      • Bus: Linie Linie 503 - Haltestelle Leonhardsturm
      • Bus: Linie Linie 510 - Haltestelle Leonhardsturm

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    • Stadtverwaltung

      Montag bis Freitag:
      08:00 - 12:00 Uhr

      Montag und Dienstag:
      13:00 - 16:00 Uhr

      Mittwoch:
      07:00 - 08:00 Uhr (nur mit Termin)

      Donnerstag:
      13:00 - 18:00 Uhr

    • Barkasse

      Montag:
      08:00 bis 12:00 Uhr

      Donnerstag:
      08:00 bis 12:00 Uhr und
      13:00 - 16:00 Uhr

      Um Wartezeiten zu vermeiden bitten wir darum, im Vorfeld des Besuchs online, einen Termin zu vereinbaren.

    Kontakt

    Telefon: 02772 708-0

    Telefax: 02772 708-9400

    E-Mail: info@herborn.de

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Magistrat der Stadt Herborn

    Empfänger: Magistrat der Stadt Herborn

    IBAN: DE86 5165 0045 0000 0336 47

    BIC: HELADEF1DIL

    Bankinstitut: Sparkasse Dillenburg

    Version

    Technisch geändert am 29.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Voraussetzungen

    • mehr als 5 Stunden ehrenamtliche Tätigkeit pro Woche
    • rein ehrenamtliche, unentgeltliche Tätigkeit (z.B. ohne pauschale Aufwandsentschädigung; eine Erstattung von Auslagen, wie z.B. Fahrtkosten, ist unschädlich.)
    • mehrere ehrenamtliche Tätigkeiten lassen sich addieren
    • wenn Sie Ihren Wohnsitz nicht in Hessen haben, die ehrenamtliche Tätigkeit jedoch in Hessen ausüben, kann Ihnen der zuständige regionale Ansprechpartner eine Ehrenamts-Card ausstellen.
    • Viele Kreise und Städte haben ergänzende eigene Kriterien zur Vergabe festgelegt.

    Hinweise für Herborn: Ehrenamts-Card Hessen (E-Card)

    Die Ehrenamts-Card können Ehrenamtliche mit Wohnsitz im Lahn-Dill-Kreis erhalten, die sich durch ein überdurchschnittliches Engagement - mindestens fünf Stunden pro Woche - aktiv für das Gemeinwohl engagieren und das 16. Lebensjahr vollendet haben.

    Das ehrenamtliche Engagement muss seit mindestens einem Jahr vor Beantragung der E-Card ausgeübt worden sein und weiter bestehen.

    Ehrenamtliche Tätigkeiten, für die außer einer reinen Kostenerstattung eine Aufwandsentschädigung, Sitzungsgeld oder eine vergleichbare Zahlung geleistet wird, rechtfertigen keine Vergabe der E-Card. Personen, die sich in Wort oder Tat gegen die demokratische Grundordnung aussprechen oder entsprechend handeln, sind vom Erhalt der E-Card ausgeschlossen.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Herborn: Ehrenamts-Card Hessen (E-Card)

    Einzelpersonen, Vereine, Verbände, Gruppen sowie Initiativen können Vorschläge bei der jeweiligen Gemeinde einreichen, in denen sie Personen benennen, welche die E-Card erhalten sollen. Auch eine Selbstbewerbung ist möglich.

    Von der Stadt Herborn erfolgt eine Sichtung der Anträge und die Bestätigung, dass die Person den Wohnsitz in der Stadt  hat und dass keine Bedenken hinsichtlich der Vergabekriterien bestehen. Sind die Daten vollständig und die Voraussetzungen erfüllt, wird der Antrag an den Lahn-Dill-Kreis weiter geleitet.

    Die Ehrenamts-Card wird mit der Post zugestellt.

    Fristen

    Die Ehrenamts-Card hat eine begrenzte Gültigkeitsdauer. Abhängig vom ausstellenden Landkreis bzw. der ausstellenden Stadt variiert ihre Gültigkeit zwischen 2 oder 3 Jahren. Danach können Sie die Ehrenamts-Card selbstverständlich erneut beantragen.

    Bearbeitungsdauer

    Unterschiedliche Dauer in Städten und Kreisen

    Kosten

    Der Erhalt einer Ehrenamts-Card ist selbstverständlich kostenlos. 

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Die Ehrenamts-Card gilt in ganz Hessen. Man kann damit alle angebotenen Vergünstigungen an jedem Ort in Hessen in Anspruch nehmen. Wenn Sie sich als Ehrenamts-Card-Inhaber in einer anderen hessischen Stadt aufhalten, achten Sie deshalb auf mögliche Aufkleber an der Kasse von Einrichtungen und Geschäften. Das Angebot wächst ständig. Den jeweils aktuellsten Stand finden Sie im Internetauftritt der Ehrenamts-Card Hessen unter dem Menüpunkt Vergünstigungen.
    • Es werden in regelmäßigen Abständen Sonderaktionen für die Inhaber der Ehrenamts-Card organisiert. Häufig gibt es Freikarten für besondere Veranstaltungen zu gewinnen. Über diese meist sehr kurzfristigen Aktionen können Sie sich auch per Mail informieren lassen.

    Hinweise für Herborn: Ehrenamts-Card Hessen (E-Card)

    Die Stadt Herborn bestellt die personenbezogene E-Card über den Lahn-Dill-Kreis. Sie hat eine Gültigkeit von fünf Jahren. Eine erneute Beantragung ist bei Vorliegen der Voraussetzungen möglich.

    Bei vorzeitiger Beendigung der ehrenamtlichen Tätigkeit und Wegfall der Anspruchsvoraussetzungen hat der E-Card-Inhaber die Karte zurückzugeben.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessische Staatskanzlei am 25.09.2019

    Version

    Technisch geändert am 03.01.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de