Anzeige des Gewerbebetriebs eines Pfandleihers

    Pfandleih- oder Pfandvermittlerbetrieb (Anzeige)

    Beschreibung

    Wenn Sie mit dem Betrieb eines Pfandleih- oder Pfandvermittlergewerbes beginnen, haben Sie anzuzeigen, welche Räume Sie für den Gewerbebetrieb nutzen. Gleiches gilt beim Wechsel der genutzten Räume für die genannten Gewerbebetriebe.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die jeweilige Stadt / Gemeinde (Ordnungsamt).

    Ansprechpartner

    Stadt Haiger - Fachdienst II.1 - Allg. Ordnungsangelegenheiten, Gewerbe, Wahlen

    Adresse

    Postanschrift

    Marktplatz 7

    35708 Haiger

    Kontakt

    Telefon: +49 277 38110

    Telefax: +49 277 3811311

    E-Mail: info@haiger.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 13.04.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Formlose Mitteilung, ggf. mit Kopie des Grundrisses ist ausreichend. Bitte nehmen Sie Bezug auf Ihren Erlaubnisbescheid und nennen Sie das Entscheidungsdatum sowie das behördliche Aktenzeichen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Keine.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Pfandsachen, Pfandleiher, Kredit, Pfandgläubiger, Pfandsache, Pfandleihe, Leihhaus, Pfandleihanstalt, Pfänder, Pfandvermittler, Pfandhaus

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de