Reisepass: Verlustanzeige
Sie haben Ihren Reisepass verloren? Dann müssen Sie dies anzeigen.
Beschreibung
Ist der Passinhaberin bzw. dem Passinhaber der Reisepass abhanden gekommen, d.h. der Pass ist unauffindbar, verlorengegangen oder entwendet worden, hat die Passinhaberin bzw. der Passinhaber die Pflicht, der Passbehörde unverzüglich den Verlust und ggf. das Wiederauffinden des Reisepasses anzuzeigen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Stadt Haiger - Fachdienst II.3 - Bürgerservice
Adresse
Postanschrift
Marktplatz 7
35708 Haiger
Kontakt
Telefon: +49 277 38110
Telefax: +49 277 3811311
E-Mail: info@haiger.de
Kontaktperson
Herr Jan-Thomas Becker
Postanschrift
Marktplatz 7
35708 Haiger
Telefon Festnetz: 02773 811120
Fax: +49 2773 8119120
E-Mail: jan-thomas.becker@haiger.de
Frau Annja Immel
Postanschrift
Marktplatz 7
35708 Haiger
Fax: +49 2773 8119117
Telefon Festnetz: +49 2773 811117
E-Mail: annja.immel@haiger.de
Frau Nicole Sänger
Frau Marie-Christin Palmerich
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- Passgesetz (PaßG):Keine weiteren Hinweise vorhanden
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Sofern Sie kurzfristig einen Ersatz benötigen, kann Ihnen ein "Expresspass" (Bearbeitungsdauer max. 72 Stunden) oder ein "vorläufiger Reisepass" ausgestellt werden.
- Expresspass:(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
- Vorläufiger Reisepass:(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Reisepass Verlust, Ausweis, Pass, Reisepass