Personalausweis, vorläufiger
Ihr Personalausweis ist verloren gegangen oder abgelaufen und Sie benötigen einen neuen? Dann können Sie einen vorläufigen Personalausweis beantragen.
Beschreibung
Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, falls Sie für einen konkreten Anlass einen Personalausweis sofort benötigen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Stadt Haiger - Fachdienst II.3 - Bürgerservice
Adresse
Postanschrift
Marktplatz 7
35708 Haiger
Kontakt
Telefon: +49 277 38110
Telefax: +49 277 3811311
E-Mail: info@haiger.de
Kontaktperson
Herr Jan-Thomas Becker
Postanschrift
Marktplatz 7
35708 Haiger
Telefon Festnetz: 02773 811120
Fax: +49 2773 8119120
E-Mail: jan-thomas.becker@haiger.de
Frau Annja Immel
Postanschrift
Marktplatz 7
35708 Haiger
Fax: +49 2773 8119117
Telefon Festnetz: +49 2773 811117
E-Mail: annja.immel@haiger.de
Frau Nicole Sänger
Frau Marie-Christin Palmerich
Internet
erforderliche Unterlagen
- Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Personalausweis und/oder z.B. der Reisepass und/oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde) zum Nachweis der Identität der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
- ein biometrietaugliches Lichtbild(nach der Fotomustertafel)
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Rechtsgrundlage(n)
- § 3 Personalausweisgesetz (PAuswG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- §1 Abs. 2 Personalausweisgebührenverordnung (PAuswGebV)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Bearbeitungsdauer
Sie erhalten den vorläufigen Personalausweis sofort.
Kosten
Es fallen Gebühren von 10,00 Euro an.
Hinweise (Besonderheiten)
Ausführliche Informationen über den Personalausweis und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellte Informationsportal:
- https://www.personalausweisportal.deKeine weiteren Hinweise vorhanden
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 17.12.2020
Stichwörter
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