Ausweispflicht BefreiungOnline erledigen
Befreiung von der Ausweispflicht
Beschreibung
Die zuständige Personalausweisbehörde kann Personen von der Ausweispflicht befreien,
- für die ein Betreuer oder eine Betreuerin nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist oder die handlungs- oder einwilligungsunfähig sind und von einem oder von einer mit öffentlich beglaubigter Vollmacht Bevollmächtigten vertreten werden,
- die voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind oder
-
die sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die Personalausweisbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Stadt Haiger - Fachdienst II.3 - Bürgerservice
Adresse
Postanschrift
Marktplatz 7
35708 Haiger
Kontakt
Telefon: +49 277 38110
Telefax: +49 277 3811311
E-Mail: info@haiger.de
Kontaktperson
Herr Jan-Thomas Becker
Postanschrift
Marktplatz 7
35708 Haiger
Telefon Festnetz: 02773 811120
Fax: +49 2773 8119120
E-Mail: jan-thomas.becker@haiger.de
Frau Annja Immel
Postanschrift
Marktplatz 7
35708 Haiger
Fax: +49 2773 8119117
Telefon Festnetz: +49 2773 811117
E-Mail: annja.immel@haiger.de
Frau Nicole Sänger
Frau Marie-Christin Palmerich
Internet
erforderliche Unterlagen
Informationen hierzu sind im Einzelfall bei der zuständigen Personalausweisbehörde Ihrer Wohnortgemeinde zu erfragen.
Rechtsgrundlage(n)
- Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis:Keine weiteren Hinweise vorhanden
Kosten
Keine.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
neu, Perser, neuer Personalausweis, elektronischer Personalausweis, ePA, Perso, Befreiung, Ausweis, PA, nPA