Spielplätze
Beschreibung
Spielplätze sind für Kinder und Jugendliche oft die einzigen Orte zum Austoben, gemeinsamen Spielen, kreativen Experimentieren oder einfach nur zum Treffen.
Spielen ist entscheidend für die Entwicklung von Kindern. Spielplätze tragen zur Entfaltung bei und fördern Selbstsicherheit und Selbstvertrauen. Sie sind damit eine wichtige Ergänzung zum Spielen daheim und zu anderen Freizeitangeboten.
Die Hessische Bauordnung schreibt die Errichtung von Kinderspielplätzen explizit vor. Sie verlangt, dass bei der Errichtung von Gebäuden mit mehr als 3 Wohnungen ein ausreichend großer Spielplatz anzulegen ist. Nur ausnahmsweise kann auf die Bereitstellung einer solchen Spielfläche verzichtet werden, wenn
- in unmittelbarer Nähe eine Gemeinschaftsanlage oder ein sonstiger, für die Kinder nutzbarer Spielplatz geschaffen wird oder vorhanden ist oder
- ein solcher Spielplatz wegen der Art und der Lage der Wohnung nicht erforderlich ist.
Kaum ein größeres Wohnprojekt darf daher ohne die dazugehörigen Kinderspielplätze errichtet werden.
Die Gestaltung von Freiflächen, die Einrichtung und der Betrieb von Spielplätzen sind außerdem auch kommunale Aufgaben. Aus diesem Grund befinden sich auch zahlreiche Spielplatzanlagen in den einzelnen Städten und Gemeinden. Die Kommunen erfüllen dadurch einen Teil ihres Auftrags, Kinder- und Jugendarbeit zu betreiben (siehe dazu auch § 11 SGB VIII - Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit).
Zahlreiche Kommunen stellen Informationen über Spielplätze und Treffpunkte bereits ausführlich über das Internet zur Verfügung. Spielplätze und Treffpunkte werden beschrieben, Aktionen können angekündigt und dokumentiert werden und Suchfunktionen erleichtern das Auffinden von Angeboten in Wohnortnähe.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
- Wenn Sie Änderungs- und Verbesserungsvorschläge zu Spielplätzen in Ihrer Stadt/Gemeinde haben, wenden Sie sich an das Bau- und Grünflächenamt Ihrer Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung. Dort bzw. auch oft im Internetauftritt Ihrer Verwaltung erfahren Sie auch, wo Spielplätze sind.
- Wenn Sie Verschmutzungen (z. B. durch Hunde) oder missbräuchliche Nutzung (z. B. durch ältere Jugendliche) melden wollen, wenden Sie sich an das Ordnungsamt.
Ansprechpartner
Gemeinde Greifenstein
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Pkw-Parkplatz
Anzahl der Stellplätze: 40
Gebührenfrei
Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: "Alte Post", Herborner Straße, OT Beilstein
Linien:- Bus: Linie Linie 206
- Haltestelle: "Westerwaldstraße" Mittelpunktschule, OT Beilstein
Linien:- Bus: Linie Linie 120/125
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag – Freitag 08:30 – 12:00 Uhr
Montag u. Dienstag 13:30 – 15:30 Uhr
Donnerstag 13:30 – 17:30 Uhr
Kontakt
Telefon: 02779 9124-0
Telefax: 02779 9124-40
E-Mail: mail@greifenstein.de
Internet
Weitere Informationen
Rollstuhlgerecht zu erreichen sind folgende Ämter: - Renten und Soziales - Melde- und Passamt - Ordnungsamt - Standesamt
Gemeinde Greifenstein - Bauen & Liegenschaften
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
-
Behindertenparkplatz:
Behindertenparkplatz
Anzahl: 1 Gebühren: nein -
Parkplatz:
Pkw-Parkplatz
Anzahl: 40 Gebühren: nein
Haltestellen
-
Haltestelle:
"Alte Post", Herborner Straße, OT Beilstein
Linie:
- Bus: Linie 206
-
Haltestelle:
"Westerwaldstraße" Mittelpunktschule, OT Beilstein
Linie:
- Bus: Linie 120/125
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag - Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Montag u. Dienstag 13:30 - 15:30 Uhr Donnerstag 13:30 - 17:30 Uhr
Kontakt
Fax: 02779 9124-40
Telefon Festnetz: 02779 9124-0
E-Mail: mail@greifenstein.de
Kontaktperson
Frau Ebru Celik
Internet
Bankverbindung
Gemeinde Greifenstein
Empfänger: Gemeinde Greifenstein
IBAN: DE66 5165 0045 0000 0335 22
BIC: HELADEF1DIL
Bankinstitut: Sparkasse Dillenburg
Gemeinde Greifenstein
Empfänger: Gemeinde Greifenstein
IBAN: DE25 5139 0000 0074 8196 05
BIC: VBMHDE5FXXX
Bankinstitut: Volksbank Mittelhessen
Gemeinde Greifenstein
Empfänger: Gemeinde Greifenstein
IBAN: DE15 5155 0035 0041 0002 09
BIC: HELADEF1WET
Bankinstitut: Sparkasse Wetzlar
Weitere Informationen
Rechtsgrundlage(n)
- § 8 Hessische Bauordnung (HBO) (Grundstücksfreiflächen, Kinderspielplätze)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 11 Sozialgesetzbuch VIII (Jugendarbeit)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 05.07.2013
Stichwörter
Mehrgenerationenplatz, Verunreinigung, Vandalismus, Kinderspielplatz, Erlebnisspielräume, Spielgeräte, Abenteuerspielplatz