Kreistagswahl Feststellung der Wählbarkeit
Wählbarkeitsbescheinigung
Beschreibung
Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.
Zuständigkeit
Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.
Ansprechpartner
Gemeinde Ehringshausen - Einwohnermeldeamt
Adresse
Postanschrift
Rathausstraße 1
Postfach
35630 Ehringshausen
Öffnungszeiten
Mo - Fr 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mo - Di 14:00 Uhr - 15:30 Uhr
Do 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Hinweise (Besonderheiten)
Für weitere Informationen:
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Abstimmen, Wählen, Voten, Wählbarkeitsbescheinigung, Wahlen, Bewerberinnen, Wahl, Bewerber, Wahlvorschlag