Hundesteuer - Hund abmelden
Eine Abmeldung der Hundehaltung ist immer dann notwendig, wenn Sie die Haltung des Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde aufgeben. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.
Beschreibung
Sie müssen Ihren Hund bei Ihrer Gemeindeverwaltung abmelden, wenn
- Sie Ihren Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde verlegen oder wenn
- Sie keinen Hund mehr haben.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
die Gemeinde-/Stadtverwaltung des bisherigen Wohnsitzes
Ansprechpartner
Fachdienst Finanzen
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Marktplatz
Anzahl der Stellplätze: 30
Gebührenfrei
Parkplatz: Wilhelmstraße
Anzahl der Stellplätze: 12
Gebührenfrei
Behindertenparkplatz: Wilhelmstraße
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag:08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Dienstag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch: Sprechzeiten nur nach Terminvereinbarung
Donnerstag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 02775 9542-0
Telefax: 02775 9542-99
E-Mail: info@driedorf.de
Kontaktperson
Frau Gabriel (Sachbearbeiterin)
Frau Haag (Sachbearbeiterin)
Frau Husemann (Sachbearbeiterin)
Herr Leuthäusel (Sachbearbeiter)
Internet
Weitere Informationen
Das Erdgeschoss ist Rollstuhlgerecht zu erreichen. Benötigen sie Ansprechpartner aus den Obergeschossen wenden Sie sich bitte an unser Bürgerbüro.
Stichwörter
Anlagebuchhaltung, Anordnungswesen, Beschaffung, Bezahlungen, Finanzbuchhaltung, Finanzen, gefährliche Hunde, Haushalte, Hundeabmeldung, Hundeanmeldung, Hundesteuer, Hundeummeldung, Jahresabschluss, Kämmerei, Kostenleistungsrechnung, Rechnungsprüfung, Stadtkasse
erforderliche Unterlagen
- Hundesteuermarke
- bei persönlicher Abmeldung: Personalausweis oder Meldebestätigung
Hinweis: Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Gemeinde.
Rechtsgrundlage(n)
Gesetz über kommunale Abgaben (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde
- Gesetz über kommunale Abgaben (KAG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Verfahrensablauf
Sie können in der Regel Ihren Hund persönlich durch Vorsprache oder schriftlich abmelden.
Für die Abmeldung können Sie in der Regel das Formular "Hundesteuer-Abmeldung" verwenden. Dieses Formular bekommen Sie bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internetseite zum Download bereit.
Hinweis: Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Gemeinde.
Kosten
In der Regel: keine
Hinweis: Haben Sie Ihre Hundesteuer schon bezahlt, so bekommen Sie diese möglicherweise zurück.
Hinweise (Besonderheiten)
Sie müssen die Hundesteuermarke bei der Abmeldung abgeben.
Bemerkungen
Siehe auch
- Hundesteuer - Hund anmelden(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
- Befreiung von der Hundesteuer beantragen(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 07.07.2023
Stichwörter
Gemeindesteuern, Hunde abmelden, Hund Anmeldung, Hundeabmeldung, Hunde anmelden, kommunale Steuern