Steuer auf Spielgeräte und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte
Beschreibung
Die Automatensteuer bzw. Spielapparatesteuer ist eine Vergnügungssteuer, die von den hessischen Städten und Gemeinden in eigener Zuständigkeit auf der Grundlage einer entsprechenden Satzung erhoben werden kann. Sie ist als Aufwandssteuer anzusehen; besteuert wird der Aufwand des Spielers für sein Spielvergnügen.
Steuerschuldner ist der Veranstalter (Halter von Spielapparaten). Das ist entweder der Eigentümer oder derjenige, dem der Apparat vom Eigentümer zur Nutzung überlassen wird. Der Steuerschuldner ist verpflichtet, die Steuer selbst zu errechnen.
Die Festlegung der Steuersätze ist ausschließlich den Kommunen überlassen. Die Bemessung der Steuer richtet sich bei Apparaten mit Gewinnmöglichkeit in der Regel nach dem Einspielergebnis der Apparate (Bruttokasse) oder dem Spieleinsatz (Summe der von den Spielern aufgewendeten Geldbeträge). Bei Spielautomaten ohne Gewinnmöglichkeit kann der Stückzahlmaßstab zu Grunde gelegt werden, wenn die Apparate nicht über manipulationssichere Zählwerke verfügen.
Online-Dienst
Steuer auf Spielgeräte und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte
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Vertrauensniveau
hoch
zuständige Stelle
Steueramt der Kommune
Zuständigkeit
An das zuständige Steueramt der Kommune. Hier erhalten Sie auch die für die Steuerklärung erforderlichen Vordrucke.
Ansprechpartner
2.3 Buchhaltung, Controlling und Steuern
Adresse
Postanschrift
Rathausstraße 7
Postfach
35683 Dillenburg
Kontakt
E-Mail: finanzen@dillenburg.de
E-Mail: steuer@dillenburg.de
Kontaktperson
Frau Göbel (Abteilungsleitung)
Hausanschrift
Hausanschrift
Fax: 02771 896-9105
Telefon Festnetz: 02771 896-105
E-Mail: c.goebel@dillenburg.de
Frau Triesch
Frau Gabel-Bochon
Frau Kessler
Frau Kroth
Frau Kunz
Frau Coleman
Steuerabteilung
Postanschrift
Rathausstraße 7
35683 Dillenburg
Telefon Festnetz: 02771 896-100
E-Mail: steuer@dillenburg.de
Internet
2.2 Stadtkasse
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: 02771 896-0
Telefax: 02771 896-123
E-Mail: ressortleitung2@dillenburg.de
Kontaktperson
Herr Weber (Abteilungsleitung Stadtkasse)
Herr Benfer (stv. Abteilungsleitung Stadtkasse)
Frau Best
Frau Beul
Frau Fabio
Frau Korn
Frau Hoffmann
Stadtkasse
Postanschrift
Rathausstraße 7
35683 Dillenburg
E-Mail: stadtkasse@dillenburg.de
Bankverbindung
Oranienstadt Dillenburg
Empfänger: Oranienstadt Dillenburg
IBAN: DE65 5165 0045 0000 0000 75
BIC: HELADEF1DIL
Bankinstitut: Sparkasse Dillenburg
Rechtsgrundlage(n)
- § 7 Absatz 2 Gesetze über kommunale Abgaben (KAG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 28.11.2023
Stichwörter
Spielhallen, Steuer, Glücksspiel, Geld, Spielautomat, Automatensteuer, Spielsteuer, Spielgerätesteuer, Vergnügungssteuer