Hundesteuer Ermäßigung beantragen
Es gibt in vielen Kommunen die Möglichkeit eine Ermäßigung im Falle der Hundesteuerzahlung zu erhalten. Diese ist an Voraussetzungen gebunden.
Beschreibung
Eine Ermäßigung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen gemäß der Satzung Ihrer Wohnsitzgemeinde erfüllen.
Online-Dienst
Hundesteuer: Nachträgliche Steuerermäßigung/ -befreiung beantragen
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
niedrig
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
2.3 Buchhaltung, Controlling und Steuern
Adresse
Postanschrift
Rathausstraße 7
Postfach
35683 Dillenburg
Kontakt
E-Mail: finanzen@dillenburg.de
E-Mail: steuer@dillenburg.de
Kontaktperson
Frau Göbel (Abteilungsleitung)
Hausanschrift
Hausanschrift
Fax: 02771 896-9105
Telefon Festnetz: 02771 896-105
E-Mail: c.goebel@dillenburg.de
Frau Triesch
Frau Gabel-Bochon
Frau Kessler
Frau Kroth
Frau Kunz
Frau Coleman
Internet
Formulare
In manchen Kommmunen liegen Antragsformulare bereit.
Rechtsgrundlage(n)
Kommunale Satzung
Verfahrensablauf
Sie stellen bei der zuständigen Stelle einen Antrag auf Ermäßigung von der Hundesteuer.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung
Stichwörter
Hundehaltung, Herrchen, Haustier, Frauchen