Europawahl Durchführung
Wie die Stimmabgabe im Wahlraum bei einer Europawahl durchgeführt wird, erfahren Sie hier.
Beschreibung
Sie geben Ihre Stimme auf einem amtlichen Stimmzettel ab. Diesen erhalten Sie vom Wahlvorstand, wenn Sie den Wahlraum betreten. Mit dem Stimmzettel gehen Sie in die Wahlkabine. Dort kennzeichnen Sie den Stimmzettel und falten ihn so, dass man Ihre Kennzeichnung nicht erkennen kann.
Danach treten Sie an den Tisch des Wahlvorstandes. Sie überreichen auf Verlangen Ihre Wahlbenachrichtigung oder weisen sich aus. Die Schriftführerin oder der Schriftführer des Wahlvorstandes prüft dann, ob Sie im Wählerverzeichnis aufgeführt sind. Wenn dies der Fall ist, können Sie Ihren Stimmzettel in die Wahlurne einwerfen. Die Schriftführerin oder der Schriftführer vermerkt anschließend, dass Sie Ihre Stimme abgegeben haben.
Ansprechpartner
1.2 Organisation, zentrale Dienste und EDV
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Kontakt
Telefon: 02771 896-0
Telefax: 02771 896-123
E-Mail: stadt@dillenburg.de
Kontaktperson
Frau Emmerich
Frau Borkenstein
Fax: 02771 896-9113
Telefon Festnetz: 02771 896-113
E-Mail: d.borkenstein@dillenburg.de
E-Mail: wahlen@dillenburg.de
Herr Gwisdalla (stv. Ressorleiter Ressort 1)
Frau Schröder
Hausanschrift
Frau Bonorden
Frau Friedrich
Herr Matuschka
Hausanschrift
Frau Hartmann
Herr Schwarz
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 02771 896-138
Herr Beelaert
Herr Moos
Postanschrift
Rathausstraße 7
35683 Dillenburg
Telefon Festnetz: 02771 896-240
Fax: 02771 896-9240
E-Mail: j.moos@dillenburg.de
Herr Rashid
Postanschrift
Rathausstraße 7
35683 Dillenburg
Telefon Festnetz: 02771 896-226
Fax: 02771 896-9226
E-Mail: a.rashid@dillenburg.de
Herr Schnautz
Postanschrift
Rathausstraße 7
35683 Dillenburg
Fax: 02771 896-9224
Telefon Festnetz: 02771 896-224
E-Mail: t.schnautz@dillenburg.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Wahlbenachrichtigung
- Ausweisdokument
Formulare
Persönliches Erscheinen nötig: ja
Voraussetzungen
Für die Stimmabgabe müssen Sie wahlberechtigt und im Wählerverzeichnis aufgeführt sein.
Rechtsgrundlage(n)
- § 16 Europawahlgesetz (EuWG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 49 Europawahlordnung (EuWO)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 50 Europawahlordnung (EuWO)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Rechtsbehelf
entfällt
Verfahrensablauf
Die Stimmabgabe bei der Europawahl wird folgendermaßen durchgeführt:
- Die Wählerin oder Wähler betritt den Wahlraum. Ein Mitglied des Wahlvorstandes gibt den Stimmzettel aus.
- Die Wählerin oder Wähler kennzeichnet und faltet den Stimmzettel in der Wahlkabine.
- Die Wählerin beziehungsweise der Wähler tritt mit gefaltetem Stimmzettel an den Wahltisch.
- Der Wahlvorstand prüft die Wahlberechtigung anhand des Wählerverzeichnisses (gegebenenfalls unter Vorlage eines Ausweisdokuments).
- Die Wählerin oder der Wähler wirft den gefalteten Stimmzettel in die Wahlurne.
Bearbeitungsdauer
entfällt
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Die Wahlkabine darf nur einzeln betreten werden, außer wenn eine Hilfsperson zur Stimmabgabe benötigt wird. Das Fotografieren oder Filmen in der Wahlkabine ist nicht gestattet.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 28.11.2022
Stichwörter
Wähler, Wahl, Europawahl, Wahlen, Wählerin