Winterdienst / Räum- und Streupflicht
Beschreibung
Unter Winterdienst versteht man die Erhaltung der Verkehrssicherheit auf Straßen, Plätzen und Wegen bei Behinderungen durch Schnee oder Eis. Der Winterdienst hat sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen die Straßen und Gehwege auch weiterhin sicher befahrbar bzw. begehbar sind.
Die Räum- und Streupflicht obliegt dem Grundstückseigentümer, bei öffentlichen Straßen dem Träger der Straßenbaulast. Der Straßenbaulastträger hat im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit nach besten Kräften die Begeh-/Befahrbarkeit sicherzustellen.
Im Allgemeinen verpflichten Städte und Gemeinden die Straßenanlieger durch eine Satzung, die Gehwege vor ihren Grundstücken vom Schnee zu räumen und bei Glätte zu bestreuen.
Online-Dienste
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit für den Winterdienst auf den Straßen liegt in der geschlossenen Ortslage bei den jeweiligen Gemeinden bzw. Städten.
Inwieweit diese durch Satzung auf die Straßenanlieger übertragen wurde, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde-/Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
5.3 Tiefbauangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: 02771 896-0
Telefax: 02771 896-123
E-Mail: stadt@dillenburg.de
Kontaktperson
Herr Weiffenbach
Postanschrift
Rathausstraße 7
35683 Dillenburg
Telefon Festnetz: 02771 896-227
Fax: 02771 896-9227
E-Mail: a.weiffenbach@dillenburg.de
Frau Weiß
Postanschrift
Rathausstraße 7
35683 Dillenburg
Telefon Festnetz: 02771 896-269
Fax: 02771 896-9269
E-Mail: i.weiss@dillenburg.de
Frau Zimmermann
Postanschrift
Rathausstraße 7
35683 Dillenburg
Fax: 02771 896-9263
Telefon Festnetz: 02771 896-263
E-Mail: j.zimmermann@dillenburg.de
Herr Nies
Postanschrift
Rathausstraße 7
35683 Dillenburg
Telefon Festnetz: 02771 896-277
Fax: 02771 896-9277
E-Mail: r.nies@dillenburg.de
Grünflächen
Postanschrift
Rathausstraße 7
35683 Dillenburg
E-Mail: gruenflaechen@dillenburg.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- § 9 Abs. 2 Hessisches Straßengesetz (HStrG)
- § 10 Abs. 4 HStrG
- Ggf. Satzung Ihrer Gemeinde bzw. Stadt
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie,Verkehr und Landesentwicklung am 26.04.2013
Stichwörter
Räumpflicht, Eis, Streumittel, Granulat, Streusplitt, Streupflicht, Sand, Räum- und Streupflicht, Schnee, Winterdienst, Schneeräumung, Schneepflug, Glatteis, Streusalz