Realgewerbeberechtigung Erteilung

    Realgewerbeberechtigung beantragen

    Eine neue Realgewerbeberechtigung kann nicht beantragt werden. Eine Vorhandene kann auf Antrag verlängert werden.

    Beschreibung

    Realgewerbeberechtigungen sind die mit dem Besitz eines bestimmten Grundstücks verbundenen Befugnisse zur Ausübung eines Gewerbes. Neue dürfen seit 1869 nicht mehr begründet werden (§ 10 Abs. 2 GewO).

    Eine Realgewerbeberechtigung, die drei Jahre lang nicht ausgeübt worden ist, erlischt. Die Frist kann von der Erlaubnisbehörde verlängert werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.

    Ansprechpartner

    3.1 Ordnungs- und Verkehrsangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 7

    35683 Dillenburg

    Hausanschrift

    Bahnhofsplatz 1

    35683 Dillenburg

    Kontakt

    Telefon: 02771 896-0

    Telefax: 02771 896-123

    E-Mail: stadt@dillenburg.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 03.07.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Voraussetzungen

    Realgewerbeberechtigung wurde vor 1869 erteilt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Verlängerung muss schriftlich beantragt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 25.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 01.04.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de