Veranstaltung

    Standplatzgenehmigung

    Beschreibung

    Als Gewerbetreibender benötigen Sie für die Teilnahme an Märkten eine Standplatzgenehmigung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An die jeweilige Stadt oder Gemeinde.

    Ansprechpartner

    Kultur und Freizeit [144_Märkte]

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 92

    35716 Dietzhölztal

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Parkfläche Bürgermeisteramt
    Anzahl der Stellplätze: 18
    Gebührenfrei

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    montags 08.00 - 12.30 / 13.30 - 17.00 Uhr dienstags - donnerstags 08.00 - 12.30 / 13.30 - 15.30 Uhr freitags 08.00 - 12.30 Uhr oder nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon: 02774 807-34

    Telefax: 02774 807-50

    E-Mail: i.weigel@dietzhoelztal.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Sprechanlage am Haupteingang des Rathauses vorhanden.

    Version

    Technisch geändert am 20.09.2012

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Sie müssen eine "Reisegewerbekarte", sofern der Markt nicht nach der Gewerbeordnung festgesetzt ist, oder eine Sondernutzungserlaubnis haben.
    Bei festgesetzten Märkten entfällt die Reisegewerbekartenpflicht.
    Bei Angestellten ist eine Zweitschrift oder beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte des Gewerbetreibenden mitzuführen.

    Formulare

    Ihre Bewerbung für einen Tagesstandplatz können Sie in mündlicher oder schriftlicher Form einreichen. Für einen Jahres- oder Saisonstandplatz müssen Sie einen schriftlichen Antrag stellen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Ausnahmegenehmigung, Straßenverkauf, Standplatz, Genehmigung, Ordnungsamt, Standplatzgenehmigung, Flohmarkt, Märkte

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de