Trinkwassergebühr Festsetzung

    Wassergebühr, Wasserpreis

    Beschreibung

    Für die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser ist die Gemeinde zuständig. Sie kann ihre Verpflichtung zur Wasserversorgung auf andere Körperschaften des öffentlichen Rechts (z. B. Verbände) oder auf private Dritte übertragen. Privatrechtliche Unternehmen unterliegen dem Preis- und Wettbewerbsrecht. Sie kalkulieren Wasserpreise.
    Öffentlich-rechtliche Wasserversorger unterliegen dem hessischen Gesetz über kommunale Abgaben. Dieses enthält das Prinzip der Kostendeckung. Die danach kalkulierten Entgelte sind Gebühren oder Beiträge.


    Die Wassergebühr bzw. der Wasserpreis kann, je nach Kalkulation, in ein Grundentgelt und ein Mengenentgelt aufgeteilt oder nur als ein Mengenentgelt dargestellt werden.

    An den Kosten für den Neuanschluss wird der Abnehmer einmalig beteiligt.

    Hinweise für Braunfels: Informationen zum Wasserzähler (Wasseruhr)

    Allgemeines
    Für die Benutzung der öffentlichen Wasserversorgungsanlage und die Entnahme von Wasser bezahlen Sie Gebühren. Wir erheben eine Grund- und Verbrauchsgebühr. Die Grundgebühr richtet sich nach der Zählergröße. Die Verbrauchsgebühr wird nach der gemessenen Wassermenge berechnet. Wir bestimmen für Sie Art, Zahl und Größe der Wasserzähler. Unsere Aufgabe ist das Liefern, Anbringen, Unterhalten und Entfernen der Wasserzähler.

    Wasserzähler im Neubau
    Sie als Bauherr beantragen vor Nutzungsbeginn den Einbau eines Wasserzählers. Dazu reichen Sie alle Antragsunterlagen für den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung ein. Wenn Ihr Sanitärinstallateur die Fertigstellung der Hausinstallation mit dem Anmeldeformular anzeigt, bauen wir Ihnen den Wasserzähler ein. Den Einbau bestätigen Sie uns mit Unterschrift.

    Wasserzähler wechseln
    Die Wasserzähler sind für 6 Jahre geeicht. Um den rechtzeitigen Wechsel brauchen Sie sich nicht zu kümmern; das übernehmen wir für Sie. Wir tauschen die abgelaufenen Zähler gegen neue aus.

    Gebühren
    Die Kosten für den Einbau oder den Wechsel der Wasserzähler sind in der Zählergebühr enthalten.

    Wasserzähler prüfen
    Sie können jederzeit den Wasserzähler prüfen lassen. Dazu wird der Zähler ausgetauscht und an eine Eichbehörde oder eine staatlich anerkannte Prüfstelle geschickt. Wird kein Fehler festgestellt, tragen Sie die Kosten der Prüfung.

    Wasserzähler ablesen
    Damit wir Ihre Verbrauchsgebühren ermitteln können, lesen wir den Zählerstand einmal am Jahresende ab. Sie können den Zählerstand auch online melden. Hier finden Sie auch eine Anleitung zum Ablesen Ihres Wasserzählers (Siehe bitte externen Link).

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Auskünfte zum jeweiligen Wasserversorger erteilt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Für Braunfels wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Höhe der Trinkwasserkosten sowie der Anschlusskosten kann beim Wasserversorger erfragt werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Zu allen technischen Fragen rund um die Wasserversorgung (z. B. Ein-, Aus- und Umbau eines Wasserzählers) und die Qualität und Wasserhärten des Trinkwassers können Sie sich an den jeweiligen Wasserversorger wenden.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 17.03.2015

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de