Abwasser Beseitigung

    Abwassergebühr

    Beschreibung

    Abwassergebühren und Abwasserbeiträge werden auf der Grundlage kommunaler Satzungen erhoben. Die Höhe ist lokal unterschiedlich.

    Mit dem Abwasserbeitrag zahlen Sie als Grundstückseigentümer jeweils einmalig einen Kostenanteil für die Herstellung oder Verbesserung der Gesamtanlagen der Gemeinde oder des Abwasserzweckverbandes.

    Die Abwassergebühr ist laufend für die erbrachte Leistung (Ableitung und Reinigung des Abwassers) zu zahlen. Sie betrifft die Kosten für die Beseitigung von Schmutzwasser und von Niederschlagswasser.

    Es gibt Mengengebühren und Grundgebühren.
    Der Maßstab für die Mengengebühr ist der Trinkwasserverbrauch. Wird die Abwassergebühr satzungsrechtlich in eine Schmutzwasser- und eine Niederschlagswassergebühr gesplittet, so bemisst sich die Niederschlagswassergebühr im Wesentlichen nach der versiegelten Grundstücksfläche. Daneben erheben viele Verbände zur Deckung der verbrauchsunabhängigen Kosten eine Grundgebühr.

    Hinweise für Braunfels: Regelung Verbrauchsabrechnung Stadtwerke (Wasser- und Abwassergebühren)

    Mit der Verbrauchsabrechnung der Stadtwerke werden ein Mal im Jahr Ihre Wasser- und Abwassergebühren berechnet. Als Grundlage zur Abrechnung dient der Stand ihres Wasserzählers. Abschläge sind jeden zweiten Monat fällig: 15.02, 15.04, 15.06, 15.08, 15.10 und 15.12. Nutzen Sie unseren bequemen Lastschriftservice und erteilen Sie uns eine Einzugsermächtigung.

    Ab Ende November lesen unsere Mitarbeiter Ihren Zählerstand ab. Sie können den Zählerstand auch telefonisch oder per online-Meldung übermitteln.

    Hinweise für Braunfels: Abwassergebühren - Stadt Braunfels - Linds zu: Zählerstand online melden - Einzugsermächtigung - Erklärung Vermieter-Einzug Mieter sowie Satzungen

    Entwicklung der Wasser- und Abwassergebühren

    Wasser

    Abwasser

    Summe

    ab

    bis

    netto

    MWSt. 7%

    brutto

    pro m²

    pro m³

    01.01.2002

    31.12.2002

    1,71 €

    0,12 €

    1,83 €

    2,06 €

    3,89 €

    01.01.2003

    31.12.2003

    1,71 €

    0,12 €

    1,83 €

    2,33 €

    4,16 €

    01.01.2004

    31.12.2004

    1,71 €

    0,12 €

    1,83 €

    2,50 €

    4,33 €

    01.01.2005

    31.12.2005

    1,71 €

    0,12 €

    1,83 €

    2,50 €

    4,33 €

    01.01.2006

    31.12.2006

    1,71 €

    0,12 €

    1,83 €

    2,90 €

    4,73 €

    01.01.2007

    31.12.2007

    1,71 €

    0,12 €

    1,83 €

    2,99 €

    4,82 €

    01.01.2008

    31.12.2008

    1,71 €

    0,12 €

    1,83 €

    3,21 €

    5,04 €

    01.01.2009

    31.03.2009

    1,71 €

    0,12 €

    1,83 €

    3,21 €

    5,04 €

    01.04.2009

    31.12.2010

    1,71 €

    0,12 €

    1,83 €

    3,40 €

    5,23 €

    Schmutz-
    wasser
    gem. Frisch-
    wasser
    maßstab

    Summe
    Wasser +
    Schmutzwasser

    Niederschlags-
    wasser gem.
    gebühren
    relevanter
    Fläche

    ab

    bis

    netto

    MWSt. 7%

    brutto

    01.01.2011

    31.12.2011

    1,71 €

    0,12 €

    1,83 €

    2,40 €

    4,23 €

    0,70 €

    01.01.2012

    31.12.2012

    1,71 €

    0,12 €

    1,83 €

    2,40 €

    4,23 €

    0,70 €

    01.01.2013

    31.12.2013

    1,71 €

    0,12 €

    1,83 €

    2,40 €

    4,23 €

    0,70 €

    Hinweise für Braunfels: Installation eines Gartenwasserzählers

    Information zur Installation eines privaten Wasserzählers Gem. § 27 Abs. 2 der Entwässerungssatzung (EWS) der Stadt Braunfels in der derzeit gültigen Fassung ist folgendes geregelt:

    • Werden gebührenpflichtige Wassermengen nicht als Abwasser der Abwasseranlage zugeführt, bleiben sie auf Antrag des Gebührenpflichtigen - auf dessen Nachweis - bei der Bemessung der Abwassergebühren unberücksichtigt.
    • Dieser Nachweis ist durch das Messergebnis eines privaten Wasserzählers zu führen. Gem. § 27 Abs. 5 der EWS müssen private Wasserzähler geeicht sein.
    • Alle Aufwendungen für Anschaffung, Ein- und Ausbau, Unterhaltung, Eichung etc. hat der Gebührenpflichtige zu tragen.
    • Der Zähler darf nur durch einen zugelassenen Installateur nach Genehmigung durch die Stadtwerke Braunfels, die auch vor Ort die Einbaustelle festlegt, fest und frostsicher installiert werden.
    • Nach erfolgtem Einbau hat eine Meldung durch den Anschlussnehmer an die Stadtwerke Braunfels zu erfolgen, damit der Zähler verplombt werden kann.
    • Die Kosten für den Aufwand unseres Monteurs sind den Stadtwerken vom Antragsteller zu erstatten.
    • Für jedes Ablesen eines privaten Wasserzählers ist gem. § 29 Abs. 1 EWS eine Verwaltungsgebühr von 5,00 € zu zahlen.
    • Die Ablesung erfolgt im Rahmen der Jahresablesung durch unseren Beauftragten.
    • Die ermittelte Menge wird in der Jahresrechnung an den Kanalbenutzungsgebühren in Abzug gebracht .
    • Wir weisen auf § 4 Abs. 2 der EWS hin, worin geregelt ist, dass Abwasser (Schmutzwasser), welches der Beseitigungs- und Überlassungspflicht unterliegt, der Abwasseranlage zuzuführen ist.
    • Sollte dies nicht geschehen, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit gem. 37 Abs. 1 Nr. 2 dar.
    • Außerdem würde eine zweckentfremdete Wasserentnahme über diesen Zähler eine Abgabenhinterziehung und somit eine strafbare Handlung gem. § 5 KAG (Hess. Kommunales Abgabengesetz) bedeuten.
    • Wenn Sie unter Beachtung der geschilderten rechtlichen Vorschriften und den entstehenden Kosten einen privaten Wasserzähler installieren möchten, vereinbaren Sie bitte mit unserem Wassermeister Tel.-Nr. 0160-7128996 einen Termin zur Festlegung der Einbaustelle. Dieser nimmt das Antragsformular entgegen.
    • Nach Genehmigung und erfolgter Installation wenden Sie sich bitte bezüglich der Abnahme und Verplombung erneut an unseren Wassermeister. Nachdem dieser sich vom ordnungsgemäßen Einbau des Zählers überzeugt und die ausführende Firma den Einbau lt. DIN 1988 auf dem Antragsformular bestätigt hat, wird die Verplombung durch unseren Mitarbeiter vorgenommen, dieser nimmt den vollständig ausgefüllten und bestätigten Antrag/Installationsnachweis entgegen.
    • Danach steht einer Abrechnung des privaten Zählers im Rahmen der Jahresverbrauchsabrechnung nichts mehr im Wege.
    • Stadtwerke Braunfels Anlage: Antrag/Installationsnachweis

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Informationen erhalten Sie vor Ort vom zuständigen Abwasserzweckverband bzw. von Ihrer Ortsverwaltung.

    Ansprechpartner

    Stadt Braunfels

    Adresse

    Hausanschrift

    Hüttenweg 3

    35619 Braunfels

    Kontakt

    Telefon: 06442 303-0

    Telefax: 06442 303-37

    E-Mail: info@braunfels.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Diese Dienstelleninformation wird durch die Zentralredaktion gepflegt.
    Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Gebühr, Abwasser, Kloakewasser, Schmutzwasser, Abwassergebühr, Wasserverbrauch, Abwasserzweckverband

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de