Anliegerbescheinigung beantragen
Wenn Sie ein Grundstück erwerben möchten, können Sie mit Hilfe einer bei der zuständigen Gemeinde zu beantragenden Anliegerbescheinigung in Erfahrung bringen, welche auf Bundesrecht zurückgehenden gemeindlichen Abgaben mit diesem Grundstück im Zusammenhang stehen.
Beschreibung
Mit einer für ein Grundstück ausgestellten Anliegerbescheinigung verschaffen Sie sich einen Überblick über die nach Bundesrecht maßgeblichen grundstückbezogenen Abgaben.
Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen.
Eine hierfür anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
die zuständige Gemeinde
Zuständigkeit
die zuständige Gemeinde
Ansprechpartner
Gemeinde Bischoffen - Liegenschaften
Adresse
Postanschrift
Schulstraße 23
35649 Bischoffen
Öffnungszeiten
Mo.-Fr. 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr Mo. 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr Do. 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06444 9231-17
Telefax: 06444 9231-49
E-Mail: c.nadler@bischoffen.de
Kontaktperson
Frau Kornelia Blecker
Postanschrift
Schulstraße 23
35649 Bischoffen
Fax: 06444 9231-49
Telefon Festnetz: 06444 9231-14
E-Mail: k.blecker@bischoffen.de
Gemeinde Bischoffen
Adresse
Postanschrift
Schulstraße 23
35649 Bischoffen
Öffnungszeiten
Mo.-Fr. 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr Mo. 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr Do. 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06444 9231-0
Telefax: 06444 9231-49
E-Mail: info@bischoffen.de
E-Mail: rathaus@bischoffen.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.
Formulare
Der Antrag auf Ausstellen einer Anliegerbescheinigung ist schriftlich (formlos) zu stellen.
Voraussetzungen
Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.
Rechtsgrundlage(n)
- §§ 123-135 Baugesetzbuch (BauGB)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 25 Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Verfahrensablauf
Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
ca. 1 Woche
Kosten
Eine für die Anliegerbescheinigung anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 12.10.2020
Stichwörter
Erschließungsbeiträge, Straßenausbaubeiträge, Naturschutzrechtliche Kostenerstattungsbeträge, Umlegungsausgleichsleistungen, Bodenschutzrechtliche Ausgleichsbeträge, Beiträge auf Grund von Leistung, Ausgleichsbeiträge in städtebaulichen Sanierungsgebieten