Erweiterung der Pilotenlizenz PPL(A), LAPL(A), LAPL(H), PPL(H), SPL, BPL Erteilung Erweiterung der LAPL, PPL, SPL oder BPL auf eine Wolkenflug- Kunstflug-, Bergflug-, Nachtflug- oder Schleppberechtigung und der Berechtigung zum gewerblichen Flugbetrieb

    Eintrag von weiteren Berechtigungen für Kunstflug-, Bergflug-, Nachtflug- und Schleppberechtigung für Segelflugzeuge und Banner in die Lizenz für Leichtluftfahrzeuge (LAPL), Wolkenflug-, Kunstflug-, Nachtflug- und Schleppberechtigung für Segelflugzeuge und Banner mit Reisemotorsegler in die Lizenz für Segelflugzeugführer (SPL) und Eintrag der Nachtflugberechtigung und der Berechtigung zum gewerblichen Flugbetrieb in die Lizenz für Ballone (BPL) beantragen

    Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine Erweiterung Ihrer Pilotenlizenz auf eine Wolkenflug- Kunstflug-, Bergflug-, Nachtflug- oder  Schleppberechtigung und die Berechtigung zum gewerblichen Flugbetrieb beantragen.

    Beschreibung

    Die Regierungspräsidien Darmstadt und Kassel sind zuständig für Privatpilotenlizenzen (ohne Instrumentenflug) für Flugzeuge und Hubschrauber, Segelflugzeugpilotenlizenzen und Ballonpilotenlizenzen und Leichtluftfahrzeugpilotenli-zenzen (LAPL) für Flugzeuge, Hubschrauber.

    Bürger können den Eintrag von weiteren Berechtigungen für Kunstflug-, Bergflug-, Nachtflug- und  Schleppberechtigung für Segelflugzeuge und Banner in die Lizenz für Leichtluftfahrzeuge (LAPL), den Eintrag von Wolkenflug-, Kunstflug-, Nachtflug- und  Schleppberechtigung für Segelflugzeuge und Banner mit Reisemotorsegler in die Lizenz für Segel-flugzeugführer (SPL) und den Eintrag der Nachflugberechti-gung und der Berechtigung zum gewerblichen Flugbetrieb in die Lizenz für Ballone (BPL) beantragen
     

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Zuständig sind die Regierungspräsidien:

    • Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat Luft- und Güterkraftverkehr, Lärmschutz 
    • Regierungspräsidium Kassel, Dezernat Verkehr

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das für Sie zuständige Regierungspräsidium:

    • Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat Luft- und Güterkraftverkehr, Lärmschutz 
    • Regierungspräsidium Kassel, Dezernat Verkehr

    Ansprechpartner

    Für Bischoffen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag
    • Ausbildungsnachweis der Flugschule
       

    Formulare

    • Formulare vorhanden: Ja
    • Schriftform erforderlich: Ja
    • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: Nein
    • Online-Dienste vorhanden: Ja

    Voraussetzungen

    • Besitz einer gültigen Pilotenlizenz LAPL, PPL, SPL oder BPL
    • Erfolgreich absolvierte Flugausbildung
       

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Sie können vor dem Verwaltungsgericht Klage einreichen.

    Verfahrensablauf

    • Sie stellen den Antrag auf Erweiterung der Pilotenlizenz.
    • Sie reichen alle erforderlichen Unterlagen zusammen mit dem Antrag ein.   
    • Die Unterlagen werden auf Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft.
    • Sie bezahlen die Gebühr für die Verwaltungsleistung.
    • Sie erhalten Ihre alte Lizenz zurück.
    • Eine geänderte Lizenz wird erstellt.
       

    Fristen

    Antragsfrist: 24 Monate (Die Antragsfrist beginnt mit der bestandenen Theorieprüfung.)

    Bearbeitungsdauer

    2 Wochen

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 30.05.2023

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    PPL Erweiterung, Erweiterung LAPL, Erweiterung BPL, Erweiterung für Segelflugzeugführer, Erweiterung SPL, Kunstflugberechtigung, Wolkenflugberechtigung, Schleppberechtigung, Erweiterung Leichtluftfahrzeuge, Erweiterung für Ballone, Erweiterung für Banner, Erweiterung einer Pilotenlizenz, Nachtflugberechtigung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de