Hochwasserschäden erfassen
Wenn Ihre Kommune von Hochwasser betroffen ist, dann sollten die aufgetretenen Schäden möglichst zeitnah erfasst werden. Die Erfassung ist Voraussetzung, um die Schäden im Anschluss beseitigen zu können.
Beschreibung
Durch Hochwasser wird innerhalb kürzerster Zeit eine Landfläche überflutet, die im Regelfall nicht von Wasser bedeckt wird.
Brücken, Gebäude oder ganze Landstriche werden dadurch stark geschädigt. Diese Schäden müssen festgestellt und bemessen werden.
Erfasst werden alle Schäden im öffentlichen Raum an:
- Gebäuden (Fundamenten, Fassaden, Dächern, Ausstattung)
- Außenanlagen
- Grünflächen
- Parkanlagen
- Infrastruktur etc.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Gemeinde Bischoffen - Bauen und Umwelt/Eigenbetrieb
Adresse
Postanschrift
Schulstraße 23
35649 Bischoffen
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag 13:30 - 16:00 Uhr
Donnerstag 13:30 - 17:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06444 9231-18
Telefax: 06444 9231-49
E-Mail: g.happel@bischoffen.de
Kontaktperson
Herr Jan Kunz
Frau Christine Nadler
Postanschrift
Schulstraße 23
35649 Bischoffen
Telefon Festnetz: 06444 9231-17
Fax: 06444 9231-49
E-Mail: c.nadler@bischoffen.de
Voraussetzungen
Der Schaden ist durch Hochwasser entstanden.
Fristen
Der Hochwasserschaden sollte so schnell wie möglich erfasst werden.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung
Stichwörter
Gewitter, Überschwemmung, Naturkatastrophe, Katastrophe, Deichbruch, Hochwasserhilfe, Überflutung, Starkregen, Schadensbeseitigung, Wasserstrom, Dammbruch, Hochwasser, Elementarschäden, Hochwasserschaden, Hochwasseropfer