Fischerprüfung
Beschreibung
Für das Lösen des ersten Fischereischeins (siehe Fischereischein) ist in aller Regel eine bestandene Fischerprüfung erforderlich. In dieser Prüfung sind ausreichende Kenntnisse über Fischarten, die Hege der Fischbestände und Pflege der Fischgewässer, die Fanggeräte und deren Gebrauch, die Behandlung gefangener Fische und die fischereirechtlichen, tierschutzrechtlichen und naturschutzrechtlichen Vorschriften nachzuweisen. Der Hessischen Fischerprüfung stehen Staatliche oder Staatlich anerkannte Fischerprüfungen der anderen Bundesländer gleich.
Von der Ablegung der Fischerprüfung sind u. a. befreit:
- Jugendliche, wenn sie einen Jugendfischereischein lösen,
- beruflich ausgebildete Fischer mit entsprechender Abschluss- oder Meisterprüfung sowie Personen, die hierzu ausgebildet werden,
- Personen, die auf dem Gebiet der Fischerei wissenschaftlich ausgebildet sind,
- Personen, die im Inland keinen Wohnsitz haben oder die dem Diplomatischen Corps angehören und im Besitz eines ausländischen Fischereischeines sind.
- Fischereischein:(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Ansprechpartner
Lahn-Dill-Kreis - 15.4 Ordnungs- und Gewerberecht
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Anzahl der Stellplätze: 20
Gebührenfrei
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag - Mittwoch
07:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag
07:30 - 12:30 Uhr und
13:30 - 18:00 Uhr
Freitag
07:30 - 12:30 Uhr
oder nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon: 06441 407-2401
Telefax: 06441 407-1050
E-Mail: ordnung-gewerbe@lahn-dill-kreis.de
Kontaktperson
Herr Volkmar Peter (Fachdienstleitung)
Internet
Stichwörter
Gewerbeamt, Gewerbeaufsicht, Jagdbehörde, Ordnungsamt, Waffenbehörde
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Fisch, Angeln, Angelgenehmigung, Fischerei, Fischereischein, Fischer, Fischereiprüfung, Angler, Anglerprüfung, Sportfischerprüfung, HMUKLV, Angelerlaubnis, Fischen, Angelschein