Rodung von Waldflächen GenehmigungOnline erledigen

    Rodung von Waldflächen Genehmigung

    Sie wollen Ihren Wald roden? Dann brauchen Sie hierfür eine Genehmigung.

    Beschreibung

    Nach den Regelungen des Hessischen Waldgesetz bedürfen jegliche Maßnahmen der Waldumwandlung einer Genehmigung. Hierbei ist jeweils zwischen einer dauerhaften und einer vorübergehenden Waldumwandlung zu unterscheiden. Auch die gegebenenfalls notwendige forstrechtliche Kompensation in Form der Wiederaufforstung oder der Walderhaltungsabgabe wird in einem solchen Genehmigungsverfahren durch die zuständige Behörde geprüft. In dem Verfahren werden zudem weitere Fachbehörden beteiligt.

    Online-Dienst

    Waldumwandlung Genehmigung

    ID: L100001_391649358

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    niedrig

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Der Kreisausschuss bzw. bei kreisfreien Städten der Magistrat.

    Ansprechpartner

    Lahn-Dill-Kreis - 24.1 Landwirtschaft und Forsten

    Adresse

    Hausanschrift

    Karl-Kellner-Ring 51

    35576 Wetzlar

    Parkmöglichkeiten

    Anzahl der Stellplätze: 20
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Haltestelle: Freibad
      Linien:
      • Bus: Linie 10, 11, 12, 12 a, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 120, 125, 170, 185, 312
    • Haltestelle: Haltestelle: Buderusplatz
      Linien:
      • Bus: Linie 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 18, 120, 170, 185, 312

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Karl-Kellner-Ring 51

    Postfach 1940

    35529 Wetzlar

    Öffnungszeiten

    Montag - Mittwoch
    07:30 - 12:30 Uhr
    Donnerstag
    07:30 - 12:30 Uhr und
    13:30 - 18:00 Uhr
    Freitag
    07:30 - 12:30 Uhr
    oder nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon: 06441 407-1761

    Telefax: 06441 407-1050

    E-Mail: info-alr@lahn-dill-kreis.de

    Internet

    Bankverbindung

    KA Lahn-Dill-Kreis

    Empfänger: KA Lahn-Dill-Kreis

    IBAN: DE04 5155 0035 0000 0000 59

    BIC:

    Bankinstitut: Sparkasse Wetzlar

    Version

    Technisch geändert am 07.12.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Angaben zur Fläche, die gerodet werden soll
    • Angaben zum vorgesehenen forstrechtlichen Ausgleich
    • Einverständniserklärung der Flächeneigentümerin/des Flächeneigentümers
    • Angaben zu den Lasten und Beschränkungen, die sich auf der zu rodenden Fläche befinden

    Formulare

    Online-Dienste vorhanden: Ja

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Antrag ist mit den genannten Anlagen versehen schriftlich oder online bei der zuständigen Genehmigungsbehörde einzureichen. Die Behörde wird dann alle Träger öffentlicher Belange anhören und in Auswertung der Stellungnamen über die Möglichkeit der Erteilung der angestrebten Genehmigung für die Waldumwandlung entscheiden.

    Kosten

    Für die Genehmigung können Verwaltungsgebühren entstehen. Auch im Falle eines negativen Bescheids können Verwaltungsgebühren anfallen.

    Bemerkungen

    Die Anhörfrist beträgt 14 Tage.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 16.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 03.01.2023

    Stichwörter

    Agrarfläche, Rodung, Wald, Bodennutzung, Wiese

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de