Personalausweis Meldung wegen VerlustOnline erledigen

    Personalausweis Meldung wegen Verlust

    Wenn Sie Ihren Personalausweis verlieren, müssen Sie dies melden.

    Beschreibung

    Als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger sind Sie ab einem Alter von 16 Jahren dazu verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen. Den Verlust Ihres Personalausweises müssen Sie unverzüglich einer Personalausweisbehörde bzw. einem Bürgeramt oder der Polizei melden. Wenn Sie dies nicht machen, handeln Sie ordnungswidrig. Bei der Meldung in der Personalausweisbehörde bzw. im Bürgeramt können Sie gleichzeitig einen neuen Personalausweis beantragen. Sofern Sie einen gültigen Reisepass besitzen, müssen Sie keinen neuen Personalausweis beantragen.

    Wenn Sie den Verlust melden, wird auch die Online-Ausweisfunktion gesperrt. Das stellt sicher, dass jeder Missbrauchsversuch sofort erkannt wird. Nach der Sperrung ist es weder möglich, die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises zu nutzen, noch, dessen Daten aus Ihrem Smartphone auslesen zu lassen (Smart-eID).
    Die Sperrung der Unterschriftsfunktion können Sie ausschließlich bei dem Anbieter Ihres Signaturzertifikats veranlassen.

    Online-Dienst

    Verlusterklärung eines Passes oder Personalausweises

    ID: L100001_391148340

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • paydirekt
    • Mastercard
    • Mastercard
    • Visa Karte
    • giropay
    • SEPA-Lastschrift
    • Paypal

    Vertrauensniveau

    niedrig

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
    • keine Identifizierung

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt der örtlichen Personalausweisbehörde (Oberbürgermeisterin oder Oberbürgermeister bzw. Bürgermeisterin oder Bürgermeister) bzw. dem Bürgeramt oder der Polizei.

    Ansprechpartner

    Stadt Pohlheim - Einwohnermeldewesen (Stadtbüro und Soziales)

    Adresse

    Hausanschrift

    Ludwigstraße 31

    35415 Pohlheim

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: 2
    Gebührenfrei

    Parkplatz: 21
    Gebührenfrei

    Frauenparkplatz: 3
    Gebührenfrei

    Parkplatz: 2 (E-Ladesäule)

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Das Stadtbüro kann zu den folgenden Öffnungszeiten ohne Terminvereinbarung aufgesucht werden:

    Montag:       08:00 Uhr bis 14:00 Uhr
    Dienstag:     08:00 Uhr bis 17:30 Uhr
    Mittwoch:     geschlossen
    Donnerstag: 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr
    Freitag:        08:00 Uhr bis 11:30 Uhr

    Zur Terminvergabe außerhalb der Öffnungszeiten, setzen sich Berufstätige bitte telefonisch mit uns in Verbindung. Wir finden eine Lösung!  

    Kontakt:
    Tel.:     +49 6403 606-470
    E-Mail:  stadtbuero@pohlheim.de

    Kontakt

    Telefon: 06403 606-470

    Telefax: 06403 606-666

    E-Mail: stadtbuero@pohlheim.de

    Kontaktperson

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Bargeldzahlung, paydirekt, Mastercard, SEPA-Überweisung, Mastercard, Überweisung, Visa Karte, giropay, SEPA-Lastschrift, Paypal

    Weitere Informationen

    Bezahlmöglichkeiten: Some(Barzahlung), Some(Paypal (Paypal ist das weltweit größte Online-Bezahlsystem und eine Tochtergesellschaft von Ebay.)), Some(Mastercard (Kreditkarten vom Typ Mastercard)), Some(SEPA-Lastschrift (Einheitlicher Standart für Lastschriften im SEPA.)), Some(Mastercard (Mastercard vergibt Lizenzen an Banken in aller Welt für die Ausgabe ihrer Karten.)), Some(giropay (Giropay ist ein Online-Bezahlverfahren, dass auf der Überweisung mittels Online-Banking basiert.)), Some(Überweisung), Some(Visa Karte (Kreditkarten vom Typ Visa)), Some(paydirekt (Paydirekt ist das Online-Bezahlverfahren, das die deutschen Banken und Sparkassen gemeinsam entwickelt haben.)), Some(SEPA-Überweisung (Einheitlicher Standart für Überweisung im SEPA..))

    Version

    Technisch geändert am 19.10.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

    Voraussetzungen

    • Ihr Personalausweis ist verlorengegangen

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Melden Sie den Verlust bei einem Bürgeramt oder der Polizei.

    Fristen

    Sie müssen den Verlust unverzüglich melden.

    Bearbeitungsdauer

    Ihre Meldung wird ohne Verzögerung aufgenommen.

    Kosten

    Für Sie entstehen durch die Meldung keine Kosten.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 22.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Anzeigen, neu, Anzeige, neuer Personalausweis, Meldung, Perso, verlorengegangen, melden, Verlust, elektronischer Personalausweis, ePA, PA

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de