Nebenwohnung abmelden
Sie wollen aus Ihrer Nebenwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen? Dann müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.
Beschreibung
Wenn Sie aus einer Nebenwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.
Online-Dienst
Abmeldung einer Nebenwohnung
Online erledigen
Zahlungsweise
- paydirekt
- Mastercard
- Mastercard
- Visa Karte
- giropay
- SEPA-Lastschrift
- Paypal
Vertrauensniveau
niedrig
Identifizierung
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
- keine Identifizierung
zuständige Stelle
Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt der dann alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung, soweit sie noch weitere Wohnungen besitzen.
Mit Inkrafttreten des 2. BMGÄndG wird die Abmeldung auch am Ort der Nebenwohnung zulässig sein.
Zuständigkeit
Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt der dann alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung, soweit sie noch weitere Wohnungen besitzen.
Mit Inkrafttreten des 2. BMGÄndG wird die Abmeldung auch am Ort der Nebenwohnung zulässig sein.
Ansprechpartner
Stadt Pohlheim - Einwohnermeldewesen (Stadtbüro und Soziales)
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: 2
Gebührenfrei
Parkplatz: 21
Gebührenfrei
Frauenparkplatz: 3
Gebührenfrei
Parkplatz: 2 (E-Ladesäule)
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Das Stadtbüro kann zu den folgenden Öffnungszeiten ohne Terminvereinbarung aufgesucht werden:
Montag: 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Dienstag: 08:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Freitag: 08:00 Uhr bis 11:30 Uhr
Zur Terminvergabe außerhalb der Öffnungszeiten, setzen sich Berufstätige bitte telefonisch mit uns in Verbindung. Wir finden eine Lösung!
Kontakt:
Tel.: +49 6403 606-470
E-Mail: stadtbuero@pohlheim.de
Kontakt
Telefon: 06403 606-470
Telefax: 06403 606-666
E-Mail: stadtbuero@pohlheim.de
Kontaktperson
Frau Jacqueline Aciz (Sachbearbeitung)
Telefon Festnetz: 06403 606-462
E-Mail: jacqueline.aciz@pohlheim.de
Frau Anke Borsuck-Krämer (Sachbearbeitung)
Telefon Festnetz: 06403 606-461
E-Mail: anke.borsuck-kraemer@pohlheim.de
Herr Damon Farmani (Sachbearbeitung)
Telefon Festnetz: 06403 606-460
E-Mail: damon.farmani@pohlheim.de
Frau Margarita Jäger (Sachbearbeitung)
Telefon Festnetz: 06403 606-462
E-Mail: margarita.jaeger@pohlheim.de
Herr Ralf Schwellnus (Sachgebietsleitung)
Telefon Festnetz: 06403 606-464
E-Mail: ralf.schwellnus@pohlheim.de
Frau Monika Wolter (Sachbearbeitung)
Telefon Festnetz: 06403 606-463
E-Mail: monika.wolter@pohlheim.de
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Bargeldzahlung, paydirekt, Mastercard, SEPA-Überweisung, Mastercard, Überweisung, Visa Karte, giropay, SEPA-Lastschrift, Paypal
Weitere Informationen
Formulare
Manche Meldebehörden bieten entsprechende Dokumente im Internet an.
Voraussetzungen
- Auszug aus einer Nebenwohnung
Rechtsgrundlage(n)
- § 17 Absatz 2 Bundesmeldegesetz (BMG)
- § 21 Absatz 4 Bundesmeldegesetz (BMG)
- § 24 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG)
- Nummer 17.2 und 21.4 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug aus der Nebenwohnung abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport, Referat II 8 am 17.12.2020
Stichwörter
Nebenwohnsitz, Zweitwohnsitz, Zweitwohnung, Zusammen ziehen